Verfassungsrecht

Lehre von den rechtlichen Grundlagen des Staates bzw. der Staaten

Als Verfassungsrecht wird in der allgemeinen Staatslehre, Politikwissenschaft und Verfassungsvergleichung die Lehre von den rechtlichen Grundlagen eines Staates beziehungsweise von Staaten untereinander bezeichnet. Hierzu zählt vor allem die Lehre von der Organisation des Staates. Regelmäßig sind die verfassungsrechtlichen Grundlagen in einer Verfassungsurkunde (Verfassung im formellen Sinne) niedergelegt; als Staat ohne geschriebene Verfassung, d. h. lediglich mit einer Verfassung im materiellen Sinn, ist das Vereinigte Königreich zu nennen. Vornehmlich in den Ländern des deutschen Rechtskreises wird zwischen Staatsrecht im Allgemeinen und Verfassungsrecht im Besonderen unterschieden (siehe die Abgrenzung von Staatsrecht und Verfassungsrecht).

Einzeldarstellungen

Bearbeiten

Siehe auch

Bearbeiten

Literatur

Bearbeiten

Textsammlungen

Rechtsvergleichung

Bearbeiten
Wiktionary: Verfassungsrecht – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
pFad - Phonifier reborn

Pfad - The Proxy pFad of © 2024 Garber Painting. All rights reserved.

Note: This service is not intended for secure transactions such as banking, social media, email, or purchasing. Use at your own risk. We assume no liability whatsoever for broken pages.


Alternative Proxies:

Alternative Proxy

pFad Proxy

pFad v3 Proxy

pFad v4 Proxy