Stopp von Zwangs-Rollout: Zu dumm, um smart zu sein
Nach einem Gerichtsbeschluss sind vernetzte Stromzähler nicht schlau genug für die Energiewende. Was bedeutet das für Betreiber und Verbraucher?
Zu dumm, um smart zu sein. Auf diese einfache Formel lässt sich das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen zu den intelligenten Messsystemen bringen, die seit gut einem Jahr in Deutschland installiert werden müssen. Die sogenannten Smart Meter Gateways (SMGW) sollen nicht nur eine Fernablesung elektronischer Stromzähler ermöglichen, sondern "möglichst viele energiewirtschaftlich notwendige Anwendungsfälle" bedienen können, wie es der Gesetzgeber im Jahr 2016 gewünscht hat. Doch diese Anforderung erfüllen die Geräte nach Ansicht des Gerichts noch nicht. Was bedeutet die Entscheidung nun für Stromversorger und Verbraucher?
Hauptstreitpunkt in dem Verfahren ist die Interoperabilität der Gateways. Zu den gewünschten Funktionen der Systeme "gehört die Kommunikation von netzdienlichen Informationen, von Stromverbrauchs- und Erzeugungswerten sowie das sichere Bewirken von Last- und Erzeugungsmanagementmaßnahmen", wie es in der Gesetzesbegründung (PDF) heißt. Doch vor allem an Letzterem hapert es noch.