Wikipedia:Urheberrechtsfragen

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Abkürzung: WP:UF, WP:URF
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Logo des VEB Getränkekombinat Berlin wurde ohne Diskussion gelöscht.

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Glas

. Das o.g. Logo wurde aus dem Beitrag über das Getränkekombinat gelöscht, im Foto auf einem Bierglas zu sehen. Wikipedia:Löschprüfung#Datei:VEB_Getraenkekombinat_Logo.svg Ich bin der Meinung, dass es gemeinfrei benutzt werden könnte, da weder ein Designer noch ein Nachnutzer bekannt sind. Die Schöpfungshöhe kann ja immer nur subjektiv eingeschätzt werden. Sie ist n.m.M. nicht besonders hoch - ein stilisierter laufender Berliner Bär mit einem einfachen Tablett und drei Gläsern darauf. Der Schriftzug ist auch mit Standardbuchstaben gestaltet. Einen VEB bzw. ein Kombinat gibt es ja seit 34 Jahren auch nicht mehr. Das Logo könnte also wieder hergestellt und in das Lemma eingesetzt werden? Ich sehe kein Urhebergesetz verletzt. Im Übrigen ist der Bierdeckel auch im DDR-Museum ausgestellt: Bieruntersetzer VEB Getränkekombinat mit dem vollkommenen Logo. Grüße 44Pinguine (Diskussion) 17:33, 17. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Eine Flasche Berliner Pilsner
Hier falsch. Löschprüfung wurde bereits angestoßen, wie Du weißt. Dort wurdest Du auch darauf hingeweisen, dass selbstverständlich eine Nachnutzung stattfindet, nämlich hier (Siehe Bild). Und JA, selbstverständlich hat das ganz objektiv Schöpfungshöhe und auch ein unbekannter Designer genießt Urheberrecht. Was eine Museumsausstellung damit zu tun haben soll, erschließt sich mir gar nicht. --Nobody Perfect (Diskussion) 17:45, 17. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Nein, das ist hier genau richtig.
Bzgl. der SH würde ich eher dazu tendieren, dass keine solche vorliegt. Der Bär an sich ist wirklich nichts besonderes. Man könnte aus meiner Sicht höchstens argumentieren, dass die Idee schutzwürdig ist, den Bären als Tablettträger zu stilisieren. -- Chaddy · D 17:49, 17. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Mit Verlaub, wie gut kennst Du Dich mit Schöpfungshöhe und Urheberrecht aus? Wenn Du in diesem Ensemble nur "einfache geometrische Formen" siehst, stimmt irgendwas nicht. Abgesehen davon ist das höchstwahrscheinlich auch als Marke geschützt, schaue gleich nach. --Nobody Perfect (Diskussion) 17:53, 17. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Mit Verlaub, allein an deinen Ausfuehrungen zu einfachen geometrischen Formen und dem Markenschutz merkt man eindeutig, dass du hier lieber kleine Broetchen backen solltest. --Yellowcard (D.) 12:33, 18. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
In diversen Varianten als Marke geschützt, z. B. diese. --Nobody Perfect (Diskussion) 17:56, 17. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Ich befasse mich seit ca. 18 Jahren mit dem Thema.
Und es geht bei der Bewertung von SH um weit mehr als nur um "einfachste geometrische Formen". Wir sind hier nicht auf Commons, wo andere (weitaus strengere) Maßstäbe gelten. Im deutschen Recht muss, um Schöpfungshöhe zu erreichen, eine persönliche geistige Schöpfung vorliegen, die wiederum ein gewisses Maß an Individualität voraussetzt. Somit dürfen auch nicht bloß einfach vorbekannte Elemente verwendet werden. Die Darstellung des Bärs (das ist der Berliner Bär) ist so aber prinzipiell seit Jahrhunderten bereits bekannt, auch in anderer Verwendung (Bär (Wappentier)).
Das Markenrecht betrifft uns nicht.
Ich empfehle dir als Lektüre Schöpfungshöhe und Wikipedia:Bildrechte. -- Chaddy · D 18:08, 17. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
(unsachliches gelöscht. Sorry) —Nobody Perfect (Diskussion) 18:38, 17. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Es schadet nie, Jahrzehnte-altes Wissen auch mal wieder aufzufrischen.
Und wenn du meine rechtliche Einschätzung als Belehrung empfindest, kann ich dir leider auch nicht helfen. Genau dafür ist diese Seite nämlich gedacht. -- Chaddy · D 18:29, 17. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
(BK) +1 Ob etwas als Marke geschützt ist, interessiert uns nicht und ist bei Beurteilung der SH irrelevant. Wäre man sehr spitzfindig, könnte man im Bären eine menschliche Darstellung sehen, die jahrhunderte altze Bärendarstellung sehe ich als unproblematsch an. Verbleiben nur die 3 Gläser, das sind einfachste Formen - ergo ist das Logo gemeinfrei. Die diskussionslose Löschung war eine grobe Fehlentscheidung. --Ralf Roletschek (Diskussion) 18:14, 17. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Offensichtlicht erreicht das die für Werkschutz nötige Schöpfungshöhe, sowohl der Bär alleine, als auch erst recht die doch recht ungewöhnliche Zusammenstellung von Bär und Biergläsern. Das die Figur des Bären seit Menschengedenken bekannt ist, führt nicht dazu, dass die individuelle Umsetzung nicht schutzfähig wäre. sуrcrо.педія 09:23, 18. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Wenn man das ganz spitzfindig weiter führt, dürfte dann auch das Bild mit dem Glas und dem Gläser tragenden Bären (rechts) nicht gemeinfrei sein und muss dann auch gelöscht und aus den Artikeln entfernt werden. Deshalb schließe ich mich auch Chaddys Meinung an. --Der Tom 10:27, 18. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Danke für den Ping @Tom md:. Hier ists besser als auf der LP. Zur polarisierenden Überschrift: es gab im Vorfeld einen Austausch mit dem Hochlader. Meine persönliche Meinung: der Bär ist in seiner Stilisierung durchaus nicht mit dem Wappentier und dem mit typischer Pose verbundenen Berliner Bären (sondern nur daran orientiert) gleichzusetzen, denn sonst wäre ja jegliche Darstellung einer Umrissfigur (hier: eines Bären) in jeglicher Pose, immer frei. Aber das sehe ich noch als grenzwertig an, da man evtl. historisch ähnlich stilisierte Bären finden könnte. Zwar mögen die Gläser für sich genommen keine Schöpfungshöhe aufweisen, doch in Kombination und der Verschmelzung dreier Gläser mit dem Tablett und die Kellner-Pose sind mehr als die handwerkliche oder einzelne Darstellung von fünf einfachen geometrischen Elementen, so dass ich hier Schöpfungshöhe annehmen würde. Nichtsdestotrotz bin ich hier kein Fachmann, nur erfahren hier.Ich schätze sehr die Aussagen der im BR-Bereich sehr erfahrenen und verdienten Chaddy und syrcro, ebenso die Meinung vom - wie hier - auch manchmal etwas polemisch auftretendem Ralf. Noch bisher zu unbeantworteten Aussagen von 44Pinguine am Anfang: bei unbekannten Designer oder Rechteinhaber tritt keine Gemeinfreiheit ein, vgl. Wikipedia:Bildrechte#Bilder, deren Urheber nicht bekannt ist. Ein Schriftzug war im Übrigen in der Datei nicht enthalten. Es wäre schön, wenn vielleicht @Chaddy: und @Syrcro: einen halbwegs gemeinsamen Nenner und damit Konsens finden könnten :) Alternativ findet ja jemand den Designernamen und kann einen Ablauf der Schutzfrist dadurch feststellen. Fürs Protokoll: wdwd hat mit seiner DÜP-Setzung "Freigabe" auch eine mögliche Schutzwürdigkeit angemerkt. -- Quedel Disk 11:53, 18. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Nichts genaues weiss man nicht. Es gibt LG/OLG-Urteile aus der letzten Zeit, nach denen man hier recht eindeutig SH annehmen muss, und andere, auf deren Grundlage das in Frage zu stellen ist. Ich denke, dass erstinstanzlich hier fast immer SH zugesprochen werden wuerde, wenn es zu einer Auseinandersetzung kaeme. Dennoch waere ich, das ist meine persoenliche Meinung, dafuer, in diesem Bereich der angewandten Kunst (beschraenkt auf Logos) grosszuegig vorzugehen und voreilige Loeschungen zu unterlassen, wenn immer das noch gerade so vertretbar ist, bis sich die Rechtslage irgendwann wieder etwas deutlicher darstellt. Muesste man sich schwarz/weiss entscheiden, waere ich aber bei SH. --Yellowcard (D.) 12:37, 18. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
PS: Eine "Fehlentscheidung" war das aber ganz bestimmt nicht, und bei der Masse an Dateien und DUP-Faellen muessen nunmal schnelle Entscheidungen getroffen werden. Es ist gut, dass wir hier diskutieren, aber jede Kritik an Quedels Entscheidung waere unfair und irrsinnig, egal ob wir dieses Logo final wiederherstellen oder geloescht lassen. Das nur zur Klarstellung. --Yellowcard (D.) 12:39, 18. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
PPS: Siehe auch Wikipedia:Dateiüberprüfung/Entscheidungskatalog_Logos und nach Abschluss bitte auch diesen Fall gern dort eintragen. --Yellowcard (D.) 12:48, 18. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

