Diskussion:Justizverwaltungsakt

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von 2001:16B8:48DF:A900:B959:F8CF:E0AD:2892 in Abschnitt Akteneinsicht
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Unverständlich

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  • Der Einleitungssatz ist nichtssagen.
  • Das wesentliche (-> Rechtswegveränderung) kommt kaum raus
  • was ist das EGGVG
  • kann man auf das wörtliche zitieren verzichten, alternativ vielleicht eine Aufzählung?

--Badenserbub 16:05, 7. Jul 2006 (CEST)

Akteneinsicht

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Ich bin kein Jurist, aber die Staatsanwaltschaften sind ja teil der Judikative (Justiz) und entscheiden für das Strafverfahren gemäß Strafprozessrecht anhand von §475 StPO (und nicht anhand der Zivilprozessordnung). --2001:16B8:48DF:A900:B959:F8CF:E0AD:2892 21:06, 9. Feb. 2019 (CET)Beantworten

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