Zwangsarbeit in der Zeit des Nationalsozialismus

erzwungene Arbeit und Sklaverei im Nationalsozialismus

Zwangsarbeit in der Zeit des Nationalsozialismus war Arbeit, die zwischen 1933 und 1945 von deutschen Dienststellen und Betrieben mit nicht-wirtschaftlichem Zwang und unter Androhung von Strafe insbesondere von ausländischen Arbeitskräften verlangt wurde. Von der Zwangsarbeit begrifflich abzugrenzen sind die Arbeitspflichten der deutschen Zivilbevölkerung (Reichsarbeitsdienst, Dienstverpflichtung, Landjahr), die unter völlig anderen Bedingungen stattfanden,[1][2] sowie der Zusammenschluss der deutschen Betriebe und Verwaltungen in der Deutschen Arbeitsfront.

Bekanntmachung des Stadtkommissars von Kiew vom 31. Mai 1943: Jugendliche der Jahrgänge 1922–1925 haben sich am 3. Juni zum Abtransport ins Deutsche Reich bereitzumachen.
Zwangsarbeiter in Ostende (Belgien) 1941 bei Kabelverlegung
Dokument litauischer Arbeiterin

Im nationalsozialistischen Deutschen Reich und in den von der Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg besetzten Gebieten wurden mehr als zwanzig Millionen Menschen der Zwangsarbeit unterworfen.[3] In vielen Ländern wird hierfür der Ausdruck Totaleinsatz beziehungsweise Totaleinsatz im Reich verwendet.

Die Zwangsarbeit in der Zeit des Nationalsozialismus ist eine europaweite Erfahrung ohne Beispiel.[4] „Überall wurden Zwangsarbeiter eingesetzt – in Rüstungsbetrieben ebenso wie auf Baustellen, in der Landwirtschaft, im Handwerk oder in Privathaushalten. Jeder aus der Bevölkerung ist ihnen begegnet – ob als Besatzungssoldat in Polen oder als Bäuerin in Thüringen.“[5] Mit keinem anderen nationalsozialistischen Verbrechen waren derart viele Menschen persönlich konfrontiert – als Opfer, Täter oder Zuschauer.[6] Ab Januar 1942 werden die ersten „Ostarbeiter“ mit Zügen ins Deutsche Reich deportiert. Zwangsarbeit wurde ebenfalls in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern im Kriegsverlauf immer umfangreicher als eine Form der Ausbeutung und Vernichtung der Häftlinge eingesetzt.

Im Juni 1956 wurde in der Bundesrepublik Deutschland das „Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung“ (Bundesentschädigungsgesetz) verabschiedet. Es sprach Verfolgten, denen in der Zeit vom 30. Januar 1933 bis zum 8. Mai 1945 die Freiheit entzogen worden war, eine Entschädigung zu. Der Freiheitsentziehung gleichgestellt war Zwangsarbeit unter haftähnlichen Bedingungen (§ 43 Abs. 3 BEG). Im Ausland lebende sowie nicht rassistisch oder politisch Verfolgte waren aber weitgehend von Leistungen ausgeschlossen. Im parallel abgeschlossenen Londoner Schuldenabkommen wurden die Entschädigungen ausländischer Zwangsarbeiter rechtlich als Reparationen definiert und auf den Abschluss eines endgültigen Friedensvertrages verschoben.

Durch Globalabkommen mit Einzelstaaten sah man die Verantwortung Deutschlands und der deutschen Wirtschaft als erfüllt an.[7]

Im Jahr 2000 hat der Deutsche Bundestag die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ eingerichtet, die symbolische Entschädigungsleistungen für ehemalige ausländische Zwangsarbeiter sowie Sinti und Roma bereitstellte, die im Bundesentschädigungsgesetz nicht berücksichtigt worden waren.[8]

Unfreie Arbeit vornehmlich ausländischer Arbeitskräfte war Bestandteil der Wirtschaft im Nationalsozialismus.[9]

Ziele der Zwangsarbeit nach Kriegsbeginn waren vor allem:

  • Arbeitsersatz der durch den Kriegseinsatz in der Wehrmacht in Deutschland fehlenden Männer
  • Einsparungen für deutsche Firmen, da Zwangsarbeiter günstiger als reguläre Arbeiter waren
  • Erhöhung der Staatseinnahmen durch von der Industrie zu übernehmende Verleihgebühren und „Ausländersonderabgaben
  • Vernichtung durch Arbeit (siehe auch unten)

Historie

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„Schutzhaftlager“ Dachau, Häftlinge bei der Zwangsarbeit, 24. Mai 1933

Die Nationalsozialisten inhaftierten beginnend ab 1933 willkürlich politische Gegner und später auch „Asoziale“, Landfahrer, Homosexuelle und angeblich „rassisch minderwertige“ Juden,[10] Sinti und Roma (sogenannte „Zigeuner“) und Zeugen Jehovas (sogenannte Bibelforscher) in Arbeitslagern. Die Bezeichnungen der Lager waren euphemistisch und je nach Zweck und Zuständigkeit auch im Zeitablauf unterschiedlich.[11] Die ersten größeren Konzentrationslager wie das KZ Dachau und das KZ Oranienburg wurden ursprünglich „Schutzhaftlager“ genannt. In fast allen Konzentrationslagern, Arbeitslagern und Umerziehungslagern war harte Zwangsarbeit, willkürliche Misshandlung und teilweise Vernichtung durch Arbeit an der Tagesordnung.

In der Aktion „Arbeitsscheu Reich“ wurden bereits im April und Juni 1938 mehr als 10.000 sogenannte Asoziale durch Polizeidienststellen zur Zwangsarbeit in Konzentrationslager verschleppt.

Ab 1938 wurden reichsdeutsche Juden, nachdem ihnen durch Berufsverbote die freiwillige Aufnahmemöglichkeit von Arbeit eingeschränkt worden war, auch außerhalb des Lagersystems durch die Zentrale Dienststelle für Juden zum geschlossenen Arbeitseinsatz gezwungen. Dadurch sollte der Auswanderungsdruck auf sie erhöht werden.[12]

Mit dem Überfall auf Polen 1939 begannen die Besatzer mit der Einrichtung von jüdischen „Wohnbezirken“/Ghettos im besetzten Polen. Die Einwohner wurden zur Arbeit verpflichtet, die wie alle Dinge des täglichen Lebens über die neu eingerichteten Judenräte organisiert wurde. Zur Kennzeichnung der jüdischen Polen wurde 1939 erstmals eine weiße Binde mit dem Judenstern eingeführt.[13][14]

Im Januar 1942 befahl Göring mit Erlass vom 19. Dezember 1941 die Ostanwerbung und unterstellte alle Bewohner der besetzten Ostgebiete der öffentlichen Arbeitspflicht, da der Übergang zu einem Abnutzungskrieg zu einem dramatischen Arbeitskräftemangel in Deutschland geführt hatte. Die Anwerbung sollte in größtem Umfang in der Ukraine, Belarus und anderen besetzten sowjetischen Gebieten erfolgen und vormalige ideologische und volkstumspolitische Erwägungen gerieten in den Hintergrund.[15]

Die deutsche Kriegswirtschaft, Industrie und Landwirtschaft wären ohne das Millionenheer deportierter Fremdarbeiter und Kriegsgefangener zusammengebrochen; deren Zahl stieg von 1,2 Millionen im Jahr 1941 auf 7,8 Millionen im Jahr 1944 – davon knapp fünf Millionen Menschen aus der Ukraine, Belarus und Polen.[16]

Betroffene Gruppen

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Jüdische Bürger von Orscha, die auf dem Bahnhofsgelände Zwangsarbeit leisten, werden für die Eis- und Schneebeseitigung eingesetzt, Februar 1942

In der nationalsozialistischen Zeit wurden die folgenden Personengruppen als Zwangsarbeiter herangezogen:[17]

  • Ausländische Zivilarbeiter, die freiwillig oder unter Zwang in das Deutsche Reich kamen oder zur Arbeit in ihrer Heimat oder in einem der von den Deutschen besetzten Länder eingesetzt wurden. Eine besonders entrechtete Gruppe unter ihnen bildeten die sog. Ostarbeiter. Zivilisten wurden zu Kriegsbeginn noch mit falschen oder beschönigten Versprechungen angeworben, waren über Quotenregelungen durch lokale ausländische Behörden (Beispiel: Service du travail obligatoire) in den besetzten oder abhängigen Gebieten zu stellen oder wurden von der deutschen Besatzungsmacht ausgehoben (Beispiel: Baudienst im Generalgouvernement).
  • Kriegsgefangene der Wehrmacht. Kriegsgefangenen wurde die vorzeitige Entlassung angeboten, falls sie sich „freiwillig“ zum Arbeitseinsatz verpflichteten. Dadurch schieden diese aus dem durch das Internationale Komitee vom Roten Kreuz kontrollierten Schutzbereich der Genfer Konventionen aus, das die Behandlung der Kriegsgefangenen regelt.
  • Inländische Häftlinge und Anstaltsinsassen unabhängig vom Grund (klassische Straftat, politische Gesinnung, Glaubenszugehörigkeit oder ethnische Zugehörigkeit) ihrer Inhaftierung.

Für deren Arbeitsverhältnisse war charakteristisch, dass es rechtlich durch den Arbeiter nicht aufzulösen war, dass der Arbeiter keinen Einfluss auf die Umstände seines Arbeitseinsatzes hatte und dass die Sterblichkeit aufgrund der überhöhten Arbeitsbelastung, der schlechten Versorgung und der menschenunwürdigen Behandlung erhöht war.

Zum Teil wird auch zwischen dem Einsatzort (nach Deutschland und Ausland) und der Art der Sammelunterkunft (Gefängnis, KZ, Ghetto, Arbeitslager etc.) unterschieden. Da Zwangsarbeiter häufig deportiert und verlegt wurden, führen diese Gruppierungen vermehrt zu Doppelzählungen.

Kriegsgefangene als Zwangsarbeiter

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Französische Kriegsgefangene bei der Zwangsarbeit, Südfrankreich 1942, (Propagandaaufnahme der Wehrmacht)

Nicht selten wird die Meinung vertreten, dass Kriegsgefangene keine Zwangsarbeiter gewesen seien. Diese Position lässt sich so nicht aufrechterhalten. Hier ist differenziert zu prüfen, inwieweit die bestehenden völkerrechtlichen Normen – die Haager Landkriegsordnung von 1907 und die Genfer Konvention von 1929 – beim Arbeitseinsatz von Kriegsgefangenen beachtet wurden. Das Deutsche Reich verstieß hier massiv gegen das Völkerrecht; die Behandlung der verschiedenen Nationalitäten der Kriegsgefangenen war an der Rassenhierarchie der NS-Ideologie ausgerichtet. Kriegsgefangenen, vor allem aus Polen und der Sowjetunion, sowie italienischen Militärinternierten wurden die geltenden völkerrechtlichen Normen vorenthalten. Dies gilt auch in Bezug auf deren Arbeitseinsatz. Eingeschränkt beachtet wurde aus gewissen außenpolitischen Rücksichtnahmen das Völkerrecht gegenüber französischen Kriegsgefangenen. Um die einengenden völkerrechtlichen Bestimmungen beim Arbeitseinsatz von Kriegsgefangenen zu umgehen, wurden viele Kriegsgefangenengruppen formal in den Zivilstatus versetzt. Davon betroffen waren u. a. die polnischen und ein Teil der französischen Kriegsgefangenen. War diese Umwandlung in den Zivilstatus bei anderen Nationalitäten nicht möglich oder gewollt, wurden die Gefangenen der Leistungsernährung unterworfen, d. i. die Koppelung der Lebensmittelration an die individuelle Arbeitsleistung.