@Gnom: Inwiefern ist die Diskussion hier beendet? Was ist das Ergebnis? Verwundert, Yellowcard (D.) 01:32, 8. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

Naja, hier hat niemand mehr etwas beizutragen und die Löschprüfung ist ja auch abgeschlossen... --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:09, 12. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Bei allem Respekt und nicht böse gemeint, die LP-Begründung hat mit unserer Praxis im Bereich Logos nichts zu tun und ist auch nicht nachvollziehbar ("Zwar ist die Schöpfungshöhe zweifelhaft, aber die (hier anonyme) Urheberschaft wird erst nach 100 Jahren rechtlich wirkungslos." - sorry, die Überlegungen zu anonymen Werken gehen komplett an der Thematik vorbei und es handelt sich hier auch keineswegs um ein anonymes Werk im Rechtssinne.). Das alles ist "ein wenig" komplexer. Wir haben mehrere Unterseiten mit kilometerlangen Diskussionen, Zusammenfassungen, Urteilssammlungen usw. zu der Thematik, und das zusammengefasste Ergebnis ist insgesamt leider "nichts genaues weiß man nicht". Daher haben wir bis auf Weiteres (d.h. bis es eine etwas weniger uneindeutige Rechtslage gibt) unseren eigenen Umgang mit dieser Frage definiert und setzen ihn hier so konsistent wie möglich um. Nach dieser Vorgehensweise hätte man das Logo eher behalten sollen, und zumindest die formalen Wege einhalten müssen (siehe auch Wikipedia:Dateiüberprüfung/Entscheidungskatalog Logos und weitere Links von dort.) Die LP ist für solche UF-Entscheidungen auch gar nicht zuständig und sie kann solche Entscheidungen gar nicht sinnvoll treffen, dafür haben wir dieses Portal und die Schwierigen Fälle/DÜP. Diese Entscheidung von Altkatholik62 war formal nicht korrekt, will das jetzt aber auch nicht überformalisieren oder gar -dramatisieren. Es wäre aber sinnvoll, das unbürokratisch rückabzuwickeln und hier nicht für ein isoliertes Logo vom bewährten Weg abzuweichen. Yellowcard (D.) 17:16, 12. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Mit ebensolcher Wertschätzung, @Yellowcard: Das ist überzeugend, meine Entscheidung war vorschnell und formal fehlerhaft, ich widerrufe sie daher. Gegen eine weitere Diskussion an zutreffender Stelle oder auch gegen eine Wiederherstellung habe ich nichts einzuwenden. Betrachtet meine Einmischung daher als unerheblich und unbeachtlich. --Altkatholik62 (Diskussion) 13:31, 13. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Ich hatte mich in diese Diskussion bislang nicht eingeklingt, tue es aber jetzt (reichlich verspätet) doch: Die Herausforderung ist ja, dass wir uns anschauen müssen, welchen "Bestand" an Bären-Logos, insbesondere solchen mit Getränketabletts, es gab, als dieses Logo geschaffen wurde. Erst wenn man den so genannten "vorbekannten Formenschatz" festgestellt hat, kann man das Maß der Schöpfungshöhe an der fraglichen Gestaltung bestimmen. Dieser Schritt wird häufig übersprungen, weil er auch sehr schwer durchzuführen ist. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 23:58, 13. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Da stimme ich Dir zu. Es ist nicht zumutbar, bei der Masse von vielen zehntausenden Logos diese individuelle Recherche und Abwägung durchzuführen. Daher haben wir ja den Entscheidungskatalog für Logos erstellt, um eine für uns praxistaugliche Richtlinie zu erzeugen. In Bezug auf das einzelne Logo ist das weitestgehend sinnfrei, es ist aber zugleich wohl der bestmögliche Ansatz, den wir haben.
Es gäbe im konkreten Fall viele Argumente dafür, warum genau dieses Logo schutzfähig ist. Das gilt für die meisten anderen Logos in unserem Bestand aber auch. Kernproblem ist eher, dass weiterhin Logos in die DÜP eingereiht oder anderweitig zur Löschung vorgeschlagen werden, ohne dass wir wirklich vernünftig entscheiden können. Wir wissen derzeit nicht, wo die Grenze verläuft, auch 11 Jahre nach dem Geburtstagszug nicht. Ich halte es aber nicht für sinnvoll, punktuell Logos zu löschen und die Löschung auf der Löschprüfung zu entscheiden, das geht an jeder Praktikabilität vorbei. --Yellowcard (D.) 02:05, 15. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Naja, das Problem ist ja, dass ein "Grenzverlauf" immer nur festzustellen ist, nachdem man jeweils den vorbekannten Formenschatz bestimmt hat. In diesem Fall gab es seinerzeit sicherlich unzählige Bären-Signets, und wahrscheinlich auch zahlreiche Logos Tabletts mit Getränken von Brauereien, so dass man sich nur fragen müsste, ob in der Kombination ein besonderer Schutz auszumachen ist, was man verneinen könnte. so etwa? --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 11:56, 15. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Im konkreten Fall bin ich unentschieden, ich kann für und wider Schutzfähigkeit gute Argumente finden, tendenziell gefühlsmäßig mehr für als wider Schutzfähigkeit - aber eine wirklich belastbare Aussage bedarf, wie du sagst, einer Menge Recherche und ist dann immer noch auf eher wackeligen Beinen.
Meine Argumentation bezog sich daher eher auf die Meta-Ebene - wir können bei der aktuellen Rechtslage bei den meisten Logos derzeit keine eindeutigen Entscheidungen treffen. Daher halte ich es nicht für sinnvoll, dies zu implizieren, sondern wir sollten unserer selbstgegebenen Richtlinie folgen, ohne jeden Einzelfall abzuwägen, denn sonst entsteht paradoxerweise ein nicht erklärbares Ungleichgewicht (passiert zum Beispiel im Bereich Sport - Logos von einzelnen Vereinen wurden gelöscht, während die Mehrzahl der Logos der anderen Vereine behalten werden, bei denen man oft aber ebenfalls für die Schutzfähigkeit argumentieren könnte. Dies ergibt weder für uns noch für Außenstehende irgendeinen Sinn und mag letztendlich noch andere Probleme hervorrufen). Meiner Meinung nach sollten wir daher unter Inkaufnahme einer gewissen Rechtsunsicherheit eine Konsistenz beibehalten und nur solche Logos proaktiv löschen, die entweder offensichtlich überdurchschnittlich kreativ und somit schutzfähig sind, oder die aus anderen Gründen (bspw. enthaltene Lichtbilder) eindeutig geschützt sind. Um hier eine Konsistenz zu erzeugen, haben wir den Entscheidungskatalog Logos. --Yellowcard (D.) 09:32, 16. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Ich glaube, ihr habt ein falsches Verständnis, ab wann Logos im DACH-Raum urheberrechtlichen Schutz genießen (okay im DA-Raum, die Schweizer sind da entspannter): das oberste österreichische Zivilgericht (der OGH): "Gemäß § 1, § 3 Abs 1 UrhG genießen auch eigentümliche geistige Schöpfungen auf dem Gebiet des Kunstgewerbes Urheberrechtsschutz. Eine bestimmte Werkhöhe ist nicht erforderlich; die Leistung muß aber individuell eigenartig sein: Sie muß sich vom Alltäglichen, Landläufigen, üblicherweise Hervorgebrachten abheben; beim Werkschaffenden müssen persönliche Züge - insbesondere durch die visuelle Gestaltung und durch die gedankliche Bearbeitung - zur Geltung kommen" - keine Kunstanforderung!! und entscheidet dann, dass das hier geschützt ist. Der OGH sieht auch nahezu reine Textlogos als geschützt an: GRUR Int 2000, 449 (Zimmermann fitness), lohnt sich sehr, schon wegen den Anmerkungen, die sich mit dem - heute obsoleten - Unterschied in der Behandlung von Werken der angewandten Kunst in D und A auseinander setzt. Etwas neuer ist GRUR Int 2010, 1093 (Tirol Milch), ein recht einfaches Logo aus vorbekannten Elementen, bei dem der OGH den Werkcharakter ohne echte Begründung (Das vom Kl. geschaffene Logo ist unstrittig eine eigentümliche geistige Schöpfung, also ein Werk der bildenden Künste i.S.d. § 3 UrhG, und zwar in Form einer Gebrauchsgrafik.) bejaht. Wenn wir das anwenden, wird die Bundeligatabelle recht logolos. sуrcrо.педія 10:27, 16. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Stimmt schon, Österreich ist sowieso total meschugge, wir leisten uns nur den Luxus, das zu ignorieren... --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:32, 16. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Ja, eben. Und ehrlicherweise machen wir uns die Welt da ein bisschen, wie sie uns gefällt. Es fehlt in Deutschland noch an einschlägigen höchstinstanzlichen Urteilen, das ist mehr oder weniger unser letztes Argument. Denn wenn man sich die bekannten Urteile anschaut (und auch solche, die nach dem Geburtstagszug-Urteil kamen), können wir unsere bisherige Linie kaum argumentieren und müssten eigentlich pauschal auf alle Logos verzichten, mit seltenen Ausnahmen in den Fällen, wo wir argumentieren. Mit Anwendung des österreichischen Rechts sowieso, und auch in Deutschland gibt es überraschende Urteile - so wurde z.B. dem Logo von "5,0 Bier" urheberrechtlicher Schutz zugesprochen (LG Hamburg, Urteil vom 07.07.2016, Az. 310 O 212/14).
Solange wir uns für diese allgemeine Maßgabe aber nicht entschieden haben, sollten wir an unserer eigenen pragmatischen (rechtlich aber sehr wackeligen) Richtlinie möglichst konsistent festhalten, alles andere ergibt ja noch weniger Sinn. --Yellowcard (D.) 09:03, 19. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Auch Gerichte irren sich. Dem 5,0er-Logo SH zuzusprechen ist absurd. In Hamburg wurden aber schon häufig sehr wirre Urteile zu Urheberrechts-Themen gefällt. -- Chaddy · D 16:34, 19. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Ich halte das nicht für sonderlich absurd, sondern einigermaßen konsistent. Gerade im Bereich Logos hat man unendlich viele Gestaltungsmöglichkeiten, und daher ist diese Rechtsprechung eher konsequent denn absurd. Gleichzeitig sollte der Schutz sehr eng begrenzt sein, das heißt eine Bierdose mit ähnlichem Design, aber Abwandlungen im Detail dürfte von dem Schutz der 5,0er Dose vermutlich schon nicht mehr umfasst sein (und man müsste fragen, ob dadurch ein neuer Schutz für diese neue Gestaltung entsteht).
Aber das ist genauso Spekulation. Daher bin ich dafür, unsere Linie beizubehalten, bis es nicht mehr geht. Rechtlich gut begründbar ist sie aber eher nicht, wir verfolgen da eher Ideen von früher. --Yellowcard (D.) 08:16, 20. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Ich spreche mich dafür aus, das Logo wiederherzustellen, um eine projektinterne Konsistenz in unseren Entscheidungen zu erreichen. Yellowcard (D.) 11:29, 30. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Inzwischen haben wir ja lange genug diskutiert, also können wir das nun auch einfach machen. -- Chaddy · D 15:34, 30. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Nein. Gnom hat das Programm für die Bestimmung von Schöpfungshöhe vorgetragen und alle, die auch nur grob geprüft haben danach, kommen zur Schöpfungshöhe. Zeige Beispiele, die eine solche Zusammenstellung Stilisierter Bär trägt ein Tablett mit Bier, dann können wir das noch mal besprechen, aber ich konnte keine finden. sуrcrо.педія 11:10, 2. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
???
Gnom schrieb etwas völlig anderes: "Naja, das Problem ist ja, dass ein "Grenzverlauf" immer nur festzustellen ist, nachdem man jeweils den vorbekannten Formenschatz bestimmt hat. In diesem Fall gab es seinerzeit sicherlich unzählige Bären-Signets, und wahrscheinlich auch zahlreiche Logos Tabletts mit Getränken von Brauereien, so dass man sich nur fragen müsste, ob in der Kombination ein besonderer Schutz auszumachen ist, was man verneinen könnte. so etwa?" -- Chaddy · D 21:45, 2. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
Besonderen Schutz? Du verkennst das Wesen des Urheberrechts: Alles was nicht vollkommen vorbekannt ist, ist geschützt. Also wenn Bär + Tablett nicht vorbekannt ist, ist das geschützt. Wenn Bär + Tablett vorbekannt ist, muss man schauen, wie weit es sich von den bekannten Abbildung abhebt. Ich habe keine vorherigen Bären mit Biertablett gefunden. Du etwa? sуrcrо.педія 08:08, 11. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
Mein Beitrag war eindeutig als Zitat von Gnom gekennzeichnet. Ich wollte damit zeigen, dass er etwas ganz anderes geschrieben hat, als du behauptet hast, dass er geschrieben hätte. -- Chaddy · D 16:23, 11. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
Zum Foto des Glases selbst

