Die Reichsratswahl 1867 war die erste Reichsratswahl in Cisleithanien nach Ausscheiden Ungarns aus dem österreichischen Staat. Die österreichische Reichshälfte erhielt eine neue Verfassung, wiederum in Gestalt mehrerer Einzelgesetze (sogenannte Dezemberverfassung vom 21. Dezember 1867). Das Staatsgrundgesetz über die Reichsvertretung in der Fassung von 1861 wurde in die neuen Grundgesetze übernommen, bezog sich aber nicht mehr auf die Länder der ungarischen Krone und das verlorene Lombardo-Venetien.

Reichsteile und Kronländer der Österreichisch-Ungarischen Monarchie:
  • Cisleithanien
  • Transleithanien
  • Bosnien und Herzegowina (erst 1878 von Österreich-Ungarn verwaltet)
  • Wahlsystem

    Bearbeiten

    Die Mandatare wurden von den Landtagen der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder gewählt. Die Abgeordnetenzahl war mit 203 festgelegt; davon entfielen 54 auf Böhmen, 38 auf Galizien, Lodomerien und Krakau, 22 auf Mähren und 18 auf Österreich unter der Enns.[1]

    Gewählte Abgeordnete

    Bearbeiten

    Literatur

    Bearbeiten
    • Manfred Scheuch: Historischer Atlas Österreich. 6. Auflage. Wien 2008.

    Einzelnachweise

    Bearbeiten
    1. RGBl. Nr. 141 / 1867 (= S. 389)
    pFad - Phonifier reborn

    Pfad - The Proxy pFad of © 2024 Garber Painting. All rights reserved.

    Note: This service is not intended for secure transactions such as banking, social media, email, or purchasing. Use at your own risk. We assume no liability whatsoever for broken pages.


    Alternative Proxies:

    Alternative Proxy

    pFad Proxy

    pFad v3 Proxy

    pFad v4 Proxy