Dies betraf insbesondere die circa 5,7 Millionen sowjetischen Kriegsgefangenen, von denen etwa 3,3 Millionen in deutscher Gefangenschaft umkamen. Nach dem Massensterben im Winter 1941/42 wurden sie umfassend als Zwangsarbeiter eingesetzt. Im Oktober 1942 leisteten 487.000 gefangene Rotarmisten Zwangsarbeit innerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches, bis Januar 1945 waren es 750.000. Sie wurden in den verschiedensten Bereichen eingesetzt, vor allem in der Landwirtschaft, der Rüstungsindustrie sowie im Bergbau.[18] Einzig gegenüber den angloamerikanischen Kriegsgefangenen wurden weitgehend die bestehenden völkerrechtlichen Bestimmungen eingehalten. Insofern ist davon auszugehen, dass Kriegsgefangene, die zur Arbeit eingesetzt wurden – außer der letztgenannten Gruppe – im völkerrechtlichen Sinne Zwangsarbeit verrichteten.[19]

Folgen der Zwangsarbeit

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Arbeitskräftegruppe Sterblichkeit (pro Jahr)[20]
Deutsche Arbeiter 4 ‰
Dänische Arbeiter 4 ‰
Italienische Arbeiter (1938–42) 3 ‰
Niederländische Arbeiter 10 ‰
Belgische Kriegsgefangene 6 ‰
Britische Kriegsgefangene 8 ‰
Französische Kriegsgefangene 8 ‰
Italienische Kriegsgefangene (1943–45) 40 ‰
Sowjetische Kriegsgefangene[21] ≈1000 ‰
KZ-Häftlinge[21] ≈1000 ‰

Diskriminierung

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„Pflichten der Zivilarbeiter und -arbeiterinnen polnischen Volkstums während ihres Aufenthalts im Reich“

Der massenhafte Ausländer-Einsatz in Deutschland war für den NS-Staat von einem grundsätzlichen Widerspruch gekennzeichnet: Einerseits machte die Kriegswirtschaft es dringend notwendig, Zwangsarbeiter als Ersatz für die millionenfach eingezogenen deutschen Männer zu verwenden, insbesondere nach dem Scheitern der zunächst erfolgreichen Blitzkriegstrategie und der dann immer größer werdenden deutschen Verluste. Andererseits widersprach es der NS-Ideologie, Fremdvölkische in Deutschland zu beschäftigen. Man fürchtete um die „Blutreinheit“ des deutschen Volkes und sah in der massenhaften Beschäftigung von feindlichen Ausländern im Reich sicherheitspolitische Gefahren. Dieser Widerspruch führte zur Ausgrenzung der Fremdvölkischen im Deutschen Reich und zu mit harten Strafen bedrohten Umgangsverboten, wie sie die Verordnung zur Ergänzung der Strafvorschriften zum Schutz der Wehrkraft des Deutschen Volkes festlegte. Insbesondere waren davon die als rassisch minderwertig verachteten Menschen aus Polen und noch stärker die aus der Sowjetunion betroffen. „Die von dem NS-Regime erlassene rassistische Hierarchie (in Bezug auf die Zwangsarbeitenden) stimmte dabei weitgehend mit der populären Vorurteilsstruktur der deutschen Bevölkerung überein.“

Mit den Polen-Erlassen und später mit den noch schärferen Ostarbeitererlassen wurden die Zwangsarbeiter aus dem Osten von der deutschen Bevölkerung isoliert. Zur Verhinderung der Spionage aber auch der Fraternisierung (sog. „Rassenschande“) durften Zwangsarbeiter nicht am gesellschaftlichen Leben mit Deutschen teilnehmen. Für die männlichen Zwangsarbeiter wurden spezielle Bordelle für „fremdvölkische Arbeiter“ errichtet.[22]

Der Zugang zu Luftschutzbunkern wurde Kriegsgefangenen, Ostarbeitern und Polen ab 1942 grundsätzlich untersagt. Andere Nichtdeutsche durften nur in die Bunker, wenn diese nicht von der Zivilbevölkerung in Anspruch genommen wurden.[23]

Ostarbeiterinnen waren bei industriellen Unternehmen begehrt, da sie leicht lenkbar und ihre Vergütungen niedrig waren und zudem die Schutzbestimmungen des Sozialversicherungsgesetzes für Frauen für diese nicht galten. Diese jungen Frauen waren auch oft schutzlos den sexuellen Nachstellungen von Lagerleitern, deutschen Vorgesetzten und ihren Landsleuten ausgesetzt.[24]

Ernährungssituation

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1942 war neben 1945 die Versorgungslage der Zwangsarbeiter mit Lebensmitteln in Deutschland am kritischsten. In dieser Zeit verhungerten die meisten Zwangsarbeiter, da das Reichsministerium für Ernährung ihre Rationen drastisch kürzte. „Es war der Nahrungsmangel, weswegen die Zwangsarbeiter sogar dann noch in so großer Zahl umgebracht wurden, als sie bereits dringend für die Kriegsproduktion benötigt worden wären.“ Ab Ende 1942 stabilisierte sich die Lage wieder; die Rationen wurden allgemein erhöht, im Wehrwirtschafts- und Rüstungsamt im Oberkommando der Wehrmacht galt die Devise: „Es ist ein Trugschluß, daß man mit 200 ungenügend ernährten Menschen dieselbe Arbeitsleistung vollbringen könne wie mit 100 Vollernährten. Im Gegenteil: die 100 Vollernährten schaffen weit mehr, und ihr Einsatz ist wesentlich rationeller.“[25]

Die Rationen der „Ostarbeiter“ wurden auf dem Papier jenen ungenügenden Rationen der Sowjetischen Kriegsgefangenen angepasst; lagen somit bewusst unter jenen nach internationalen Abmachungen und führten zu Fehl- und Mangelernährung und zu undokumentierten Todesfällen mit dieser Ursache. Die Diskriminierung der Ostarbeiter war neben den verringerten Rationen im Weiteren auch in der Unterbringung und den ihnen verweigerten Freiräumen frappant (Zitat nach Historikerkommission 2002).[26]

Entlohnung

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Theoretisch wurde bei der Entlohnung «von den Lohnsätzen vergleichbarer deutscher Arbeiter» ausgegangen, doch wurden die Löhne stark besteuert, sowie Kost und Logis und weitere Kosten abgezogen. Bei den „Ostarbeitern“ wurde eine Abgabe für die Arbeitgeber eingeführt, diese «Ostarbeiterabgabe» entsprach der Lohndifferenz zu deutschen Arbeitern und sollte Entlassungen von deutschen Arbeitern zugunsten billiger Ostarbeiter verhindern. Die stets in geschlossenen Barackenlagern untergebrachten Ostarbeiter erhielten oft ein nur in ihrem Lager gültiges Lagergeld. Die Arbeitgeber durften für die Unterbringung der Ostarbeiter im Lager 1,50 RM abziehen.[27] Auch Kriegsgefangene erhielten nur Lagergeld, während der eigentliche Lohn ans Stammlager ging.[26]

Kinder der Zwangsarbeiterinnen

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Anfangs wurden schwangere Frauen aus Polen und der Sowjetunion noch in ihre Heimat zurückgeschickt. Ende 1942 vereinbarten Himmler und Sauckel, dass „gutrassige Kinder“ den Frauen entzogen und in besonderen Heimen als Deutsche erzogen werden sollten. „Schlechtrassige“ Kinder sollten in Kindersammelstätten zusammengefasst werden, für die eine „hochtrabende Bezeichnung“ einzuführen sei. In der Folge wurden zahlreiche sogenannte Ausländerkinder-Pflegestätten eingerichtet, in denen die Kinder systematisch vernachlässigt wurden und deshalb zahlreich starben.[28] Ab Frühjahr 1943 kam es außerdem zu vielen Zwangsabtreibungen.

Endphaseverbrechen

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Kurz vor dem Zusammenbruch Deutschlands kam es 1945 zu einer Häufung an Gewalttaten, den sogenannten Endphaseverbrechen, die sich auch gegen Zwangsarbeiter richteten. Konzentrationslager wurden auf Todesmärschen von KZ-Häftlingen geräumt, wobei zurückbleibende Häftlinge ermordet wurden. Zwangsarbeiter wurden aus Angst vor deren Rache oder Zeugenaussagen ermordet sowie Dokumente und Beweise vernichtet.

Vermisste und Displaced Persons

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Ab 1943 wurde durch das Hauptquartier der Alliierten Streitkräfte (Supreme Headquarters Allied Expeditionary Force, SHAEF) die Situation der Inhaftierten und Zwangsarbeiter untersucht. Zum Kriegsende mündete dies in die United Nations Relief and Rehabilitation Administration (UNRRA) und im Juni 1947 in die International Refugee Organization (IRO) als deren Nachfolgeorganisation. Daraus entstand der Internationale Suchdienst in Bad Arolsen, bei dem der Verbleib vermisster Personen erfragt werden kann.

 
Sowjetischer Kriegsgefangener identifiziert Peiniger, KZ Buchenwald, 14. April 1945

Die befreiten Inhaftierten und Zwangsarbeiter wurden als Displaced Persons durch die Alliierten in DP-Lagern untergebracht und durch die United Nations Relief and Rehabilitation Administration (UNRRA) bzw. die Nachfolgeorganisation Internationale Flüchtlingsorganisation (IRO), das Joint Distribution Committee (JDC) und viele weitere Organisationen versorgt und betreut. In den ersten Monaten starben noch zahlreiche displaced Persons, da ihr Gesundheitszustand bei der Befreiung schlecht und die Versorgung mit Lebensmitteln, warmer Kleidung und Medikamenten durch die Alliierten mangelhaft war. Nach der Veröffentlichung des Harrison-Report besserten sich die Zustände.

Leichen aus Massengräbern wurden exhumiert, identifiziert und einzeln bestattet. Zeugen wurden befragt, Beweise und Dokumente festgehalten. Die im Rahmen der Ausländersuchaktion der UNRRA gewonnenen Erkenntnisse über Arbeits-, Konzentrationslager und Arbeitsstellen (ohne Kriegsgefangenenlager und Gebiet der Sowjetzone) wurden 1949 erstmals im Catalogue of Camps and Prisons (kurz: CCP) veröffentlicht.[29]

Die Repatriierung der befreiten sowjetischen und polnischen Zwangsarbeiter gestaltete sich wegen ihrer Anzahl, der Verwüstungen in ihren Heimatländern und der politischen Umbrüche (Westverschiebung Polens, Ausbreitung kommunistischer Zwangsregime) schwierig. Teilweise wurden die Zwangsarbeiter in ihren Heimatländern fälschlich als Kollaborateure verfolgt und sogar hingerichtet. Im Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet (HAuslG) von 1951 wurden fremde Staatsangehörige und Staatenlose, die sich noch immer aufgrund von Verschleppung oder Flucht im Geltungsbereich des Grundgesetzes befanden, durch Antisdiskriminierungs- und Gleichstellungsvorschriften geschützt.[30] Das letzte DP-Lager (Föhrenwald) konnte erst 1957 geschlossen werden.