Es sollte aber auch nicht nur um Bär und Tablett diskutiert, sondern auch das schöpferische Arrangement mit den fünf anderen Logos betrachtet werden. Beim Bären als auch bei den fünf anderen Logos sehe ich eine schöpferische Leistung gegeben, ebenso beim Arrangement derselben, einfache Geometrie ist das jedenfalls nicht mehr. – Doc TaxonDisk.09:49, 25. Sep. 2024 (CEST)Beantworten

Und lasst uns mal ganz kurz überlegen, warum das kleine Logo ganz rechts nicht an der Stelle des 2. Logos links von oben und umgekehrt zu finden ist. – Doc TaxonDisk.09:54, 25. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
Offensichtlich müsste also auch das Foto des Glases gelöscht werden. – Doc TaxonDisk.10:03, 25. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
@Doc Taxon: "einfache Geometrie ist das jedenfalls nicht mehr." - das spielt keine Rolle, wir sind hier nicht auf Commons, sondern orientieren uns hier an der tatsächlichen Rechtslage im DACH-Raum (naja), nicht an stark vereinfachten Commons-Richtlinien. --Yellowcard (D.) 10:07, 25. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
Ja, ist mir schon klar, ich sehe hier aber eine Urheberrechtsverletzung aus genannten Gründen, egal ob Geometrie oder nicht. – Doc TaxonDisk.10:56, 25. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
Ich sehe in Deinem Beitrag auch nach mehrfachem Lesen außer dem Argument mit der "einfachen Geometrie" nichts in diese Richtung?! Dass es in einer Anordnung von fünf Elementen natürlich eine Entscheidung geben muss und man das auch hätte anders umsetzen können, ist logisch und zunächst mal simples Handwerk. Wo siehst Du die schöpferische Leistung in der Anordnung dieser Argumente? Das ist m.E. mit der Rechtslage nicht in Einklag zu bringen, und (und darum geht es mir vielmehr!) mit unseren bisher definierten Projektstandards erst recht nicht. --Yellowcard (D.) 12:01, 25. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
Die schöpferische Leistung bezieht sich in diesem Fall sowohl auf den Tablett-Bären als auch auf die Inhalte dieser Embleme. Die Anordnung der Embleme um den Bären rum ist eventuell kein Zufall (wissen wir das?), sondern war sicherlich überlegt (wissen wir, dass es nicht so war?). Nicht ausgeschlossen werden kann die schöpferische Leistung bei der Anordnung dieser Embleme um den Bären herum, die man sicher auch hätte in anderer Form oder in anderen Reihenfolgen vornehmen können, sowie eine schöpferische Leistung über die Inhalte der Embleme; eine gemeinfreie Tablett-Bärendarstellung sehe ich bei diesem Logo auch nicht abschließend positiv geklärt. – Doc TaxonDisk.13:11, 25. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
Bezüglich des Bären wäre es vielleicht sinnvoll, wenn du die bereits genannten Argumente in der Diskussion aufgreifst, sonst drehen wir uns im Kreis.
Bezüglich der Anordnung der Elemente habe ich Zweifel, dass Du das Grundprinzip verstanden hast. Du argumentierst wie die Sweat of the Brow, nicht wie der Gedanke von Schöpfungshöhe. Denn mit deiner Argumentationskette ich ausnahmslos alles geschützt, sogar "geometrische Elemente". Wer sagt denn, dass man eine Linie nicht auch dunkelrot anstatt schwarz hätte einfärben können ... ? --Yellowcard (D.) 14:47, 25. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
Klar, alles hat eine gewisse Schöpfungshöhe. Es geht nur darum, wie hoch diese sein muss, um urheberrechtlichen Schutz genießen zu dürfen. Der Grad der Schöpfungshöhe ist nur eine Grenze zwischen urheberrechtlich geschütztem und urh. nicht geschütztem Werk. Was wir feststellen müssen, ist eine gewisse Individualität des Werks, die der Schöpfer ihm hat angedeihen lassen. Und das ist stets eine subjektive Bewertung, der eine setzt die Latte tiefer an, der andere höher. Eine konkrete Skala gibt es da nicht, weshalb es immer wieder zu Diskussion kommt. Du siehst in Anordnung und Form der Elemente anscheinend eine zu niedrige Schöpfungshöhe und wirfst mir sofort Zweifel des Grundprinzipverständnis vor, ich hingegen sehe darin schon eine aber schon eine gewisse Individualität, dies als kreative Schöpfung anzurechnen, würde Dir aber genauso viele Kenntnisse vom Grundprinzip zuschreiben wie ich sie habe. – Doc TaxonDisk.15:34, 25. Sep. 2024 (CEST)Beantworten

