Teilbegriff ist eine mehrdeutige Bezeichnung, die in verschiedenen Disziplinen bei der Analyse von Begriffen vorkommt. Sie kann sowohl „Bestandteil eines Begriffs“ als auch „Begriff für einen Bestandteil (einer Sache)“ bedeuten.

Verwendungen

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Vor allem in philosophischen Texten wird als Teilbegriff ein Begriff bezeichnet, der eine Komponente oder ein Merkmal innerhalb eines komplexeren Begriffes darstellt. Zum Beispiel ist ein klassisches Verfahren zur Definition eines Begriffs die Angabe der nächsten übergeordneten Klasse (genus proximum) zusammen mit der Angabe, was den Unterschied zu anderen Begriffen in derselben Klasse bildet (differentia specifica); etwa: „Der Mensch ist ein Zweibeiner ohne Federn“. Die beiden Komponenten „zweibeinig“ und „ohne Federn“, die in der Definition zusammenwirken, könnten als Teilbegriffe zum Begriff „Mensch“ bezeichnet werden (wenn man ihn so definieren möchte).[1][2]

Die Bezeichnung Teilbegriff begegnet manchmal auch in der Bedeutung „Begriff für einen Teil“, wenn von Teil-Ganzes-Beziehungen bei Gegenständen die Rede ist. Dies ist zum Beispiel in terminologischen Systemen der DIN-Normen so, wo Begriffe für eine Ganzheit als „Verbandsbegriff“ und Begriffe für einen Teil davon als „Teilbegriff“ bezeichnet werden.[3][4] Die Verwendung begegnet aber auch in neuerer Literatur zur Informationswissenschaft, unter Umständen vermengt mit der ersteren Bedeutung.[5]

In der Fachsprache der Sprachwissenschaft bzw. lexikalischen Semantik, wo Klassifikationen von Begriffsbeziehungen vorgenommen werden, werden Begriffe für Gegenstände in Teil-Ganzes-Beziehungen (wie etwa bei „Deutschland ist ein Teil von Europa“) jedoch eher als Meronyme bezeichnet.[6]

Einzelnachweise

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  1. Christoph Asmuth: Begriff. Begriffsoptimismus und Begriffsskepsis in der klassischen deutschen Philosophie. In: Annika Hand, Christian Bermes, Ulrich Dierse (Hg.): Schlüsselbegriffe der Philosophie des 19. Jahrhunderts. ( = Archiv für Begriffsgeschichte). Felix Meiner Verlag, Hamburg 2015. S. 7–38. — Zu „Teilbegriff“ kurz auf S. 14
  2. Einführende Erläuterung in: Wolfgang Stock: Begriffe und semantische Relationen in der Wissensrepräsentation. (Memento des Originals vom 17. April 2021 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.phil-fak.uni-duesseldorf.de (PDF; 831 kB) Information – Wissenschaft und Praxis, 60(8), 2009, S. 403–420.
  3. Ältere DIN 1463 vom Oktober 1971: „Richtlinien für die Erstellung und Weiterentwicklung deutschsprachiger Thesauri“, laut Ingetraut Dahlberg: Zur Theorie des Begriffs. In: Intern. Classificat. Bd. 1, Nr. 1 (1974), S. 12–19.
  4. DIN 2330, nach Thorsten Roelcke: Die Konstitution terminologischer Systeme in Fachsprachen. In: Stefan Engelberg, Heidrun Kämper, Petra Storjohann (Hrsg.): Wortschatz: Theorie, Empirie, Dokumentation. De Gruyter, Berlin 2018, ISBN 978-3-11-053671-3, S. 171–188. Siehe S. 175.
  5. Wolfgang G. Stock, Mechtild Stock: Wissensrepräsentation: Informationen auswerten und bereitstellen. Oldenbourg Verlag, München 2008, ISBN 978-3486584394. Siehe z. B. S. 83 oder S. 240 die ausdrückliche Gleichsetzung mit „Meronym“; im anderen Sinn von „Unterbegriff“ dagegen z. B. auf S. 61.
  6. In gängigen Lehrbüchern taucht nur „Meronym“ aber nicht „Teilbegriff“ auf, z. B. Sebastian Löbner: Begriffswörterbuch Semantik, Online-Anhang zu Semantik. Eine Einführung 2. Auflage, De Gruyter, Berlin 2015.
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