 
Gedenkinschrift Arbeitsamt 1939–1945 in Piotrków Trybunalski, Polen
 
Arbeitstauglichkeitsuntersuchung im Arbeitsamt der Zivilverwaltung, Artemiwsk, Mai 1942, (Propagandaaufnahme Wehrmacht)

Die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung organisierte ab 1938 im Rahmen eines geheimen Erlasses die systematische Erfassung und Rekrutierung von reichsdeutschen Juden zur Zwangsarbeit.[12]

Zivilarbeiter und Kriegsgefangene aus Polen und Frankreich wurden zunächst über die Arbeitseinsatzabteilungen des Reichsarbeitsministeriums eingesetzt. Im Jahr 1942 wurde mit Fritz Sauckel auf dem neu geschaffenen Posten des „Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz“ eine zentrale Stelle geschaffen, die mit der Unterstellung zahlreicher Reichsbehörden in den besetzten Gebieten und einem Netz von Rekrutierungskommissionen rasch, effektiv und brutal wirkte. Der Rest des Reichsarbeitsministeriums wurde zur Rumpfbehörde.[31]

eingesetzt in Mitarbeiter der Arbeitseinsatzverwaltung Februar 1944[32]
Männer Frauen
Frankreich 864 N/A
Nordfrankreich/Belgien 258 N/A
Niederlande 100 oder 109 N/A
Norwegen 24 N/A
Ostgebiete 998 N/A
Serbien und Griechenland 18 N/A
Böhmen und Mähren 16 N/A
Italien 217 N/A
Generalgouvernement 541 N/A
Sonstige 48 N/A

Die Ärzte waren je nach Funktion unterschiedlich in den Komplex der Zwangsarbeit im Dritten Reich und den besetzten Gebieten eingebunden. Sie waren als KZ-Ärzte oder Amtsärzte für die Arbeitstauglichkeitsprüfung, für die Entwesung, für die Einhaltung gesundheitlicher Arbeitsstandards, für die Einweisung ins Krankenhaus oder die Krankenstation usw. verantwortlich. Arbeitsunfähigen Zwangsarbeitern wurde unter dem Euphemismus Diätkost die knappe Nahrung weiter gekürzt. Der Lagerarzt war bei Strafen zu hören. Bei Zwangsarbeiterinnen wurden teilweise Zwangssterilisationen und Zwangsabtreibungen aus rassistischen und arbeitsökonomischen Gründen vorgenommen.[33]

Im medizinischen Sektor selbst wurden Zwangsarbeiter in staatlichen, privaten und kirchlichen Krankenhäusern, Lazaretten, Pflege- und Erholungsheimen als kriegswichtig eingesetzt. Zu Lehr- und Forschungszwecken wurde von der Universität Göttingen um verstärkte Zuweisung von schwangeren fremdvölkischen Zwangsarbeiterinnen gebeten.[34][35]

 
Sowjetische Zwangsarbeiter besteigen Güterzug, Juni 1942

Die Deutsche Reichsbahn führte die Transporte der Zwangsarbeiter aus Osteuropa nach Deutschland und der Juden, Sinti und Roma in die Konzentrationslager Polens in Viehwaggons und Güterzügen durch und beschäftigte selbst zahlreiche Zwangsarbeiter.[36]

Für die Unterbringung der zivilen Fremdarbeiter waren Arbeitsamt, Deutsche Arbeitsfront und die Gewerbeaufsicht zuständig.[37]

Die Wehrmacht nutzte die vorgefundene Zivilbevölkerung in den eroberten Gebieten zu Räum- und Schanzarbeiten. Die Kriegsgefangenen wurden in Kriegsgefangenenlager gebracht. Dort wurden sie dann aus Stammlagern nach den Anforderungslisten der Arbeitsämter in Gruppen, den sogenannten Außenlagern, Außenkommandos, Zechen und Betrieben aller Art zur Verfügung gestellt. Ab 1943 wurde die arbeitsfähige Zivilbevölkerung bei drohenden Gebietsverlusten im Rahmen der ARLZ-Maßnahmen nach Dringlichkeitsstufen (1. Bergbau- und Metallfacharbeiter, 2. Fach- und Spezialarbeiter, 3. Landwirtschaft und 4. sonstige) deportiert.[38] 1944 beteiligte sich die Wehrmacht an der sogenannten Heuaktion, dabei wurden tausende von elternlosen Kindern unter fünfzehn in Weißrussland gefangen und nach Deutschland zur Zwangsarbeit bei der Organisation Todt und den Junkers Flugzeug- und Motorenwerke deportiert. In den Munitionsanstalten der Wehrmacht wurden Fremdarbeiter eingesetzt.

Neben deutschen Großunternehmen, wie z. B. Friedrich Krupp AG, Daimler-Benz, Dynamit Nobel, Friedrich Flick, die Quandt-Gruppe und IG Farben[8] (die die Buna-Werke mit den Häftlingen des KZ Auschwitz III Monowitz errichteten), sowie zahlreichen mittelständischen Unternehmen, nutzten auch schillernde Unternehmensgründer wie Oskar Schindler[39] und Walter Többens Zwangsarbeiter im In- und besetzten Ausland.

Die SS stellte das Verwaltungs- und Bewachungspersonal der Konzentrationslager und zugehöriger Außenlager und Kommandos. Sie gründete eigene Wirtschaftsbetriebe zur Ausbeutung der Gefangenen u. a. die Deutsche Erd- und Steinwerke GmbH (DEST), die 1940 in den Deutschen Wirtschaftsbetrieben (DWB) aufgingen. Das SS-Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt verwaltete ab 1942 zentral diese Wirtschaftsbetriebe, in denen mehr als 40.000 Konzentrationslagerhäftlinge arbeiteten.

Die Dienststelle Schmelt errichtete in Schlesien und dem Sudetenland ein System von bis zu 177 Arbeitslagern mit zeitweilig 50.000 hauptsächlich jüdisch-polnischen Zwangsarbeitern (sogenannte „Schmelt-Juden“) für den Bau der Reichsautobahn Berlin–Breslau–Krakau und den Einsatz in der Industrie.

 
Armbinde der Organisation Todt

Die Organisation Todt war eine Organisation zur Durchführung von Schutz-, Rüstungs- und Infrastrukturmaßnahmen im Einflussbereich des Dritten Reiches. Sie griff bei ihren Bauprojekten in zunehmendem Maße auf Zwangsarbeiter, Kriegsgefangene und KZ-Häftlinge zurück. Im Jahr 1944 verfügte sie über 1.360.000 Arbeitskräfte. Ihr größtes Bauprojekt, der Atlantikwall, erstreckte sich von der Mündung der Gironde bis zum Nordkap. Im Osten wurden Verkehrswege, wie die Durchgangsstraße IV auch Straße der SS genannt von Berlin in den Kaukasus,[40] mit zehntausenden von Zwangsarbeitern errichtet.

Herkunftsländer (alphabetisch)

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„Aus Belgien kamen bis Sommer 1941 zunächst 189.000 Arbeiter/innen freiwillig nach Deutschland. Nach der Einführung der allgemeinen Arbeitspflicht im Oktober 1942 folgten ihnen bis 1945 rund 200.000 weitere unter Zwang.“

In Hamburg-St.-Pauli wurden nach Chinas Kriegserklärung gegen Deutschland Chinesen aus ihren Wohnungen verschleppt und u. a. im Hamburger Hafen als Zwangsarbeiter eingesetzt.[41]

Frankreich

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In Deutschland wurden während des Zweiten Weltkrieges nach Abstimmung mit der Vichy-Regierung Franzosen zur Arbeit in Industrie, Handel und Landwirtschaft in unterschiedlicher Weise rekrutiert. Von den 1,6 Millionen französischen Kriegsgefangenen aus der Zeit von Mai/Juni 1940 waren am Kriegsende immer noch eine Million Personen als Arbeitskräfte in Deutschland eingesetzt. Als Zivilarbeiter wurden 850.000 bis 922.000 (freiwillige, dienstverpflichtete und Zwangsarbeiter) eingesetzt. Zu Zivilarbeitern wurden 200.000 Kriegsgefangene 1943 umgestuft.[42]

Griechenland

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Auf Kreta wurden 20.000 verpflichtet, für die Besatzungsbehörden zu arbeiten, zum großen Teil unter harten Bedingungen in den Bergwerken, weitere 100.000 wurden von der Wehrmacht dienstverpflichtet, darunter ab 1943 auch 16-Jährige. Nach Deutschland wurden 23.000 Personen angeworben, anschließend weitere 12.000 als Zwangsarbeiter und 1.000 als Kriegsgefangene.[43] Daraus ergibt sich eine Zahl von 155.000 Personen.

Darunter waren ab Sommer 1943 etwa 600.000 italienische Militärinternierte (IMI). Den IMI wurde der für Kriegsgefangene geltende Schutz verweigert, ab Herbst 1944 wurden die meisten in ein Zivilarbeitsverhältnis überführt.[44]

Kroatien

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Der 1941 nach dem Balkanfeldzug neu gebildete Unabhängige Staat Kroatien beließ orthodoxe Soldaten in der deutschen Kriegsgefangenschaft und deportierte serbische Frauen und Männer aus Kroatien zur Zwangsarbeit nach Deutschland in Ostarbeiterlager. „Serben“ galten der Wehrmacht als potentielle Widerstandskämpfer und die regierende Ustascha nutzte eine Praxis stiller ethnischer Säuberung.[45]

Niederlande

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Die Anzahl der niederländischen Zwangsarbeiter wurde 1966 rückblickend auf etwa 395.000 geschätzt,[46] seit 1979 geht man von mehr als 500.000 aus.[47] Etwa 50.000 von ihnen starben. Die größte Razzia fand in Rotterdam am 10. und 11. November 1944 statt.[48] Bei dieser Razzia wurden 50.000 Männer verhaftet, von denen 40.000 zum Arbeitseinsatz nach Deutschland geschickt wurden und 10.000 Zwangsarbeit im Osten der Niederlande leisten mussten.

Norwegen

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Befreiter sowjetischer Kriegsgefangener, Saltdal (Blutstraße), Mai 1945

Für den Arbeitskräftebedarf der deutschen Besatzungsmacht in Norwegen für den Bau von Befestigungsanlagen, für riesige industrielle Bauvorhaben zur Nutzung der Wasserkraft, Aluminiumproduktion für die Luftrüstung, den Ausbau der Reichsstraße 50 und der Polarbahn wurden nicht genügend einheimische Arbeiter gefunden. Von September 1941 an wurden insgesamt 102.000 sowjetische und polnische Kriegsgefangene nach Norwegen verschifft, hinzu kamen 4.000 Partisanen aus Kroatien und Serbien. Im Februar 1943 führten die Deutschen eine allgemeine Arbeitspflicht für Männer zwischen 18 und 55 Jahren und Frauen zwischen 21 und 40 Jahren ein.[49]

Etwa 13.000 sowjetische, 2.600 jugoslawische und 160 polnische Gefangene starben in Norwegen durch Exekutionen oder als Folge von systematischer Unterversorgung, Misshandlung, Erschöpfung und an Krankheiten. Diese Zahl übersteigt die Gesamtzahl an zivilen und militärischen Opfern Norwegens im Zweiten Weltkrieg. Einige der berüchtigten Kriegsgefangenenlager in Nordnorwegen glichen Todeslagern.[50][51]

Die Zahl polnischer Zwangsarbeiter stieg von Oktober 1939 bis Beginn des Jahres 1940 auf 300.000 an. Nahezu 90 Prozent wurden in der Landwirtschaft eingesetzt.[52] Insgesamt wurden in Deutschland 2,2 Millionen Polen, im „Warthegau“ 1,1 Millionen Polen und in den polnischen Ghettos mindestens 700.000 Juden als Zwangsarbeiter festgehalten.[43]

Im Zeitraum 1939 bis 1945 leisteten insgesamt ca. 1,6 Millionen polnische Zivilisten und ca. 300.000 polnische Kriegsgefangene in Deutschland Zwangsarbeit.[53]

Für die (südostpolnischen) Gemeinden und Städte wurden Quoten an Zwangsarbeitern festgesetzt. Nach Aussage einer Zeitzeugin dauerte der Transport mit Kutsche, LKW und Zug vom polnischen Heimatort nach Deutschland etwa zwei Wochen. Das zuständige deutsche Arbeitsamt verteilte die Zwangsarbeiter auf ihre Einsatzstellen. Je nach Menschlichkeit und Gelegenheit der deutschen Arbeitgeber hatten die Zwangsarbeiter Freiheiten oder wurden ausgegrenzt und sehr schlecht behandelt. In Süddeutschland wurden die Zwangsarbeiter nach Einmarsch der Franzosen in einem Lager untergebracht. Nach einem Dreivierteljahr durften sie im Zug nach Polen zurückkehren.[54]

Opfer sogenannter Sonderbehandlungen, z. B. nach intimen Kontakten mit Deutschen konnten im Rahmen der Polenerlasse oder Polenstrafrechtsverordnung ohne weitere Gerichtsverhandlung getötet werden.

Rolf Hochhuth hat über das Schicksal polnischer Zwangsarbeiter im Südwesten Deutschlands, Brombach bei Lörrach, den collagenartigen Roman Eine Liebe in Deutschland verfasst, der von Andrzej Wajda verfilmt wurde.

