AKG

Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen

Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen der TU Wien bietet Information und Unterstützung für Angehörige und Organe der Universität in Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern, sowie der Gleichbehandlung ohne Unterschied des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung, und der Frauenförderung. 

  • Begleitende Kontrolle von Besetzungsverfahren, Aufnahmeverfahren und Berufungsverfahren.
  • Entgegenwirken bei Diskriminierungen innerhalb der Universität. 
  • Beratung und Unterstützung bei Mobbing oder sexueller Belästigung. 
  • Information über sprachliche Gleichbehandlung, Gender Mainstreaming.

Dem Arbeitskreis sind bei der Durchführung seiner Aufgaben besondere Rechte eingeräumt, die Mitglieder sind bei der Ausübung ihrer Funktion unabhängig und weisungsfrei und unterliegen der Amtsverschwiegenheit.

Jeder Fakultät sind jeweils drei Mitglieder (2 Hauptmitglieder, 1 Ersatzmitglied) des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen (AKG) zugeteilt.

Die Fachbereichsbeauftragte koordiniert die Vertretungstätigkeiten des AKG in dem jeweiligen Bereich und ist daher die erste Ansprechpartnerin für Sie.

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