Ulmer Reichswehrprozess

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Als Ulmer Reichswehrprozess bezeichnen Historiker ein Gerichtsverfahren vor dem Reichsgericht in Leipzig gegen die Offiziere der Reichswehr Leutnant Richard Scheringer, Leutnant Hanns Ludin und Oberleutnant Hans Friedrich Wendt − alle Angehörige des 5. Artillerie-Regiments in Ulm − vom 23. September bis zum 4. Oktober 1930.

Den Soldaten wurde vorgeworfen, mit der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) konspiriert und durch die Verteilung von Flugblättern zu einer nationalen Volkserhebung im Sinn der NSDAP aufgerufen zu haben.

Die Anklage lautete „Vorbereitung zum Hochverrat und stützte sich dabei auch auf ein Memorandum des Reichsinnenministeriums vom 5. September 1930, in dem die Nationalsozialisten als Hochverräter bezeichnet wurden. Ein Kernpunkt des Verfahrens war deshalb die Frage, ob die NSDAP der Verfassung der Weimarer Republik feindlich gegenüberstand. In diesem Zusammenhang wurde Adolf Hitler, der Führer der Partei, als Zeuge gehört.

Hitler nutzte die Öffentlichkeit des Prozesses mit Unterstützung seines Rechtsbeistandes Hans Frank zu Propagandazwecken und legte am 25. September 1930 den sogenannten Legalitätseid ab: die NSDAP erstrebe mit ausschließlich legalen Mitteln die Macht und wolle „in dem Augenblick, wo uns das gelingt, den Staat in die Form […] gießen, die wir als die richtige ansehen“[1].

Das Gericht verurteilte die drei Angeklagten zu 18 Monaten Festungshaft.

Literatur

  • Peter Bucher: Der Reichwehrprozess. Der Hochverratsprozess der Ulmer Reichswehroffiziere, Boppard a.Rh. 1967
  • Wolfgang Benz: Enzyklopädie des Nationalsozialismus, München 2007.

Quellen

  1. Zitiert nach M. Behnen in Gerhard Taddey (Hrsg.): Lexikon der deutschen Geschichte bis 1945. Stuttgart 1998, S. 1275.