Sowjetunion

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Seit Ende 1941 wurden zwischen 22 und 27 Millionen Sowjetbürger als Zwangsarbeiter eingesetzt.[43]

Ausländische Zwangsarbeiter im Reich

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Im Spätsommer 1944 waren etwa ein Viertel der Arbeitskräfte in der gesamten deutschen Wirtschaft Zwangsarbeiter, Anfang 1945 stellten Ausländer ein Drittel der gesamten Arbeitskräfte in der Landwirtschaft. Etwa die Hälfte von ihnen waren Mädchen und Frauen.

Aus dem Ausland wurden nach Deutschland zur Zwangsarbeit verschleppt:[55]

Herkunftsland Anzahl 1939 bis 1945 Zwangsarbeiter per Aug/Sep 1944
Gesamt Zivil Kriegsgefangene Gesamt Zivil Kriegsgefangene
Sowjetunion 4.725.000 2.775.000 1.950.000 2.758.312 2.126.753 631.559
Polen 1.900.000 1.600.000 300.000 1.688.080 1.659.764 28.316
Frankreich 2.335.000 1.050.000 1.285.000 1.254.749 654.782 599.967
Italien 1.455.000 960.000 495.000 585.337 158.099 427.238
Belgien 440.000 375.000 65.000 253.648 203.262 50.386
Niederlande 475.000 475.000 270.304 270.304
Tschechien 355.000 355.000 280.273 280.273
Serbien 210.000 N/A N/A 37.607 37.607
Kroatien 100.000 100.000 60.153 60.153
Slowakei 100.000 100.000 37.607 37.607
Dänemark 80.000 80.000 15.970 15.970
Baltikum 75.000 75.000 44.799 44.799
Ungarn 45.000 45.000 24.263 24.263
Sonstige 440.000 440.000 199.437 199.437

Für den Einsatz außerhalb des Reichsgebietes existieren keine seriösen Zahlen. Sie dürften nach Ansicht der Militärhistoriker Michael Epkenhans und John Zimmermann um ein Vielfaches höher liegen als die etwa 13,5 Millionen ausländischen Arbeitskräfte auf dem Gebiet des Großdeutschen Reiches.[56]

Deportationen vor der Räumung eines besetzten Gebietes

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Nach den Vorschriften zur Auflockerung, Räumung, Lähmung und Zerstörung vor der militärischen Räumung besetzter Gebiete hatte die Wehrmacht, kurz, ARLZ-Maßnahmen auch die Deportation der örtlichen Zivilbevölkerung in die Zwangsarbeit im Reichsgebiet durchzuführen. Das wurde auch als Greifaktionen bezeichnet.[57][58]

Einsatzgebiete

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Zwangsarbeiter wurden in allen Bereichen eingesetzt, in der Landwirtschaft, im Handwerk, für die Kirche, in der Industrie, besonders der Rüstungsindustrie, im staatlichen Sektor und bei der SS. So war das Siemenslager Ravensbrück ein Teil des Lagerkomplexes des Frauen-Konzentrationslagers Ravensbrück, das von dem Reichsluftfahrtministerium, Siemens & Halske und der SS errichtet wurde. Weibliche Häftlinge mussten dort Zwangsarbeit für kriegswichtige Erzeugnisse von Siemens & Halske leisten.

 
Frauen-KZ Ravensbrück, Erweiterung des Siemenslagers, Zeichnung von Siemens & Halske, Wernerwerke vom 10. Juli 1942

Die Zwangsarbeit reichte sogar bis in die Familien, wo junge Frauen aus Osteuropa als Haushaltshilfen und Kindermädchen eingesetzt wurden.[59] In der bäuerlichen Landwirtschaft des Dritten Reiches war die Ernährungssituation für die Zwangsarbeiter besser und auch die Vorschriften der Ostarbeitererlasse konnten dort nicht vollständig umgesetzt werden.[60]

Im kriegswichtigen Bergbau wurden in großem Umfang Zwangsarbeiter eingesetzt. In den Höchstzeiten des Zwangseinsatzes im Sommer 1944 waren es reichsweit um die 430.000 Zivilarbeiter und Kriegsgefangene. Davon waren allein 120.000 sowjetische Gefangene, „Ostarbeiter“ und italienische Militärinternierte im Ruhrbergbau beschäftigt.[61] Weiterhin arbeiten an der Ruhr Kroaten (14.434), Galizier (11.299) und Dänen (1535).[62] Einige Quellen sprechen von über 350.000 Zwangsarbeitern auf den dortigen Zechen,[63] bei etlichen Betrieben bestanden über 45 % der Belegschaft aus zur Arbeit gezwungenen Menschen.

Zwangsarbeiter wurden beim Bau von Militäranlagen eingesetzt. Die bekanntesten Großprojekte waren der Westwall, der Atlantikwall, die U-Boot-Bunker, Luftschutzanlagen und die Untertageverlagerung von kriegswichtigen Industrieteilen (siehe auch KZ Mittelbau-Dora).

Nach Luftangriffen wurden Zwangsarbeiter zur Brandlöschung, Trümmerbeseitigung, Leichenbergung, Hilfe bei der Beisetzung und zur Beseitigung der Schäden herangezogen.

Zwangsarbeiter wurden für die Sprengstoffproduktion beispielsweise in den Werken Krümmel und Düneberg bei Geesthacht sowie Werk Tanne östlich von Clausthal-Zellerfeld eingesetzt.[64]

„In der zweiten Kriegshälfte galt der Arbeitseinsatz als vordringliche Aufgabe der Konzentrationslager. Im Mai 1944 gab Hitler den Befehl, ungarische jüdische Häftlinge für die anfallenden Arbeiten in der Rüstungsindustrie heranzuziehen, so dass im Sommer 1944 100.000 ungarische Juden in die Lager gelangten. Für ihre Behandlung gab Sauckel, der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz, die Richtlinie aus: „Alle diese Menschen müssen so ernährt, untergebracht und behandelt werden, dass sie bei denkbar sparsamsten Einsatz die größtmöglichste Leistung erbringen.“[65]

B. Hillmann, V. Kluge, E. Kramer: Lw.2/XI – Muna Lübberstedt, Zwangsarbeit für den Krieg, Bremen 1996, S. 118.

In einem Außenlager des KZ Neuengamme, dem Lager Bilohe der Muna Lübberstedt arbeiteten 500 jüdische Ungarinnen, die mit einem Transport aus dem KZ Auschwitz kamen, in der Herstellung von Luftwaffenmunition, von Ende August/Anfang September 1944 bis zum Kriegsende.

„Die Transportgrößen schwankten zwischen 1500 und 3800 Personen. Auch als diese Häftlinge in bereitstehende Waggons gepfercht wurden, spielten sich erschütternde Szenen ab. So versuchten die wegen körperlicher Schwäche und somit für den Tod ausgesonderten Frauen die Waggons zu stürmen, um ebenfalls zum Arbeitseinsatz zu kommen und der Hölle von Auschwitz zu entgehen.“

B. Hillmann, V. Kluge, E. Kramer: Lw.2/XI – Muna Lübberstedt, Zwangsarbeit für den Krieg, Bremen 1996, S. 108.

Einsatzorte und Lagerstandorte

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Zwangsarbeiter wurden von Afrika bis zum Nordkap und von der Bretagne bis Russland durch das Dritte Reich eingesetzt. Es gab allein im Reich etwa 20.000 Lager, die sich teilweise in Gaststätten, Kinos, Schulen, Scheunen, Kellern und auf Dachböden befanden und Zwangsarbeiter zum Alltagsbild in den Städten gehörten.[66]

Siehe auch folgende Regionalbeschreibungen:

Siehe auch folgende Auflistungen:

Aufarbeitung

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Juristische Aufarbeitung

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Strafprozesse

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Fritz Sauckel (2. Reihe ganz re.) auf der Anklagebank im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess (vordere Reihe v. l. n. r.: Hermann Göring, Rudolf Heß, Joachim von Ribbentrop, Wilhelm Keitel, dahinter: Karl Dönitz, Erich Raeder, Baldur von Schirach)
 
Angeklagte, Rastatter Prozesse, 1946

Angesichts der Gräueltaten in den von den Achsenmächten Deutschland, Japan und Italien besetzten Ländern wurde auf Initiative von neun Londoner Exilregierungen im Jahr 1943 die United Nations War Crimes Commission (UNWCC) ins Leben gerufen. Der Auftrag bestand in der Beweissicherung, Zusammenstellung von Täterlisten, Berichten an die Regierungen und Strafprozessvorbereitungen zu Kriegsverbrechen. Zu diesen Kriegsverbrechen zählte auch die Verschleppung, Versklavung, Misshandlung und Tötung von Zivilisten und Kriegsgefangenen in Arbeits- und Konzentrationslagern (Verbrechen gegen die Menschlichkeit).

Im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher wurden an 60 von 218 Verhandlungstagen Verbrechen im Zusammenhang mit Zwangsarbeit und Deportation erörtert. Der Einsatz von ausländischen Zwangsarbeitern in der Kriegsrüstung galt als Verstoß gegen die Haager Landkriegsordnung Art. 46 und 52.[67] Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz Fritz Sauckel wurde wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zum Tode verurteilt und am 16. Oktober 1946 hingerichtet.

In neun der zwölf Nürnberger Nachfolgeprozesse wurde insbesondere die Zusammenarbeit der großen Akteure aus Industrie, NS-Staat, Wehrmacht und NSDAP bei der Planung des Zwangsarbeitereinsatzes und der Ausbeutung der Zwangsarbeiter für wirtschaftspolitische Ziele während des Krieges im Mittelpunkt.[68] Es kam zu zahlreichen Verurteilungen wegen Versklavung, Misshandlung, Einschüchterung, Folterung und Ermordung der Zivilbevölkerung und wegen der planmäßigen Ausbeutung von Zwangsarbeitern und KZ-Gefangenen aus einzelnen Ländern.

Weitere bedeutende Prozesse waren die Rastatter Prozesse (u. a. zum KZ Natzweiler, KZ Dachau und Auschwitz), die Frankfurter Auschwitzprozesse, der Krakauer Auschwitzprozess, die Dachauer Prozesse, die Ravensbrück-Prozesse, der Bergen-Belsen-Prozess, die Neuengamme-Prozesse, Prozesse in der Sowjetunion durch den NKWD und Prozesse gegen Einzelpersonen wie Eichmann-Prozess und in Warschau gegen Rudolf Höß.

In Deutschland fand 1948 der Kamienna-Prozess und 1949 der Tschenstochau-Prozess in Leipzig wegen Zwangsarbeit bei der privatwirtschaftlichen HASAG statt. Es kam zu zahlreichen Verurteilungen.[69]

Zivilprozesse

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Mahnmal für drei von den Nationalsozialisten auf dem Ennert bei Bonn ohne Gerichtsverfahren hingerichtete polnische Zwangsarbeiter

1953 wurde die IG-Farben im Wollheim-Prozess zur Zahlung von 10.000 DM Schadensersatz, Schmerzensgeld und Arbeitslohn vor dem Frankfurter Landgericht verurteilt. Die IG-Farben legte Rechtsmittel dagegen ein. Nachdem sich die Jewish Claims Conference in die Musterklage eingeschaltet hatte, einigte man sich auf einen Globalvergleich, der die Zahlung von insgesamt 30 Millionen DM an mehrere tausend ehemalige Zwangsarbeiter der IG Farbenindustrie AG vorsah.[8]

Dokumentation

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Im Bundesarchiv wurden Übersichten zu Zwangsarbeiterlagern während der NS-Zeit und der regionalen Archive erarbeitet.[70] Auskünfte zu Zwangsarbeitern, Verschleppten und Menschen in Konzentrationslagern während der Zeit des Nationalsozialismus (etwa 17 Millionen Menschen) gibt der Internationale Suchdienst Bad Arolsen, 34454 Bad Arolsen, Deutschland.[71] In Berlin besteht das Dokumentationszentrum NS-Zwangsarbeit, das seit 2013 um Dauerausstellungen erweitert wurde.

