Weißfertig

Fachbegriff der Büchsenmacher

Mit dem Attribut weißfertig werden in der Büchsenmacherei Gegenstände (in der Regel Büchsen oder Läufe) bezeichnet, bei denen alle materialverändernden oder -schwächenden Arbeiten, ausgenommen übliche Gravurarbeiten, abgeschlossen sind[1], die jedoch noch keiner Oberflächenbehandlung (z. B. Brünierung) unterzogen wurden, somit noch „weiß“ sind. Eine Gebrauchsprüfung nach dem Beschussgesetz darf nur mit mindestens weißfertigen Prüfgegenständen durchgeführt werden.[2]

Die deutsche Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Büchsenmacher-Handwerk (BüchsMstrV) sieht als mögliche Meisterprüfungsarbeit unter anderem die Herstellung einer weißfertigen Selbstspanner-Kipplaufwaffe, Scheibenbüchse oder Bockdoppelflinte (je mit weiteren Anforderungen) vor.[3]

Einzelnachweise

Bearbeiten
  1. § 2 Abs. 5 BeschG
  2. § 3 Abs. 1 und 3 BeschG
  3. § 3 BüchsMstrV
pFad - Phonifier reborn

Pfad - The Proxy pFad of © 2024 Garber Painting. All rights reserved.

Note: This service is not intended for secure transactions such as banking, social media, email, or purchasing. Use at your own risk. We assume no liability whatsoever for broken pages.


Alternative Proxies:

Alternative Proxy

pFad Proxy

pFad v3 Proxy

pFad v4 Proxy