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Simon Burghart (Diskussion | Beiträge)
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'''Rudolf Welser''' (* [[1. September]] [[1939]] in [[Ybbsitz]]) ist ein [[österreich]]ischer [[Rechtswissenschaft]]ler, [[Autor]] und [[Schriftsteller]]. Er leitet die Forschungsstelle für Europäische Rechtsentwicklung und Privatrechtsreform am Institut für Zivilrecht an der Universität Wien.
 
== Leben und Wirken ==
Univ.-Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Rudolf Welser beendete sein rechtswissenschaftliches Studium an der Universität Wien im Jahre 1963 mit der Promotion zum Doktor der Rechtswissenschaften. Er absolvierte die Gerichtspraxis und wurde Universitätsassistent an den Lehrkanzeln für zivilgerichtliches Verfahren und für bürgerliches Recht an der Universität Wien. 1970 habilitierte er sich mit der Arbeit „Vertretung ohne Vollmacht, Zugleich ein Beitrag zur Lehre von der [[culpa in contrahendo]]“ für bürgerliches Recht. Als Universitätsdozent erhielt er unmittelbar danach Berufungen auf Lehrstühle an den Universitäten Innsbruck, Linz und Wien. Er nahm den Ruf nach Wien an und wurde so von 1971 bis 2007 Ordinarius für bürgerliches Recht und Vorstand des Instituts für Zivilrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. In den Jahren 1981 bis 1983 war Welser Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, von 1988 bis 2007 Sprecher der Professorenkurie dieser Fakultät. 1975 bis 1980 hielt er als Gastprofessor für Versicherungsrecht Lehrveranstaltungen an der Wirtschaftsuniversität Wien. Heute ist Welser Ehrendoktor der Kültür-Üniversitesi Istanbul, der Vasile-Goldis-Universität Arad, der Eötvös-Loránd-Universität Budapest, der Neuen Universität Laibach. Auchund beschlossder die NationaleNationalen und Kapodistrias Universität Athen; Rudolf welser deren Ehrendoktorat zu verleihen. Fernerferner Mitglied der Polnischen Akademie der Wissenschaften und Künste (PAU)
 
Rudolf Welser wirkte im Bundesministerium für Justiz an zahlreichen privatrechtlichen Reformen mit, vor allem im Bereich des Gewährleistungsrechts und des Erbrechts.
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