Das Online-Archiv „Zwangsarbeit 1939–1945“ präsentiert eine Sammlung digitaler Zeitzeugen-Berichte. Knapp 600 ehemalige Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter aus 27 Ländern erzählen in lebensgeschichtlichen Audio- und Video-Interviews ihr Schicksal. Damit erinnert das Archiv an die über zwanzig Millionen Menschen, die für das nationalsozialistische Deutschland Zwangsarbeit leisten mussten.[72]

Die Online-Anwendung „Lernen mit Interviews: Zwangsarbeit 1939–1945“[73] bereitet Lebensgeschichten ehemaliger Zwangsarbeiter für den Schulunterricht auf.

Würdigung der Zwangsarbeiter

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Das 1933 im KZ Börgermoor entstandene Lied Wir sind die Moorsoldaten ging in den Kanon der Arbeiterlieder und der Friedensbewegung der Nachkriegszeit ein.[74]

1985 startete die Ausstellung „Das Geheimnis der Versöhnung heißt Erinnerung. Zwangsarbeiter und Kriegsgefangene im Dritten Reich“ der Körber-Stiftung und wanderte acht Jahre durch Deutschland und verschieden europäische Staaten.[75] Bürgerschaftliche Ausstellungen stellten sich ab den 1990er Jahren klar staatlichen und firmenoffiziellen Konzeptionen entgegen, die auch aus Angst vor aufkommenden Entschädigungsfragen das Thema Zwangsarbeit bis dahin gemieden hatten.[76] Seit 2006 informiert das Dokumentationszentrum NS-Zwangsarbeit in Berlin über das „System Zwangsarbeit“.[77] Es befindet sich auf einem Teil des einzigen noch weitgehend erhaltenen ehemaligen Zwangsarbeiterlagers Deutschlands in Berlin-Schöneweide. Das ehemalige Lager war einst eines von ca. 3.000 Sammelunterkünften für Zwangsarbeiter in Berlin.

Die Wanderausstellung Zwangsarbeit. Die Deutschen, die Zwangsarbeiter und der Krieg informiert seit 2010 an verschiedenen Orten zur Zwangsarbeit. Sie war in Moskau, Warschau, Prag und Steyr (Österreich) zu sehen. In Linz gibt es seit 2014 eine von der voestalpine betriebene Dauerausstellung zum Thema Zwangsarbeit. Im Mittelpunkt stehen die Zwangsarbeiter der Reichswerke Hermann Göring in Linz, ihre Schicksale und Lebensgeschichten.

2024 wurde im Gauforum Weimar in dem ehemals für die Behörde des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz Sauckel vorgesehenen Bereich das Museum Zwangsarbeit im Nationalsozialismus eröffnet.

Entschädigung ehemaliger Zwangsarbeiter

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Bundesrepublik Deutschland

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Bundesentschädigungsgesetz
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§ 43 Abs. 3 des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG) von 1956 stellte „Zwangsarbeit unter haftähnlichen Bedingungen“ einem entschädigungspflichtigen Freiheitsschaden gleich. Anspruchsberechtigt nach dem BEG waren jedoch nur Personen mit Wohnsitz oder dauerndem Aufenthalt in Deutschland (§ 4 BEG). Da 95 Prozent der früheren Zwangsarbeiter in Osteuropa lebten,[78] hatten sie keinen Zugang zu diesen Leistungen.

Unternehmenszahlungen
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Die deutsche Industrie stand nach dem Zweiten Weltkrieg auf dem Standpunkt, sie habe sich der Vereinnahmung durch die NS-Diktatur nicht erwehren können und unter Zwang als „Agentur“ der NS-Regierung gehandelt. Damit seien Wiedergutmachungsansprüche Sache der Bundesrepublik Deutschland, des juristischen Nachfolgers des Deutschen Reiches. Außerdem lehnte man eine Kollektivschuld ab.[79]

Durch öffentlichen Druck und drohende Gerichtsurteile erklärten sich einige Unternehmen bereit, auf freiwilliger Basis Zahlungen an Zwangsarbeiter oder deren Vertreter zu leisten. Dabei wurde größter Wert darauf gelegt, dass dies mit keinerlei Schuldeingeständnis oder Schadensersatzpflicht für zu geringe Bezahlung oder gesundheitliche Schäden der Zwangsarbeiter verbunden sei, dass die betroffenen Zwangsarbeiter aber ihrerseits kein Ansprüche mehr gegen das jeweilige Unternehmen geltend machen würden. Die Zahlungen gingen hauptsächlich über die Jewish Claims Conference, die zahlreiche Sammelklagen und PR-Aktionen organisierte. Die osteuropäischen Zwangsarbeiter hatten während des Kalten Krieges keine Möglichkeit individuelle Ansprüche anzumelden und die westeuropäischen Regierungen hatten dies über bilaterale Verträge im Gegenzug zur Westeinbindung der Bundesrepublik ausgeschlossen.[80]

Unternehmen Jahr Betrag in DM Empfänger Grund
I.G. Farbenindustrie AG 1957 30 Mio. jüdische und nicht-jüdische Zwangsarbeiter Wollheim-Prozess in Frankfurt
Krupp-Konzern 1959 10 Mio. jüdische Zwangsarbeiter aus Konzentrationslagern Abwendung einer Sammelklage in New York[81]
AEG-Telefunken 1960 4 Mio. Zwangsarbeiter Vermeidung eines Präzedenzfalles aus Sammelklage
Siemens 1962 7 Mio. jüdische Zwangsarbeiter Jewish Claims Conference legte firmen-internen Bericht von 1945 vor
Rheinmetall 1966 2,5 Mio. jüdische Zwangsarbeiter (nicht-jüdische lehnte das Unternehmen 1969 ab) zur politischen Absicherung eines Waffengeschäftes mit den USA
Deutsche Bank für Flick-Konzern 1986 5 Mio. Zwangsarbeiter des Flick-Unternehmens Dynamit Nobel zur politischen Absicherung des lukrativen Weiterverkaufs Dynamit Nobel durch Deutsche Bank
Daimler-Benz 1988? 20 Mio. Förderung von Alten- und Pflegeheimen unbekannt
Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“
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Im Jahr 2000 errichtete der Deutsche Bundestag die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“, die einmalige Leistungen in Fällen erbringen sollte, die bis dahin von der deutschen Wiedergutmachungspolitik nicht oder nicht angemessen berücksichtigt worden waren. Dies galt vordringlich für Sklaven- und Zwangsarbeiter, die in einem Konzentrationslager oder in einer anderen Haftstätte inhaftiert oder aus ihrem Heimatstaat in das Gebiet des Deutschen Reichs in den Grenzen von 1937 oder in ein vom Deutschen Reich besetztes Gebiet deportiert und zur Arbeit gezwungen worden waren.[82]

Kriegsgefangene wurden in § 11 Abs. 3 EVZStiftG aus dem Kreis der Leistungsempfänger ausgeschlossen: „Kriegsgefangenschaft begründet keine Leistungsberechtigung.“ Damit waren italienische Militärinternierte und Kriegsgefangene von Zahlungen ausgeschlossen.[83] Am 20. Mai 2015 beschloss der Deutsche Bundestag, die noch lebenden früheren sowjetischen Kriegsgefangenen finanziell zu entschädigen.[84] In dem entsprechenden Beschluss heißt es: „Ehemaligen sowjetischen Kriegsgefangenen soll ohne Anerkennung einer Rechtspflicht/eines Rechtsgrundes ein symbolischer finanzieller Anerkennungsbetrag gewährt werden.“[85][86][87]

Eine besondere Bedeutung haben die zahlreichen polnischen Opfer der NS-Zwangsarbeit. Noch vor der Stiftung, „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ wurde deshalb 1992 die Stiftung Polnisch-Deutsche Aussöhnung errichtet.[88]

Deutsche Demokratische Republik

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Die DDR sah die aufgrund des Potsdamer Abkommens erbrachten deutschen Reparationen, insbesondere die umfangreichen Demontagen auf dem Gebiet der Sowjetischen Besatzungszone, als ausreichende Wiedergutmachung an. Individuelle Zahlungen wurden in der DDR nach politischer Opportunität erbracht[89] wie die Ehren- bzw. Hinterbliebenenpensionen an „Kämpfer gegen den Faschismus“ (800 MDM mtl.) und „Verfolgte des Naziregimes“ (600 MDM mtl.).

Republik Österreich

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In Österreich wurde im Jahr 2000 zeitgleich mit der deutschen Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ der Versöhnungsfonds errichtet, der bis 2005 freiwillige Zahlungen an ehemalige Zwangsarbeiter des nationalsozialistischen Regimes auf dem Gebiet der heutigen Republik Österreich erbrachte.[90][91]

Siehe auch

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Dokumentarfilme

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  • Wolfgang Bergmann (Regisseur): Der Reichseinsatz, 1993, als DVD: 2011, Absolut Medien, Berlin, ISBN 978-3-89848-049-9, 117 min. Im Film wurden Szenen aus dem Propagandafilm aus dem Jahr 1940 Wir leben in Deutschland eingeschnitten. Hessischer Filmpreis 1994.
  • Kriegsgefangenschaft (1/4): Verschleppt und ausgebeutet. Produktion Österreich 2011. Gezeigt in 3sat am 20. Januar 2013, von 20:15 bis 21:05 Uhr. (Französische und sowjetische Kriegsgefangene, Zwangsarbeiter in der Kriegsproduktion, Kinder schwangerer Zwangsarbeiterinnen bewusst benachteiligt mit hoher Sterberate, sowjetische Kriegsgefangene nach der Befreiung weiter in sowjetische Lager).
  • Kriegsgefangenschaft (4/4): Heimkehr. Produktion ORF und preTV 2012. Gezeigt in 3sat am 21. Januar 2013, von 21:05 bis 22:00 Uhr. (Sowjetische Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter nach Kriegsende in UdSSR wieder in Zwangsarbeit und Ächtung. Französische Kriegsgefangene nach Kriegsende in Frankreich der Kollaboration verdächtigt. Deutsche/österreichische Heimkehrer aus der Sowjetunion finden in der Heimat keine Arbeit mehr).
  • Hitlers Sklaven. Frank Diederichs & Steffen Mayer (Autoren), Produktion Deutschland 2020, ZDFInfo-Dreiteiler.[92]

Literatur

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Allgemein (Auswahl):