Hier wird seit drei Monaten nicht mehr diskutiert. Braucht es den Nicht-Archivieren-Baustein noch? Gestumblindi 21:51, 20. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Solange das Logo Datei:VEB_Getraenkekombinat_Logo.svg noch nicht wiederhergestellt ist ist die Diskussion nicht erledigt. -- Chaddy · D 00:19, 21. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Ich halte die Sache für eher einfach. Dem Entscheidungskatalog Logos folgend sollten wir das Logo wiederherstellen. Ob dies der zukünftigen Rechtsprechung in Österreich und Deutschland folgt, kann niemand vorhersagen. Wir sollten daher eine einheitliche Linie fahren, und die wäre eine Wiederherstellung des Logos. Sollten wir diese Linie irgendwann anpassen müssen, werden wir alle getroffenen Entscheidungen neu evaluieren müssen; bis dahin sollten wir nicht einzelne Entscheidungen treffen, die der sonstigen Richtlinie nicht folgen, denn das hilft niemandem und sorgt zugleich bei weniger bewanderten Kollegen für große Konfusion. Ich schlage somit vor, das Logo wiederherzustellen und die rechtliche Unsicherheit bewusst in Kauf zu nehmen - Einwände? Yellowcard (D.) 10:11, 23. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Einwand: Das grundlegende und auf vielen Wikimedia-Projekten (und die auch kein "fair-use" nach US-Muster haben wie hier auf de.wp) weitgehend geltende vorbeugende Prinzip wird bei Deinem Vorschlag ignoriert, was nicht ok ist. Wird sind nicht auf Youtube od. dgl. wo im Standardablauf solange zugewartet wird, bis ein Rechteinhaber "auszuckt" und via Anwalt, DMCA takedowns od. dgl. mehr aktiv wird und URVs löschen lassen will. Sondern gehen proaktiv (=Vorbeugendes Prinzip) gegen potentielle URVs vor, wenn erheblicher Zweifel an der freien (Wieder)verwendbarkeit (=fehlende freie Lizenz, aber auch die Einschätzung der ehemals als Schrankenregeln bezeichneten Grenzen wie SH) herrscht. D.h. bei erheblichen Zweifeln ist ein Fall eine URV und eben nicht umgekehrt wo solange es nicht eindeutig via Gericht nachgewiesen ist oder sich ein Rechteinhaber erst aufbegehren muss.--wdwd (Diskussion) (ohne (gültigen) Zeitstempel signierter Beitrag von Wdwd (Diskussion | Beiträge) 12:04, 30. Dez. 2024 (CET))Beantworten
In diesem Fall hier gibt es keine erheblichen Zweifel. -- Chaddy · D 19:23, 30. Dez. 2024 (CET)Beantworten
???
Commons-Richtinien sind hier irrelevant. Die Vorgehensweise entspricht unseren Grundprinzipien, weil wir nach bestem Wissen (aber ohne völlig übertriebenen vorauseilenden Gehorsam, sondern gewissenhaft abwägend) die Urheberrechte beachten. SH hat mit Schrankenregelungen doch nichts zu tun, was ist das schon wieder für eine eigenartige Argumentation? Deine ganze von Unterstellungen und Pathos gezeichnete Argumentationskette ist ohnehin von der Realität enthoben, ich kann dich wirklich nur einmal mehr bitten, dir ein anderes Tätigkeitsfeld zu suchen, Bildrechte liegen dir nicht, bei allem Respekt. Yellowcard (D.) 15:10, 6. Jan. 2025 (CET)Beantworten
PS: Kannst du bitte noch die ganzen Dateien aus Kategorie:Wikipedia:Dateiüberprüfung (2024-03-05) wieder entfernen oder wer soll dahinter jetzt herräumen? Auch das sind alles eindeutig nicht geschützte Dateien, 130 an der Zahl. Diese botgestützten Aktionen, basierend auf deiner eigenen UrhG-Welt, richten Schaden an. Wir hatten das Thema schon x-mal und Du hast von anderen Admin-Kollegen klare Ansagen bekommen, wie weit willst du es noch treiben? Yellowcard (D.) 15:16, 6. Jan. 2025 (CET)Beantworten

Datei:100Neuseeland-Dollar vorderseite.jpg

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Dieser Baustein verhindert die automatische Archivierung dieses Abschnitts und seiner Unterabschnitte.

Hallo zusammen, wie war nochmal unsere Vorgehensweise bei Abbildung von Zahlungsmitteln (Münzen, Geldscheinen)? Verwendung als amtliches Werk in Verbindung mit dem Schutzlandprinzip fällt aus, korrekt? Also nur individuelle Bewertung hinsichtlich Schöpfungshöhe und möglicherweise abgelaufenen Schutzfristen der dargestellten Elemente, korrekt? Oder gibt es einen einfacheren Weg? Die o.g. Banknote aus Neuseeland steht seit 2023 ohne Entscheidung in der DÜP, es wird mal Zeit. :-) Yellowcard (D.) 11:22, 19. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

Hi, ich würde gemäß Commons:Currency#New_Zealand löschen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 11:51, 19. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

Ich hole diese Diskussion nochmal aus dem Archiv. Gemäß Commons-Richtlinie ist der Neuseeland-Dollar zu löschen, klar, und dort wurde er vor einigen Jahren auch gelöscht und hierher gerettet (siehe Diskussion und Löschprüfung).

