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  Sonntag, 23.03.2008



Todesstrafe im Iran
Die Seite über den Iran wird zur Zeit bearbeitet. weitere Informationen stehen in den nächsten Tagen zur Verfügung.

Im Iran werden die meisten Todesurteile wegen Mordes vollzogen. Über die Hälfte aller Hinrichtungen wird öffentlich vollstreckt. Teilweise vor einer Zuschauerkulisse von über 1000 Personen.

Wie am 10. Januar 2001 als vor tausenden von Zuschauern in der iranischen Hauptstadt Teheran ein Mann gehängt wurde. Der 21jährige Hamid Heidari hatte einen Angehörigen der Hardliner-Miliz Basij namens Teimoor Hasanzadeh erstochen. Genau an der Stelle des Mordes fand auch die Hinrichtung statt, bei der Heidari auf einen Stuhl gestellt und ihm das von einem Baum herabhängende Seil um den Steinigungen.

Maryam Ayubi wurde wegen der Mitwirkung in pornografischen Filmen und wegen ausserehelichen sexuellen Beziehungen zum Tode durch Steinigung verurteilt. Das Urteil wurde am 20. Mai 2001 im Gefängnis Evin vollstreckt. Im September 2002 wurden in Nagadehzu, im Nordwesten des Irans, zwei Menschen zu Tode gesteinigt. Golo Nik-Khou, eine Frau die schon 15 Jahre im Gefängnis verbrachte, wurde zusammen mit Seyyed Younes Assadi gesteinigt. Über das Verbrechen, welches den beiden zur Last gelegt wurde ist nichts bekannt. Seit 1977 sind mindestens 25 Steinigungen vollstreckt worden. Hauptsächlich werden mit dieser Vollstreckungsart Personen bestraft, denen man sexuelle Verfehlungen nachweist.

Die Ausführung dieser Methode ist genau geregelt. So wird ein Mann bis zur Taille und eine Frau bis zur Brust in die Erde eingegraben; erst dann beginnt die Steinigung. Auch die bei einer Steinigung verwendeten Steine dürfen nicht so groß sein, dass der Verurteilte schon durch ein oder zwei Steinwürfe getötet wird, auch dürfen die Steine nicht so klein sein, dass man sie nicht als Steine bezeichnen kann.

Ende des Jahres 2002 wurde ein Moratorium im Iran ausgesprochen, das die Hinrichtung durch Steinigung regelt. Gleichzeitig wurde auch geprüft, ob man solche Urteile in Zukunft durch Enthauptung vollstrecken solle.

Ungeachtet dessen, wurde die 35jährige Shahnaz am 4. August 2002 vom Obersten Gerichtshof Iran wegen Ehebruchs zum Tod durch Steinigung verurteilt. Shahnaz hatte mit ihrem Cousin Aliasgha ein Verhältnis. Eine Ehescheidung war für Shahnaz nach islamischem Recht nicht möglich. Deshalb soll das Paar, Shahnaz Ehemann erstochen und die Leiche in einem Park in Karaj vergraben haben. Diese wurde nun, dreizehn Jahre nach dem Mord gefunden. Sowohl Shahnaz als auch Aliasghar haben den Mord gestanden. Trotz des Mordgeständnisses wurde Shahnaz vom Gericht wegen des Ehebruchs angeklagt und zur Steinigung verurteilt.

Im Iran kann außer auf Mord auch auf Drogenhandel und Vergewaltigung die Todesstrafe ausgesprochen werden. Zusätzlich kann sie verhängt werden bei Hochverrat, Terrorismus, bewaffneter Raubüberfall, unkeusches Verhalten (wie etwa Ehebruch und Pornografie), Alkoholkonsum und Zuhälterei, wobei ausgesprochene Todesurteile wegen dieser Verbrechen allerdings selten sind, doch sie kommen vor.