  • John Authers: The Victim’s Fortune. Inside the Epic Battle over the Debts of the Holocaust. Harper Perennial, New York 2003, ISBN 0-06-093687-8 (englisch).
  • Klaus Barwig u. a. (Hrsg.): Zwangsarbeit in der Kirche. Entschädigung, Versöhnung und historische Aufarbeitung. Stuttgart 2001, ISBN 3-926297-83-2.
  • Wolfgang Benz, Barbara Distel (Hrsg.): Der Ort des Terrors. Geschichte der nationalsozialistischen Konzentrationslager. Band 9: Arbeitserziehungslager, Ghettos, Jugendschutzlager, Polizeihaftlager, Sonderlager, Zigeunerlager, Zwangsarbeiterlager. Beck, München 2009, ISBN 978-3-406-57238-8, (zu den „besonderen“ Lagern).
  • Ulrich Herbert (Hrsg.): Europa und der 'Reichseinsatz'. Ausländische Zivilarbeiter, Kriegsgefangene und KZ-Häftlinge in Deutschland 1938–1945. Klartext-Verlag, Essen 1991, ISBN 3-88474-145-4.
    • Fremdarbeiter. Politik und Praxis des „Ausländer-Einsatzes“ in der Kriegswirtschaft des Dritten Reiches. Neuauflage. Bonn 1999.
  • Jochen-Christoph Kaiser: Zwangsarbeit in Diakonie und Kirche 1939–1945. Kohlhammer, Stuttgart 2005, ISBN 3-17-018347-8.
  • Hans-Eckhardt Kannapin: Wirtschaft unter Zwang. Anmerkungen und Analysen zur rechtlichen und politischen Verantwortung der deutschen Wirtschaft unter der Herrschaft des Nationalsozialismus im Zweiten Weltkrieg, besonders im Hinblick auf den Einsatz und die Behandlung von ausländischen Arbeitskräften und Konzentrationslagerhäftlingen in deutschen Industrie- und Rüstungsbetrieben. Deutsche Industrieverlags-Gesellschaft, Köln 1966.[93]
  • Felicja Karay: Women in Forced-Labor Camps. In: Dalia Ofer, Leonore J. Weitzman (Hrsg.): Women in the Holocaust. New Haven / London 1998, ISBN 0-300-07354-2, S. 285–309.
  • Helmut Kramer, Karsten Uhl, Jens-Christian Wagner (Hrsg.): Zwangsarbeit im Nationalsozialismus und die Rolle der Justiz. Täterschaft, Nachkriegsprozesse und die Auseinandersetzung um Entschädigungsleistungen. In: Nordhäuser Hochschultexte. Allgemeine Schriftenreihe Band 1. Nordhausen 2008.[94]
  • Gabriele Lotfi: Fremdvölkische im Reichseinsatz. Eine Einführung zum Thema NS-Zwangsarbeit. In: Blätter für deutsche und internationale Politik. Heft 7/2000, S. 818–822.
  • Alexander von Plato, Almut Leh, Christoph Thonfeld (Hrsg.): Hitlers Sklaven. Lebensgeschichtliche Analysen zur Zwangsarbeit im internationalen Vergleich. Böhlau Verlag, Wien/ Köln 2008, ISBN 978-3-205-77753-3. (Fast 600 frühere Opfer aus 27 Ländern wurden befragt. – Rezension. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 24. November 2008, Nr. 275, S. 8).
  • Hermann Rafetseder: NS-Zwangsarbeits-Schicksale. Erkenntnisse zu Erscheinungsformen der Oppression und zum NS-Lagersystem aus der Arbeit des Österreichischen Versöhnungsfonds. Eine Dokumentation im Auftrag des Zukunftsfonds der Republik Österreich. Bremen 2014, ISBN 978-3-944690-28-5; korrigierte Druckfassung eines 2007 aus Datenschutzgründen unveröffentlicht gebliebenen Textes, weiterhin auch online zu finden im „forum oö geschichte“.[95]
  • Mark Spoerer: Zwangsarbeit unter dem Hakenkreuz. Ausländische Zivilarbeiter, Kriegsgefangene und Häftlinge im Deutschen Reich und im besetzten Europa 1938–1945. Stuttgart / München 2001, ISBN 3-421-05464-9.
  • Carola Sachse (Hrsg.), Bernhard Strebel, Jens-Christian Wagner: Zwangsarbeit für Forschungseinrichtungen der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft. 1939–1945. Ein Überblick (= Forschungsprogramm Geschichte der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft im Nationalsozialismus Vorabdrucke … = Research program History of the Kaiser Wilhelm Society in the National Socialist era. Heft 11). Hrsg. im Auftrag der Präsidentenkommission der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V., Forschungsprogramm „Geschichte der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft im Nationalsozialismus“, Berlin 2003, DNB 968596908 (mpiwg-berlin.mpg.de [PDF; 620 kB]).
  • Ute Vergin: Die nationalsozialistische Arbeitseinsatzverwaltung und ihre Funktionen beim Fremdarbeiter(innen)einsatz während des Zweiten Weltkriegs. Osnabrück 2008, DNB 99190902X/34 (PDF; 3,4 MB).

Regional (Auswahl):

  • Arbeitskreis Stadtgeschichte Burgdorf: Im Schatten des Vergessens: Kriegsgefangene, Zwangsarbeiter und heimatlose Ausländer in Burgdorf 1939–1950. Wehrhahn Verlag, 2017, ISBN 978-3-86525-807-6.
  • Ralf Bierod: Der Arbeitseinsatz sowjetischer Kriegsgefangener in der Forstwirtschaft und im Güterumschlag der Provinz Hannover 1941–1945. Magisterarbeit. Universität Hannover, Hannover 1992.
  • Helga Bories-Salawa: Franzosen im „Reichseinsatz“. Deportation, Zwangsarbeit, Alltag. Erfahrungen und Erinnerungen von Kriegsgefangenen und Zivilarbeitern. Verlag Lang, Frankfurt am Main / Bern / New York 1996.
  • Hubert Feichtlbauer u. a.: Fonds für Versöhnung, Frieden und Zusammenarbeit: Späte Anerkennung, Geschichte, Schicksale. 1938–1945, Zwangsarbeit in Österreich. Wien 2005, ISBN 3-901116-21-4. (Online-Versionen).
  • Gudrun Fiedler, Hans-Ulrich Ludewig (Hrsg.): Zwangsarbeit und Kriegswirtschaft im Lande Braunschweig 1939–1945. Appelhans, Braunschweig 2003, ISBN 3-930292-78-5.
  • Philipp Haase, Joey Rauschenberger: Zwangsarbeit im Landkreis Wasserburg a. Inn 1939–1945. Eine Geschichte des nationalsozialistischen „Ausländereinsatzes“ in Oberbayern. Wasserburg 2019, ISBN 978-3-947027-05-7. (Volltext als PDF).
  • Andreas Heusler: Zwangsarbeit in der Münchner Kriegswirtschaft 1939–1945. 2. Auflage. München 2000, ISBN 3-927984-07-8.
  • Uwe Kaminsky: Dienen unter Zwang. Studien zu ausländischen Arbeitskräften in Evangelischer Kirche und Diakonie im Rheinland während des Zweiten Weltkriegs. 2. Auflage. Bonn 2002, ISBN 3-7749-3129-1.
  • Felicja Karay: Wir lebten zwischen Granaten und Gedichten. Das Frauenlager der Rüstungsfabrik HASAG im Dritten Reich. Köln 2001 (Jerusalem 1997; Über das Buchenwalder Außenlager Leipzig-Schönefeld).
    • Death Comes in Yellow – Skarzysko-Kamienna Slave Labor Camp. Amsterdam 1996.
  • Rolf Keller, Silke Petry (Hrsg.): Sowjetische Kriegsgefangene im Arbeitseinsatz 1941–1945: Dokumente zu den Lebens- und Arbeitsbedingungen in Norddeutschland. Göttingen 2013, ISBN 978-3-8353-1227-2.
  • Oliver Kersten: Herbergen als Verschiebebahnhöfe. Neue Forschungsergebnisse zum Einsatz von Fremd- und Zwangsarbeitern in diakonischen Einrichtungen in der Region Berlin-Brandenburg im Zweiten Weltkrieg. In: Erich Schuppan (Hrsg.): Sklave in euren Händen. Zwangsarbeit in Kirche und Diakonie Berlin-Brandenburg. Berlin 2003, ISBN 3-88981-155-8, S. 251–278.
  • Erika und Gerhard Schwarz: Das Rittergut Garzau und die jüdische Zwangsarbeit. Berlin 2017, ISBN 978-3-95565-222-7.
  • Stefan Karner, Peter Ruggenthaler u. a. Mitglieder der Historikerkommission: Zwangsarbeit in der Land- und Forstwirtschaft auf dem Gebiete Österreichs 1939–1945. Wien 2004 (Volltext Version 2002 (Memento vom 30. Januar 2012 im Internet Archive); PDF; 4,0 MB).
  • Jörn-Uwe Lindemann: „Wir wurden Roboter.“ Zwangsarbeit in Bergedorf. In: Kultur- & Geschichtskontor (Hrsg.): Bergedorf im Gleichschritt. 2., verbesserte Auflage. Hamburg 1996, ISBN 3-9803192-5-3, S. 101–118.
  • Roland Maier: Haupttätigkeitsfeld im Krieg: Überwachung und Repression der ausländischen Zwangsarbeiterinnen und -arbeiter. In: Ingrid Bauz, Sigrid Brüggemann, Roland Maier (Hrsg.): Die Geheime Staatspolizei in Württemberg und Hohenzollern. Schmetterling-Verlag, Stuttgart 2013, ISBN 978-3-89657-138-0, S. 338–380.
  • Holger Menne, Michael Farrenkopf (Bearb.): Zwangsarbeit im Ruhrbergbau während des Zweiten Weltkrieges. Spezialinventar der Quellen in nordrhein-westfälischen Archiven (= Veröffentlichungen aus dem Deutschen Bergbau-Museum Bochum. Nr. 123 = Schriften des Bergbau-Archivs. Nr. 15). DBM, Bochum 2004 (vfkk.de (Memento vom 22. Juni 2007 im Internet Archive) [PDF; 453 kB]).
  • Hermann Rafetseder: Der „Ausländereinsatz“ zur Zeit des NS-Regimes am Beispiel der Stadt Linz. In: Fritz Mayrhofer, Walter Schuster (Hrsg.): Nationalsozialismus in Linz. Band 2, Linz 2001, ISBN 3-900388-81-4, S. 1107–1269.
  • Dirk Richhardt: Zwangsarbeit im Bereich von evangelischer Kirche und Diakonie in Hessen (= Quellen und Studien zur hessischen Kirchengeschichte. Band 8). 2003, ISBN 3-931849-13-9.
  • Peter Ruggenthaler: „Ein Geschenk für den Führer“. Sowjetische Zwangsarbeiter in Kärnten und der Steiermark 1939–1945. Verein zur Förderung der Forschung von Folgen nach Konflikten und Kriegen, Graz 2001, ISBN 3-901661-06-9.
  • Tobias Schönauer: Zwangsarbeiter in Ingolstadt während des 2. Weltkrieges. Dokumentation und Begleitkatalog zur gleichnamigen Ausstellung vom 5. April bis 30. Oktober 2005 im Stadtmuseum Ingolstadt, Ingolstadt 2005.
  • Roman Smolorz: Zwangsarbeit im „Dritten Reich“ am Beispiel Regensburgs. Stadtarchiv Regensburg, Regensburg 2003, ISBN 3-935052-30-8.
  • Florian Speer: Ausländer im Arbeitseinsatz in Wuppertal. Hrsg.: Der Oberbürgermeister. Verlag der Oberbürgermeister Wuppertal, Wuppertal 2003, ISBN 3-87707-609-2.
  • Bernhard Strebel: „Verdammt sind meine Hände“. Zwangsarbeit für die deutsche Rüstungsindustrie in den Außenlagern des KZ Ravensbrück. In: Zeitgeschichte regional. Mitteilungen aus Mecklenburg-Vorpommern. Band 4, Nr. 1, 2000, S. 4–8.
  • Bernd Zielinski: Staatskollaboration. Vichy und der Arbeitskräfteeinsatz im Dritten Reich. Westfälisches Dampfboot, Münster 1995, ISBN 3-929586-43-6.

Opfergruppen (Auswahl):

  • Erinnerung bewahren: Sklaven- und Zwangsarbeiter des Dritten Reiches aus Polen 1939–1945. Katalog zur gleichnamigen Ausstellung im Dokumentationszentrum Berlin-Schöneweide. Warschau / Berlin 2007, ISBN 978-83-922446-0-8.
  • Im Totaleinsatz: Zwangsarbeit der tschechischen Bevölkerung für das Dritte Reich. Dokumentation und Katalog zur gleichnamigen Ausstellung im Dokumentationszentrum NS-Zwangsarbeit Berlin-Schöneweide. Prag / Berlin 2008, ISBN 978-80-254-1799-7.
  • Johannes-Dieter Steinert: Deportation und Zwangsarbeit. Polnische und sowjetische Kinder im nationalsozialistischen Deutschland und im besetzten Osteuropa 1939–1945. Klartext-Verlag, Essen 2013, ISBN 978-3-8375-0896-3.[96]
  • Rebecca Boehling, Susanne Urban, René Bienert: Freilegungen: Displaced Persons – Leben im Transit: Überlebende zwischen Repatriierung, Rehabilitation und Neuanfang. Wallstein, Göttingen 2014, ISBN 978-3-8353-1574-7.
  • Thorsten Fehlberg: Nachkommen von Verfolgten des Nationalsozialismus. Mabuse-Verlag, 2016, ISBN 978-3-86321-295-7.

Zeitzeugenberichte (Auswahl):

  • Nicolas Apostolopoulos, Cord Pagenstecher (Hrsg.): Erinnern an Zwangsarbeit. Zeitzeugen-Interviews in der digitalen Welt. Berlin 2013, ISBN 978-3-86331-156-8.
  • Vitalij Sjomin: Zum Unterschied ein Zeichen. München 1978, ISBN 3-570-02006-1.