Ich sehe einigen Handlungsbedarf:

  • Wikipedia:Bildrechte#Amtliche_Werke schweigt sich zur Abbildung von Währung / Zahlungsmitteln aus. Hier sollten wir nach Abschluss der Diskussion deutlicher werden, wie wir mit der Abbildung von Zahlungsmitteln umgehen.
  • Nach meinem Dafürhalten ist klar, sollten nach deutschem Recht Zahlungsmittel unter § 5 Abs. 2 UrhG fallen, dass diese zumindest einem Änderungsverbot unterliegen. Damit sind sie nach unserer Definition ohnehin nicht "frei". Nun dürfte man an der Abbildung von Zahlungsmitteln ohnehin keine Änderungen durchführen wollen, es gibt für mich aus rein lizenzrechtlichter Sicht aber kein Argument, Zahlungsmittel als "Amtliche Werke" in der Wikipedia zu behalten, selbst wenn sie von Abs. 2 eingeschlossen sein sollten, was ich in Zweifel ziehe, analog zu Briefmarken.
  • Sollte man vorstehendes anders sehen, kann man dann mit Bezug aufs Schutzlandprinzip argumentieren, dass auch ausländische Zahlungsmittel in Deutschland als Amtliche Werke frei seien? Auch diesen Winkelzug finde ich schwierig.

Ich frage nicht nochmal nach, weil es mir um den einzelnen Schein aus Neuseeland geht, sondern weil wir in Kategorie:Datei:Gemeinfrei (amtliches Werk) sehr viele Dateien haben, die wir neu bewerten und zu einem großen Teil löschen müssten. Ich halte das leider durchaus für geboten. Ich sehe wenige Argumente für die aktuelle Vorgehensweise. Dies bedeutetet natürlich nicht, dass alle Zahlungsmittel aus der genannten Kategorie gelöscht werden müsste, vieles ist mangels Schöpfungshöhe nicht schützbar (Münzen) oder möglicherweise alt genug.

Meinungen? Yellowcard (D.) 10:07, 11. Sep. 2024 (CEST)Beantworten

Zumindest kein Widerspruch meinerseits :-) --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 12:07, 28. Okt. 2024 (CET)Beantworten
Da es ja um eine Grundsatzdiskussion geht: Was können wir behalten und was nicht? Bei Scheinen könnte man immer mit ausreichend Schöpfungshöhe argumentieren (allein die Zusammenstellung), sofern sie nicht gemeinfrei-alt sind (dürfte nur wenige betreffen). Bei Münzen gabs früher mal die Meinung, dass nicht nur das Motiv, sondern auch die designmäßige Umsetzung in eine Münze (runde Form, wie wird was gestanzt, welche Details bleiben, welche fallen weg) als ausreichend angesehen wurde, so dass quasi alle Münzen ab zweitem Drittel 20. Jhds. vermutlich auch ausscheiden würden? Ebenso ganz praktisch die Frage, ob wir die Regelungen von COM:CUR dann für uns hier anwenden dürften (was da frei = auch bei uns erlaubt). Alles Fragen, damit hinterher ein brauchbarer Handlungsleitfaden rauskommt. LG (nicht signierter Beitrag von Quedel (Diskussion | Beiträge) 20:33, 18. Nov. 2024 (CET))Beantworten
Richtig. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 23:08, 18. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Ich sehe hier in der Tat mehrere Grundsatzfragen, und ich weiß nicht, ob hier der richtige Ort zur Diskussion ist - bloß scheint die Zahl der interessierten bewanderten Diskussionsteilnehmer momentan auf einem Tiefststand zu sein... Zusammengefasst sollten wir zumindest folgende Fragen beantworten:
  1. Können Amtliche Werke nach § 5 Abs. 2 UrhG überhaupt hier verwendet werden, trotz des Änderungsverbots? Ein Änderungsverbot widerspricht der Definition einer freien Lizenz und damit unseren Grundprinzipien.
  2. Sofern wir Amtliche Werke nach Abs. 2 nutzen wollen, können wir das Schutzlandprinzip anwenden und dies auf alle Währungsmittel übertragen, und somit argumentieren, dass wir hier in Bezug auf die deutsche Rechtslage alle Zahlungsmittel als freie Amtliche Werke ansehen, oder müssen wir die Situation im jeweiligen Land berücksichtigen?
  3. Weisen Geldscheine und/oder Münzen Schöpfungshöhe auf? (Ich denke, diese Diskussion können wir abkürzen und mit Ja beantworten?)
Yellowcard (D.) 10:13, 19. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Frage 1 müssen wir wohl mit einem Nein beantworten, auch wenn wir diesbezüglich in der Vergangenheit immer den Kopf in den Sand gesteckt haben. Die Antwort auf Frage 3 lautet klar ja. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:31, 19. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Änderungsverbot haben wir bei Panoramafreiheit allerdings auch.
Und SH muss natürlich immer im Einzelfall bewertet werden. -- Chaddy · D 19:14, 19. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Oh, das Änderungsverbot bei der Panoramafreiheit hatte ich ganz vergessen. Guter Punkt! --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 09:39, 20. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Korrekt. Spricht für weiterhin Kopf-in-den-Sand-stecken, oder? (Ernstgemeint. Sehe hier sonst keine Lösung die ohne Pandorra-Büchsen und bodenlose Fässer auskommt.)
@Gnom: Kennst du dich mit dem Schutzlandprinzip näher aus und kannst das einschätzen? Sprich unter der Annahme, dass wir Zahlungsmittel als Amtliche Werke ansehen und sie somit in Deutschland verwenden können, Änderungsverbot mal außen vor gelassen, können wir mit Verweis auf Schutzlandprinzip die Zahlungsmittel aller Länder der Welt nutzen? Ich hatte mir das vor einiger Zeit mal im Detail angesehen und bin zu dem Schluss gekommen, dass unsere pauschale Vorgehensweise massive Lücken aufweist, aber ich erinnere mich nicht mehr konkret.
Yellowcard (D.) 16:00, 20. Nov. 2024 (CET)Beantworten

Versionslöschungen notwendig?