Unter den strengen islamischen Gesetzen ist das Trinken von Alkohol strikt verboten. Gegen Verstöße werden Geld, aber auch Körperstrafen ausgesprochen. Am 11. Januar 2003 wurde der 19jährige Davood für das wiederholte Trinken von Alkohol zum Tode am Galgen verurteilt. Er wurde schön öfters von der Polizei im alkoholisierten Zustand festgenommen. Das Gericht begründete das Todesurteil mit den Artikeln 165, 166, 168, 172 und 179 der islamischen Rechtsordnung. „Ich bin zweimal für das Trinken von Alkohol bestraft worden, obwohl ich gewusst habe, dass es laut islamischem Gesetz verboten ist.“, sagte Davood zu einem Journalisten der Tageszeitung. Allerdings muss wohl gesagt werden, dass dieses Todesurteil höchstwahrscheinlich nicht vollstreckt wird.

Jugendliche und die Todesstrafe

Im Zeitraum von Anfang 2001 bis Ende 2003 wurden mehrere Todesurteile gegen Jugendliche ausgesprochen, von Hinrichtungen ist „nur“ die des 18jährigen Mehrdad Youssefi bekannt geworden. Dieser wurde wegen Mordes im Jahre 1999, also mit 16 Jahren zum Tode verurteilt. Am 24. Juni 1975 wurde der „Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte“ vom Iran ratifiziert und trat am 23. März 1976 in Kraft. In Artikel 6, Absatz 4 heißt es: „Die Todesstrafe darf für strafbare Handlungen, die von Jugendlichen unter 18 Jahren begangen worden sind, nicht verhängt und an schwangeren Frauen nicht vollstreckt werden.“ Außer im Iran wurden noch in Pakistan, China und der Vereinigten Staaten von Amerika Hinrichtungen an Personen vollzogen, die zum Tatzeitpunkt noch nicht volljährig waren.

Aber auch folgendes ereignete sich im Iran!

Der Henker hatte dem Delinquenten Mohammed Hadi schon die Schlinge um den Hals gelegt. Unter den Blicken der Zuschauer sollte die Hinrichtung vollzogen werden. Da erlitt Hadi einen Herzanfall, worauf die Hinrichtung sofort abgebrochen wurde. Der Henker nahm die Schlinge wieder ab und man brachte ihn ins Stadtkrankenhaus. Allerdings ist er dem Tod nicht entronnen, nach seiner Genesung soll das Todesurteil vollstreckt werden. Bis heute (2004) befindet sich der Name Mohammed Hadi allerdings noch nicht auf den Hinrichtungslisten des Landes.


Nach islamischem Recht können die engsten Familienangehörigen ein Todesurteil aufheben (siehe Saudi Arabien). In der Hauptstadt Teheran wurde ein großer Platz von der Polizei für den Verkehr gesperrt. Weit über 3000 Schaulustige hatten sich bereits eingefunden, als der 17jährige Mortesa Amini Mokaddam in einem Polizeiwagen auf den Platz gebracht wurde. Genau an dieser Stelle hatte er am 13. Dezember 1999 Hadi Mohebbi ermordet. Mitten auf dem Platz stand ein großer Baukran, an dem er aufgehängt werden sollte. Ein Sprecher des Teheraner Gerichtes verlas das Todesurteil und legte Mokaddam die Schlinge um den Hals, worauf dieser anfing zu weinen und zu schreien. Auch die Angehörigen von Mokaddam schrien mit: "Seid barmherzig! Der Koran verlangt Vergebung!" Auf dem Platz drohte die Lage allmählich zu eskalieren, als der Vater des Opfers den Gerichtsbeamten erklärte, dass er "dem Mörder vergebe und dieser nicht hingerichtet werden solle". Daraufhin brach auf dem Platz Jubel aus: "Gott ist groß! Lang lebe die Familie Mohebbi!" Mortesa Amini Mokaddam wurde mit einem Krankenwagen ins Gefängnis zurückgebracht. Dieser Wagen war eigentlich für seine Leiche vorgesehen. Sein Todesurteil ist in eine Haftstrafe umgewandelt worden.








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