Zum Inhalt springen

Bundesanwaltschaft gibt RAF-Urteile frei

aus Wikinews, einem freien Wiki für Nachrichten
Veröffentlicht: 20:42, 1. Jul. 2007 (CEST)
Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen.
Wenn du einen inhaltlichen Fehler entdeckst, melde dich bitte auf der Diskussionsseite.

Karlsruhe (Deutschland), 01.07.2007 – Die Bundesanwaltschaft will die Urteile zum Mord an dem ehemaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback frei geben. Journalisten dürfen ab dem 15. August 2007 anonymisierte Kopien der Urteile gegen die einstigen RAF-Terroristen Knut Folkerts sowie gegen Christian Klar und Brigitte Mohnhaupt einsehen. Dies teilte Bundesanwalt Rainer Griesbaum in Karlsruhe mit.

Vor wenigen Wochen hatte die Bundesanwaltschaft die Herausgabe der Urteile aufgrund erneuter Ermittlungen im Fall Buback gegen den früheren RAF-Terroristen Stefan Wisniewski abgelehnt, wie es zahlreiche Medien beantragten. Mehrere Verlage hatten daraufhin Klagen gegen die Behörde vorbereitet. Die Vernehmungen sind bis Mitte August so weit abgeschlossen, dass keine Bedenken mehr gegen eine Veröffentlichung der schriftlichen Urteilsbegründungen bestünden, erklärte Griesbaum.

Themenverwandte Artikel

Quellen

pFad - Phonifier reborn

Pfad - The Proxy pFad of © 2024 Garber Painting. All rights reserved.

Note: This service is not intended for secure transactions such as banking, social media, email, or purchasing. Use at your own risk. We assume no liability whatsoever for broken pages.


Alternative Proxies:

Alternative Proxy

pFad Proxy

pFad v3 Proxy

pFad v4 Proxy