Diskussion:Allgemeines Gewaltverbot

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 2A01:C22:7313:FB00:D047:8A49:332B:8FB9 in Abschnitt Kat. Charta der Vereinten Nationen

Ausnahmen des Gewaltverbotes

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Meines Erachtens sollten den Ausnahmen des Gewaltverbotes ein eigener Abschnitt gewidmet sein. Neben den Ausnahmen der Selbstverteidigung nach Art. 51 UN-Charta und der kollektiven Friedenssicherung durch militärische Maßnahmen nach Art. 42 UN-Charta, ergeben sich noch weitere Ausnahmen aus dem völkerrechtlichen Gewohnheitsrecht. Dazu gehört die Schutzverantwortung bzw. "Repsonsiblity to Protect" und die Humanitäre Intervention, wobei es kritisch ist, ob diese Ausnahmen lediglich die Begründung sind für Maßnahmen nach Art. 42 UN-Charta. --Mahada123 (Diskussion) 09:47, 11. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Eng. Wikipedia

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Gibt es wirklich kein Pendant in der Engl. Wikipedia zu diesem Lemma? --194.230.159.102 16:12, 29. Feb. 2020 (CET)Beantworten

Kat. Charta der Vereinten Nationen

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sollte die Kategorie:Charta der Vereinten Nationen eingefügt werden? --2A01:C22:7313:FB00:D047:8A49:332B:8FB9 03:14, 12. Jan. 2023 (CET)Beantworten

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