Rechtliche Aspekte zur Entschädigungsfrage (Auswahl):

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Commons: NS-Zwangsarbeit – Sammlung von Bildern

Einzelnachweise

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  1. Wichtige Begriffe zur nationalsozialistischen Zwangsarbeit. zwangsarbeit-archiv.de, Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“, abgerufen am 13. Dezember 2024.
  2. Cord Pagenstecher: Begriffe: Fremdarbeiter – Zwangsarbeiter – Sklavenarbeiter. Bundeszentrale für politische Bildung, 1. Juni 2016.
  3. Die Zahl stammt aus dem Prolog der Seite zur Wanderausstellung Zwangsarbeit, die zuerst 2009/10 im Jüdischen Museum Berlin und danach u. a. in Moskau, Warschau, Prag und Steyr (Österreich) zu sehen war. Abgerufen am 5. Juni 2020.
  4. Dieter Pohl, Tanja Sebta (Hrsg.): Zwangsarbeit in Hitlers Europa. Besatzung, Arbeit, Folgen. Metropol Verlag, Berlin 2013, ISBN 978-3-86331-129-2.
  5. Zitat aus der Erläuterung zur Wanderausstellung Zwangsarbeit. Abgerufen am 5. Juni 2020.
  6. Die Deutschen, die Zwangsarbeiter, und der Krieg. In: photoscala.de. 1. Oktober 2010, abgerufen am 19. Oktober 2014.
  7. Zwangsarbeit 1939–1945: Entschädigung – Hintergrund. In: Zwangsarbeit-archiv.de. Abgerufen am 5. Oktober 2014.
  8. a b c Peer Heinelt: Die Entschädigung der NS-Zwangsarbeiterinnen und -Zwangsarbeiter. (PDF; 510 kB) In: Norbert Wollheim Memorial (Goethe Universität/Fritz-Bauer Institut, Frankfurt). 2008, abgerufen am 13. Oktober 2014.
  9. Marc Buggeln, Michael Wildt (Hrsg.): Arbeit im Nationalsozialismus. Verlag de Gruyter, 2014, ISBN 978-3-486-85884-6.
  10. spiegel.de, 13. Mai 1964: JÜDISCHE ZWANGSARBEITER UND IHRE DIENSTHERREN (11. Oktober 2016).
  11. „Zwangsarbeit im NS-Staat: Haftstättenverzeichnis – Lagerarten“. In: Bundesarchiv. 2010, abgerufen am 17. September 2014.
  12. a b Götz Aly, Susanne Heim: Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland, 1933–1945. Band 2, Oldenbourg Verlag, 2009, ISBN 978-3-486-58523-0, S. 50 ff.
  13. Die „Jüd. Wohnbezirke“ hatten keine einheitliche Struktur, sie unterstanden nicht wie die Konzentrationslager einer zentralen Leitung, sie waren lokalen Dienststellen der Schutzstaffel (SS) und der Besatzungsverwaltung untergeordnet, sie hatten regional unterschiedliche Erscheinungsformen und folgten keiner erkennbaren durchgehenden politischen und administrativen Logik. Wer sie nach der Sperrstunde oder über die Ortsgrenze hinaus verließ, riskierte allerdings sein Leben. Zur Definition gehört auch immer wieder die erzwungene, so genannte „Selbstverwaltung“ durch „Judenälteste“ und „Judenrat“, die freilich von der SS eingesetzt und absolut weisungsgebunden waren. Zur Definition gehört die Absicht, Juden zu manipulieren durch die Einweisung in keineswegs selbstgewählte Wohnbezirke, durch Zwangsarbeit und Hunger. Soziale Segregation, Diskriminierung und Kontrolle waren Ziele der Ghettoisierung. (Wolfgang Benz: Ghettos in Osteuropa – Definitionen, Strukturen, Funktionen; Online-Version, abgerufen am 4. Juni 2017).
  14. In Polen trieben die deutschen Besatzer schon kurz nach dem Einmarsch die jüdische Bevölkerung in abgetrennte Viertel der größeren Städte, aber auch in Dörfern zusammen. Ihr Zweck bestand in der Konzentrierung und Ausbeutung der Juden als Arbeitskräfte. Ab Dezember 1939 mussten alle Juden im besetzten polnischen „Generalgouvernement“ zur Kennzeichnung eine weiße Armbinde mit dem blauen Davidstern tragen. In den so genannten Ghettos ernannten die Besatzer Judenräte, welche die deutschen Befehle zusammen mit der jüdischen Ghettopolizei umzusetzen hatten und die für die Verwaltung der Zwangsquartiere zuständig waren. Die Zusammenarbeit mit den deutschen Besatzern löste bei Mitgliedern von Judenräten häufig schwerste Gewissenskonflikte aus. (Ghettos im besetzten Polen, Lebendiges Museum online, abgerufen am 4. Juni 2017).
  15. Ute Vergin: Die nationalsozialistische Arbeitseinsatzverwaltung und ihre Funktionen beim Fremdarbeiter(innen)einsatz während des Zweiten Weltkriegs. Osnabrück 2008, S. 273 f., DNB 99190902X/34 (PDF; 3,4 MB).
  16. Rainer F. Schmidt: Der Zweite Weltkrieg. Die Zerstörung Europas. Berlin-Brandenburg 2008, ISBN 978-3-89809-410-8, S. 31.
  17. Zwangsarbeit im NS-Staat: Begriffe, Zahlen, Zuständigkeiten. Bundesarchiv, abgerufen am 12. Oktober 2014.
  18. Christian Streit: Keine Kameraden. Die Wehrmacht und die sowjetischen Kriegsgefangenen 1941–1945. Bonn 1991, S. 243 ff.
  19. Mark Spoerer: Zwangsarbeit unter dem Hakenkreuz. Ausländische Zivilarbeiter, Kriegsgefangene und Häftlinge im Deutschen Reich und im besetzten Europa 1938–1945. Stuttgart/München 2001, S. 99 ff.
  20. Mark Spoerer, Jochen Streeb: Neue deutsche Wirtschaftsgeschichte des 20. Jahrhunderts. 2013, ISBN 978-3-486-76656-1, S. 199 (online bei de Gruyter).
  21. a b Als Quelle für die Tabelle wird von Spoerer in dem diese belegenden Werk Neue deutsche Wirtschaftsgeschichte des 20. Jahrhunderts. S. 199, seine frühere Studie angegeben – Mark Spoerer: Zwangsarbeit unter dem Hakenkreuz. Ausländische Zivilarbeiter, Kriegsgefangene und Häftlinge im Deutschen Reich und im besetzten Europa 1939–1945. Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart/München 2001, ISBN 3-421-05464-9, S. 228 f. In der dortigen Tabelle, S. 228, sind allerdings die sowjetischen Kriegsgefangenen und KZ-Häftlingen nicht direkt enthalten, sondern Spoerer führt zu diesen, S. 229, differenziert aus: „Die Sterblichkeit der sowjetischen Kriegsgefangenen und der Häftlinge im Arbeitseinsatz läßt sich aus den verfügbaren Angaben nicht errechnen, sie bewegt sich aber mit Sicherheit im drei- bis vierstelligen Promillebereich. Letzteres bedeutet ein Sterblichkeit von über 100 Prozent im Jahr, d. h. die Restlebenserwartung eines KZ-Häftlings im Arbeitseinsatz lag unter zwölf Monaten. Für das Werk der IG Farbenindustrie in Auschwitz ist bekannt, dass sie dort sogar bei nur drei bis vier Monaten lag.“
  22. Michaela Freund-Widder: Frauen unter Kontrolle: Prostitution und ihre staatliche Bekämpfung in Hamburg vom Ende des Kaiserreichs bis zu den Anfängen der Bundesrepublik. Lit-Verlag, Münster 2003, ISBN 3-8258-5173-7, S. 174 ff.
  23. Michael Foedrowitz: Bunkerwelten, Luftschutzanlagen in Norddeutschland. Ch. Links Verlag, 1998, S. 119 ff.
  24. Ulrich Herbert: Geschichte der Ausländerpolitik in Deutschland. Saisonarbeiter, Zwangsarbeiter, Gastarbeiter, Flüchtlinge. (= Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung. Band 410). Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2003, ISBN 3-89331-499-7, S. 160.
  25. Adam Tooze: Ökonomie der Zerstörung. Siedler, München 2007, ISBN 978-3-88680-857-1.
  26. a b Die Schweiz, der Nationalsozialismus und der Zweite Weltkrieg. Schlussbericht. Unabhängige Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg, 2002, S. 326/327, doi:10.5167/uzh-58651 (zora.uzh.ch [PDF; 1,8 MB]).
  27. Mark Spoerer: Zwangsarbeit unter dem Hakenkreuz. 2001, S. 158.
  28. Ulrich Herbert: Geschichte der Ausländerpolitik in Deutschland. Saisonarbeiter, Zwangsarbeiter, Gastarbeiter, Flüchtlinge. (= Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung. Band 410). Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2003, ISBN 3-89331-499-7, S. 160 ff.
  29. Liste der Unternehmen, die im Nationalsozialismus von der Zwangsarbeit profitiert haben. (Memento vom 4. März 2016 im Internet Archive) PDF, abgerufen am 7. Dezember 2014.
  30. Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer (HAuslG) vom 25. April 1951 (PDF; 15 kB).
  31. Ulrich Herbert: Das Reichsarbeitsministerium und die Praxis der Zwangsarbeit in der Zeit der NS-Herrschaft. (PDF; 85 kB) In: bmas.de. Abgerufen am 18. Oktober 2014.
  32. Ute Vergin: Die nationalsozialistische Arbeitseinsatzverwaltung und ihre Funktionen beim Fremdarbeiter(innen)einsatz während des Zweiten Weltkriegs. Osnabrück 2008, S. 212, DNB 99190902X/34 (PDF; 3,4 MB).
  33. Ute Vergin: Die nationalsozialistische Arbeitseinsatzverwaltung und ihre Funktionen beim Fremdarbeiter(innen)einsatz während des Zweiten Weltkriegs. Osnabrück 2008, DNB 99190902X/34 (PDF; 3,4 MB).
  34. Zwangsarbeit und Medizin im Dritten Reich. In: Deutsches Ärzteblatt. 2001, abgerufen am 25. Januar 2015. (aerzteblatt.de)
  35. Zwangsarbeit während der NS-Zeit in der Medizin am Beispiel Göttingen (Memento vom 1. Juni 2009 im Internet Archive). Institut für Ethik und Geschichte der Medizin, Universität Göttingen, abgerufen am 25. Januar 2015.
  36. Auf der Spur europäischer Zwangsarbeit: Deutsche Reichsbahn. Geschichtswerkstatt Göttingen, abgerufen am 18. Oktober 2014.
  37. Ute Vergin: Die nationalsozialistische Arbeitseinsatzverwaltung und ihre Funktionen beim Fremdarbeiter(innen)einsatz während des Zweiten Weltkriegs. Osnabrück 2008, S. 369, DNB 99190902X/34 (PDF; 3,4 MB).
  38. Rolf-Dieter Müller: Die Deutsche Wirtschaftspolitik in den besetzten sowjetischen Gebieten 1941–1943: der Abschlussbericht des Wirtschaftsstabes Ost und Aufzeichnungen eines Angehörigen des Wirtschaftskommandos Kiew. Harald Boldt Verlag, 1991, ISBN 3-7646-1905-8, S. 561 ff.
  39. „Held im Zwielicht“. In: Spiegel. 4. Oktober 2005, abgerufen am 16. September 2014.
  40. Siegfried Wolf: Durchgangsstr. IV.
  41. Irene Jung: Ein Stück China auf St. Pauli. In: Hamburger Abendblatt. 26. Januar 2012, S. 8.