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Ich habe gerade mit https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Albert_Kesselring&diff=prev&oldid=251298687 die deutsche Übersetzung ein Gedicht eines 1956 verstorbeen italienischen dichters aus dem Artikel Albert Kesselring entfernt, die offenbar von der als EN angegebenen webseite stammt. ein Urheber der Übersetzung ist da nicht angegeben, die Webseite steht nach dem Impressum nicht unter freier Lizenz, ebensowenig wie Beiträge dort. Ich gehe daher von einer URV aus, auch wenn Übersetzer und Herkunft der Übersetzung auf der Webseiteungenannt sind. Müssen wir jetzt alle Versionen des Artikels seit wer weiß wann (zum Nachsehen, seit wann das Gedicht im Artikel stand, fehlt mir gerade die Zeit) versionslöschen lassen? Falls ja, möge sich ein Admin der undankbaren Pflicht annehmen...--Auf Maloche (Diskussion) 14:40, 16. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Alle Inhalte, die URV darstellen, müssen entfernt werden.--Lapp (Diskussion) 18:21, 16. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Entfernt ja (das ist ja auch schon geschehen), aber Versionslöschungen sind sicher nicht notwendig. Das Gedicht wäre unter Zitatrecht in dem Kontext, wo es erschien, ohne Weiteres als Ganzes zitierfähig. Intern wikipediaregularienmäßig akzeptieren wir keine Großzitate und löschen sie dann als URV, aber das ändert ja nichts an der objektiven rechtlichen Situation. Der Urheber war immer genannt, das Gedicht wird im Kontext behandelt, irgendein tatsächlicher Urheberrechtsverstoß bestand also zu keinem Zeitpunkt, einfaches Entfernen reicht völlig.--Jordi (Diskussion) 21:49, 22. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Entschuldigung, dass ich mich erst so spät wieder melde, da ich die Diskussion auf dem Hauptaccount nicht auf der Beo habe: Das Problem ist, dass die im Artikel zitierte Übersetzung eine eigene Schöpfungshöhe hat, und weder bei uns, noch beim Beleg (wo jemand sie abgeschrieben hat) auch nur ein Übersetzer genannt ist. Es war also nie eine vollständige Nennung der Urheber (italieneische Dichter und deutschsprachiger Übersetzer) vorhanden. Auf Maloche, daheim --Tobias Nüssel (Diskussion) 15:32, 31. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Commons Löschung wegen URAA, hochladen lokal

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mal wieder wg URAA

wg URAA wurde ein Commons-DR bei dem Bild,

das nicht ich hochgeladen hatte, eingestellt, soweit so gut. Dass ich das mit URAA nicht so wirklich gut finde, müssen wir hier nicht diskutieren, darum geht es mir nicht. Dass nach der Commonslöschung in diesem Fall in ca. 20 Wikipedias entsprechende Leerstellen entstehen, das ist dann wohl so. Deren Problem.

Also gehe ich hin, und "rette" das Bild in die deutsche Wikipedia: Datei:Hugo Erfurth Otto Dix c. 1933 PD-old.jpg. Dieser Vorgang hat einen überschaubaren Aufwand, aber es ist doch ein Aufwand

Bild auf den lokalen Rechner laden
Datei hochladen starten
Bildattribute einstellen
Laden abschließen und gegebenenfalls Einbindungen prüfen

den man geringer halten könnte, wenn sich ein kundiger WP:Freiwilliger finden würde, der für diesen Kopiervorgang eine Prozedur schreiben würde. Ich hatte das hier schon mal angefragt, aber die Antworten blieben irgendwo hängen.

