Pfrundhaus
Ein Pfrundhaus oder Pfründhaus oder Pfründnerhaus war ein Haus, das durch eine geistlichen Pfründe (Pfrund) erhalten wurde. In erster Linie handelte es sich um ein Haus, das dem Inhaber einer geistlichen Pfründe als Amtswohnung angewiesen wurde, insbesondere das Haus des Pfarrers oder des Kaplans. Durch eine Pfründe konnte aber auch ein Armenhaus oder „Spital“ unterhalten werden. Im 19. Jahrhundert verstand man unter einem Pfrundhaus überdies das Haus einer städtischen Stiftung, das für weniger vermögliche ältere Bürger, die sich zuvor nach ihren Möglichkeiten an der Stiftung beteiligt hatten, Zimmer unterhielt, also den Vorläufer eines Altenheims.
Heute existiert das Wort noch als Name von Gebäuden oder Institutionen weiter, in der Schweiz etwa die Pfrundhäuser in der Altstadt von Rapperswil, das Pfrundhaus (von Leonhard Zeugheer) in Zürich und das ehemalige Pfrundhaus in Winterthur (heute „Alterszentrum Neumarkt“), in Deutschland etwa das Pfründnerhaus in Darmstadt.
Weblinks
Bearbeiten- Deutsches Rechtswörterbuch, Band X, Spalte 1026 f., Lemma Pfründhaus.
- Schweizerisches Idiotikon, Band II, Spalte 1722, Lemma Pfruendhūs.