  42. Yves Durand: Vichy und der Reichseinsatz. In: Ulrich Herbert (Hrsg.): Europa und der Reichseinsatz. Ausländische Zivilarbeiter, Kriegsgefangene und Kz-Häftlinge in Deutschland 1938–1945. Klartext Verlag, Essen 1991, ISBN 3-88474-145-4, S. 184–199.
  43. a b c Herkunft und Anzahl ausländischer Zivilarbeiter/innen und Zwangsarbeiter/innen (Wollheim memorial).
  44. Mark Spoerer: Zwangsarbeit unter dem Hakenkreuz. 2001, S. 83 f.
  45. Alexander Korb: Im Schatten des Weltkriegs - Massengewalt der Ustasa gegen Serben, Juden und Roma in Kroatien 1941-1945. Hamburger Edition 2013, ISBN 978-3-86854-259-2, S. 180 u. 406 f.
  46. B. A. Sijes: De arbeidsinzet: de gedwongen arbeid van Nederlanders in Duitsland, 1940–1945. 's-Gravenhage 1966.
  47. L. de Jong: Het Koninkrijk Nederlanden in de der Tweede Wereldoorlog. RIOD, Amsterdam 1979.
  48. Siehe Razzia van Rotterdam in der niederländischen Wikipedia.
  49. Mark Spoerer: Zwangsarbeit unter dem Hakenkreuz. 2001, S. 57.
  50. Jon Reitan: Falstad – History and Memories of a Nazi Camp. In: Vergangenheitspolitik und Erinnerungskulturen im Schatten de Zweiten Weltkriegs. S. 187.
  51. Dirk Riedel: Norwegen. In: Wolfgang Benz, Barbara Distel (Hrsg.): Der Ort des Terrors. 2009, ISBN 978-3-406-57238-8, S. 437 ff.
  52. Ulrich Herbert: Geschichte der Ausländerpolitik in Deutschland. Saisonarbeiter, Zwangsarbeiter, Gastarbeiter, Flüchtlinge. C. H. Beck, München 2001, ISBN 3-406-47477-2.
  53. Polen – der Beginn der militärischen Expansion. In: bundesarchiv.de.
  54. Juliane Preiss: Verbotene Freundschaft. In: Hamburger Abendblatt. 10. April 2013, S. 6.
  55. zwangsarbeit-archiv.de, interaktive Karte, abgerufen am 10. Oktober 2014.
  56. Michael Epkenhans, John Zimmermann: Die Wehrmacht ― Krieg und Verbrechen. Reclam 2019, ISBN 978-3-15-011238-0, S. 78 f.
  57. Rolf-Dieter Müller: Die Deutsche Wirtschaftspolitik in den besetzten sowjetischen Gebieten 1941–1943: der Abschlussbericht des Wirtschaftsstabes Ost und Aufzeichnungen eines Angehörigen des Wirtschaftskommandos Kiew. Harald Boldt Verlag, 1991, ISBN 3-7646-1905-8, S. 561 ff.
  58. Fabian Lemmes: Zwangsarbeit im besetzten Europa. Die Organisation Todt in Frankreich und Italien, 1940–1945. In: Andreas Heusler, Mark Spoerer, Helmuth Trischler (Hrsg.): Rüstung, Kriegswirtschaft und Zwangsarbeit im „Dritten Reich“. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 2010, ISBN 978-3-486-58858-3.
  59. Uta Fröhlich, Christine Glaunig, Iris Hax, Thomas Irmer, Frauke Kerstens: Zwangsarbeit im NS-Staat. In: Alltag Zwangsarbeit 1938–1945. Katalog zur gleichnamigen Dauerausstellung. Dokumentationszentrum NS-Zwangsarbeit der Stiftung Topographie des Terrors, Berlin 2013, ISBN 978-3-941772-15-1, S. 26 ff.
  60. Zwangsarbeit in Landwirtschaft und kleinen Betrieben. Wollheim Memorial, abgerufen am 18. Oktober 2014.
  61. Holger Menne, Michael Farrenkopf (Bearb.): Zwangsarbeit im Ruhrbergbau während des Zweiten Weltkrieges. Spezialinventar der Quellen in nordrhein-westfälischen Archiven (= Veröffentlichungen aus dem Deutschen Bergbau-Museum Bochum. Nr. 123 = Schriften des Bergbau-Archivs. Nr. 15). DBM, Bochum 2004, S. 20 (vfkk.de (Memento vom 22. Juni 2007 im Internet Archive) [PDF; 453 kB]) (zuletzt gesichtet am 27. April 2011).
  62. angekommen.com: Zivilarbeiter (Memento vom 11. September 2007 im Internet Archive) (zuletzt gesichtet am 25. Oktober 2019).
  63. Dauerausstellung „Oberhausen im Nationalsozialismus“, Gedenkhalle im Schloss Oberhausen, Übersichtstafel Zwangsarbeit, Feb. 2011.
  64. Janine Ullrich: Zwangsarbeiter und Kriegsgefangene in Geesthacht unter Berücksichtigung von DAG Dünebeg und Krümmel 1939–1945 (= Schriftenreihe des Stadtarchivs Geesthacht (StaG). Band 12). Lit. Verlag, Münster in Westfalen/Hamburg/Berlin/London 2001, ISBN 3-8258-5730-1, S. 78.
  65. Benjamin Ferencz: Lohn des Grauens. Die verweigerte Entschädigung für jüdische Zwangsarbeiter. Frankfurt am Main/ New York 1986, S. 51.
  66. Ute Vergin: Die nationalsozialistische Arbeitseinsatzverwaltung und ihre Funktionen beim Fremdarbeiter(innen)einsatz während des Zweiten Weltkriegs. S. 368.
  67. Wolfgang Form: Zwangsarbeit vor Gericht – Ahndungsmöglichkeiten unfreier Arbeit als Kriegsverbrechen nach dem Zweiten Weltkrieg. In: Zwangsarbeit als Kriegsressource in Europa und Asien. Hrsg.: Kerstin von Lingen und Klaus Gestwa, Schöningh 2014, ISBN 978-3-506-77727-0, S. 374 f.
  68. Wolfgang Form: Zwangsarbeit vor Gericht – Ahndungsmöglichkeiten unfreier Arbeit als Kriegsverbrechen nach dem Zweiten Weltkrieg. S. 378 f.
  69. Andrea Lorz: Die vergessene Aufarbeitung: 60 Jahre Leipziger Prozesse um die nationalsozialistischen Verbrechen in den HASAG-Werken in Skarzysko Kamienna und Czestochowa. Bearbeitetes Manuskript des Vortrags vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig am 30. September 209. Januar 2010. (calendar.boell.de, PDF; 185 kB)
  70. Internetportal des Bundesarchivs zur Zwangsarbeit mit Haftstättenverzeichnis und Nachweis der regionalen Archivbestände.
  71. Internationaler Suchdienst in Bad Arolsen gibt Auskünfte für Opfer von Zwangsarbeit und ihre Familienangehörigen.
  72. Nicolas Apostolopoulos, Cord Pagenstecher (Hrsg.): Erinnern an Zwangsarbeit. Zeitzeugen-Interviews in der digitalen Welt. Berlin 2013, ISBN 978-3-86331-156-8.
  73. Online-Anwendung „Lernen mit Interviews: Zwangsarbeit 1939–1945“ (Memento vom 21. Oktober 2016 im Internet Archive) – Zeitzeugen-Berichte für den Schulunterricht.
  74. Regina Kusch: Vor 85 JahrenKZ – Häftlinge setzen mit dem Lied „Die Moorsoldaten“ ein Zeichen. Deutschlandfunk, 27. August 2018, aufgerufen am 8. April 2024.
  75. Jens Schley: Vergessen Opfer. Zwangsarbeit im Museum, 1945-2010. In: Zwangsarbeit als Kriegsressource in Europa und Asien. Hrsg.: Kerstin von Lingen, Klaus Gestwa, Schöningh, 2014, ISBN 978-3-506-77727-0, S. 416.
  76. Jens Schley: Vergessen Opfer. Zwangsarbeit im Museum, 1945-2010. S. 421.
  77. Alltag Zwangsarbeit 1938–1945 (Memento vom 20. Juni 2016 im Internet Archive). In: dz-ns-zwangsarbeit.de.
  78. Jan Pallokat: Entschädigung für NS-Zwangsarbeit: Späte Einsicht, wenig Geld. Deutschlandfunk, 22. März 2020.
  79. Hans-Eckhardt Kannapin: Wirtschaft unter Zwang. Anmerkungen und Analysen zur rechtlichen und politischen Verantwortung der deutschen Wirtschaft unter der Herrschaft des Nationalsozialismus im Zweiten Weltkrieg, besonders im Hinblick auf den Einsatz und die Behandlung von ausländischen Arbeitskräften und Konzentrationslagerhäftlingen in deutschen Industrie- und Rüstungsbetrieben. Deutsche Industrieverlagsgesellschaft, 1966.
  80. Die Entschädigung der NS-Zwangsarbeiterinnen und -Zwangsarbeiter. (PDF; 510 kB) Abgerufen am 15. Januar 2015.
  81. Joachim Käppner: Beitz' harter Kampf um Entschädigung für Nazi-Greuel. Die Welt, 21. November 2010.
  82. BT-Drs. 14/3206 vom 13. April 2000, S. 10 f.
  83. Jens Schley: Vergessene Opfer – Zwangsarbeit im Museum, 1945-2010. In: Zwangsarbeit als Kriegsressource in Europa und Asien. S. 424.
  84. Haushalt: Ja zur Entschädigung von Sowjet-Kriegsgefangenen. bundestag.de, Archiv abgerufen am 8. Mai 2023.
  85. Sowjetische Kriegsgefangene erhalten Entschädigung. In: sueddeutsche.de. 20. Mai 2015, abgerufen am 16. August 2015.
  86. Deutschland entschädigt sowjetische Kriegsgefangene. In: zeit.de. 20. Mai 2015, abgerufen am 16. August 2015.
  87. Deutschland entschädigt sowjetische Kriegsgefangene. In: handelsblatt.com. 20. Mai 2015, abgerufen am 16. August 2015.
  88. Leistungen Deutschlands aufgrund des nationalsozialistischen Unrechts an Opfer in mittel- und osteuropäischen Staaten sowie an Opfer des SED-Regimes. Gesetzliche Grundlagen, völkerrechtliche Verträge und Zahlen. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Dokumentation vom 10. Oktober 2017, S. 9.
  89. Christoph Hölscher: NS-Verfolgte im ‚antifaschistischen Staat‘. Vereinnahmung und Ausgrenzung in der ostdeutschen Wiedergutmachung (1945–1989). Berlin: Metropol-Verlag, 2002.
  90. Bundesgesetz über den Fonds für freiwillige Leistungen der Republik Österreich an ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter des nationalsozialistischen Regimes (Versöhnungsfonds-Gesetz) pdf, abgerufen am 2. Oktober 2011.
  91. Peer Heinelt: Die Entschädigung der NS-Zwangsarbeiterinnen und -Zwangsarbeiter. Johann Wolfgang Goethe-Universität, Fritz Bauer Institut, Frankfurt am Main 2008, S. 43 f.
  92. "Hitlers Sklaven": ZDFinfo-Dreiteiler über NS-Zwangsarbeiter. ZDF Presseportal.
  93. eine frühe Rechtfertigung der Zwangsarbeit aus einem offiziellen Industrieverlag der Bundesrepublik Deutschland. Verfassung nennt einen „Nationalsozialismus schlechter Prägung“ als Ursache. Die Protagonisten, u. a. Todt, Speer und viele andere bezeichnet er als „Gegner“ der Zwangsarbeit und als „Menschenfreunde“. Namensliste der Industriellen usw, S. 255.
  94. Rezension von David von Mayenburg, abgerufen am 27. Mai 2023.
  95. Hermann Rafetseder: NS-Zwangsarbeits-Schicksale. Erkenntnisse zu Erscheinungsformen der Oppression und zum NS-Lagersystem aus der Arbeit des Österreichischen Versöhnungsfonds. Eine Dokumentation im Auftrag des Zukunftsfonds der Republik Österreich. Linz 2007, ooegeschichte.at [PDF]
  96. Rezension. In: H-Soz-Kult.
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