--Goesseln (Diskussion) 18:10, 19. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Die drei Logos werden auf der englischen Wikipediaseite https://en.wikipedia.org/wiki/Stormers angezeigt und ich möchte alle drei auch auf der deutschen Wikipediaseite einbinden. Ich finde allerdings keine passende Beschreibung / Hilfestellung ob und wie das möglich ist. (nicht signierter Beitrag von Zer0Kite (Diskussion | Beiträge) 13:46, 26. Dez. 2024 (CET)) --Zer0Kite (Diskussion) 14:05, 26. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Eigentlich sind die Darstellungen commonsfähig. Aber man weiß nie, wann da ein US-Admin kommt und löscht. Sicherer ist es, sie hier hochzuladen. --Ralf Roletschek (Diskussion) 15:02, 26. Dez. 2024 (CET)Beantworten
@Ralf Roletschek Danke für die Antwort. D.h. ich lade die Dateien von der englischsprachigen Wikipedia-Seite herunter und in der deutschen Wikipedia wieder hoch, ist das der korrekte Prozess? --Zer0Kite (Diskussion) 17:07, 26. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Ich würde sagen, dass man es auf Commons versuchen sollte. Auf den Dateibeschreibungsseiten findet sich eigens dafür oben rechts ein Link "Export to Wikimedia Commons". --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 17:35, 26. Dez. 2024 (CET)Beantworten
@Gnom Das funktioniert leider nicht, bei allen drei Dateien kommt ein Fehler "Die Datei konnte nicht importiert werden, da mindestens eine ihrer Datei-Versionen versteckt ist.". --Zer0Kite (Diskussion) 18:06, 26. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Wenn wir sie hier hochladen und dann nach Commons transferieren, haben wir weiter die Kontrolle und können wiederherstellen, wenn sie auf Commons gelöscht werden. --Ralf Roletschek (Diskussion) 18:24, 26. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Ich habe eine der drei Dateien hochgeladen Datei:Stormers Rugby logo 1999.svg allerdings finde ich nicht die richtigen Angaben für die Lizenz. Ich finde leider auch nichts in der Hilfe dazu. Das ist das erste Logo, welches ich hochlade, bitte entschuldigt daher die erneute Nachfrage. --Zer0Kite (Diskussion) 19:55, 26. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Die Hinweise dazu sind tatsächlich etwas versteckt, da die Rechtslage zum urheberrechtlichen Schutz von Logos derzeit unklar ist und wir den Upload von Logos nicht über Gebühr fördern möchten. Ich habe die Angaben bei dem von dir verlinkten Logo gerade angepasst, vielleicht kannst du dich daran bei den anderen Logos orientieren. Der richtige Lizenzbaustein ist dieser: {{Bild-LogoSH}}. Viele Grüße, --Yellowcard (D.) 15:44, 27. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Danke, ich habe die beiden anderen Dateien hochgeladen (Datei:Stormers Rugby logo 2006.svg und Datei:Stormers Rugby logo 2007.svg) und analog ausgefüllt. --Zer0Kite (Diskussion) 16:27, 27. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Sieht gut aus! --Yellowcard (D.) 17:08, 27. Dez. 2024 (CET)Beantworten
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Der Artikel zum Link Tour K-One wurde laut Diskussionsseite aus der englischsprachigen Wikipedia (en:Link Tour K-One) übersetzt. Vieles des in der deutschsprachigen Wikipedia geschriebenen ist für mich praktisch Eins-zu-Eins aus dem ENW 1 übersetzt worden. Ist das problematisch? Danke für die Auskunft.--Alexander-93 (Diskussion) 11:04, 27. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Der Artikel ist von mir bzw. aus en-WP importiert. Auf meiner Disk.seite wurde ein ähnlicher Zusammenhang schon besprochen: Fakten ohne Schöpfungshöhe; sollte noch nicht überholt sein, oder hier („Fakten sind nicht urheberrechtlich schützbar“). Lese aber gern, was hier gesagt wird. Grüße, --Wikisympathisant (Diskussion) 11:16, 27. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Meines Erachtens behandelt der von Wikisympathisant genannte ähnliche Zusammenhang ein anderes Thema - nämlich die Übernahme von Fakten. Hier werden aber Formulierungen, die nicht unter der CC-Lizenz stehen, übernommen - allerdings in einer anderen Sprache. Nach dem ebenfalls von Wikisympathisant aufgeführten Link sind Formulierungen urheberrechtlich schützbar.--Alexander-93 (Diskussion) 12:26, 27. Dez. 2024 (CET)Beantworten
@Gnom: Du und ich kennen uns von anderer Stelle; ich finde den Kollegen etwas spitzfindig, - vielleicht möchte er damit Kompetenz deutlich machen, mit Alexander-93 ist es nach besseren Jahren, etwas speziell ... - aber Du bist ja Anwalt. Wahrscheinlich ließe sich ggfs etwas umformulieren; dazu ist Alexanders-Anfrage m.E. nur bedingt nötig. Viele Grüße, --Wikisympathisant (Diskussion) 12:35, 27. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Wenn wir eine URV hier haben - was ich nur vermute, wegen der anderen Sprache aber nicht sicher weiß - dann reicht ein umformulieren auch nicht, denn über die Versionsgeschichte wäre die URV nach wie vor einzusehen. Weil ich mir aber nicht sicher bin, ob es sich hier um eine URV handelt, habe ich hier erstmal um Auskunft gebeten. Und das lasse ich mir sicher auch nicht absprechen.--Alexander-93 (Diskussion) 12:51, 27. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Vermutung hin oder her, parallel hast Du vier (!) weitere Disk. zu dem Artikel eröffnet; QS formuliert so etwas um, ...- warten wir doch einfach die Rückmeldung hier ab. --Wikisympathisant (Diskussion) 12:54, 27. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Hallo, zunächst zur Klarstellung: Urheberrechtsverletzungen durch Textübernahmen werden bereits durch behutsame Umformulierungen behoben. Anschließend muss man nur noch entscheiden, ob man eine Versionslöschung vornehmen will.
Das Problem stellt sich aber auch überhaupt erst, wenn Texte individuelle ("poetische") Züge tragen. Das ist im Artikel Link Tour K-One definitiv nicht der Fall; der Artikel ist ein gutes Beispiel für einen urheberrechtlich nicht schutzfähigen Sachtext.
Wir können diesen Fall daher aus meiner Sicht wieder schließen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 14:52, 27. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Herzlichen Dank ein lächelnder Smiley , Gnom, und einen guten Rutsch und ein gutes Neues! Viele Grüße, --Wikisympathisant (Diskussion) 15:47, 27. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Danke Gnom für deine Einschätzung. Wenn also eine Seite wie die o.g. englische Seite Informationen zu einem Fahrzeug zusammenträgt, dann ist das erstmal nicht schützenswert, verstehe ich das richtig? Könnte man denn dann theoretisch ganze Artikel (wie bspw. den hier) wortwörtlich hier einbringen? Das widerspricht zumindest meinem bisherigen Verständnis eines Plagiats. PS: Keine Sorge, ich habe so etwas nicht vor, es interessiert mich nur.--Alexander-93 (Diskussion) 18:20, 27. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Das wäre sicher ein Plagiat aber keine URV --Ralf Roletschek (Diskussion) 18:33, 27. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Dann haben wir hier beim Link Tour wohl "nur" ein Plagiat, das aber nicht gegen das Urheberrecht verstößt. Danke für die Aufklärung - war mir so bislang nicht bewusst, dass das möglich ist.--Alexander-93 (Diskussion) 18:39, 27. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Ja oder Nein

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Würde gern das Foto in der Wiener Landwirtschaftlichen Zeitung vom 3. November 1897, S. 2 in dem Personenartikel unterbringen. Der Ersteller läßt sich mit "Hrdlicka" identifizieren (links am Bildrand). Er müßte nach Erstellung (gleich der Veröffentlichung) noch 57 Jahre gelebt haben, dann wäre es nicht verwertbar, richtig? Also eher nicht? --Tommes  21:31, 27. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Hm, Hrdlička ist ein ziemlich häufiger Name, aber es scheint sich jedenfalls um keinen der Hrdličkas zu handeln, über die wir schon einen Artikel haben. Am besten wäre es ja schon, wenn der Urheber ermittelt werden könnte, dann hätten wir ein ganz klares "Ja" oder "Nein". Allerdings: Da das Bild älter als 120 Jahre ist, kann es, wenn das Todesjahr des Urhebers wirklich nicht zu ermitteln ist, auf Commons als {{PD-old-assumed}} hochgeladen werden, und wir können es dann aufgrund unserer pragmatischen Regelung auch einbinden. Ein Foto ist das übrigens nicht, sondern eine Druckgrafik (vielleicht nach fotografischer Vorlage); bin mir gerade nicht sicher, welche Technik... Gestumblindi 00:25, 28. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Ich habe auch mal nach einem passenden Hrdlička gesucht. Evtl. in Frage käme ein (Prof.) Johann Hrdlička (1857–1907‏), tätig in Wien. Der war mehr in der Textilkunst (Spitze) tätig, gab aber auch Zeichenunterricht. Ob das sein Werk ist, kann ich aber nicht sagen. Ansonsten wie Gestumblindi. --Rosenzweig δ 23:27, 28. Dez. 2024 (CET)Beantworten
@Gestumblindi, Rosenzweig: Ich danke euch für die positiven Einschätzungen. --Tommes  10:52, 29. Dez. 2024 (CET)Beantworten

YouTube-CC-Lizenz

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Man kann ja statt der voreingestellten auch diese CC-Lizenz wählen. Ist die kompatibel zu WP? Dann würde ja ein Link reichen, wenn man Audio von dort auf Commons transferiert. --Subbass1 (Diskussion) 11:13, 1. Jan. 2025 (CET)Beantworten

Für {{YouTube CC-BY}}: Ja (ist eine CC-BY-3.0; Nur CC alleine anzugeben ist zu unspezifisch).--wdwd (Diskussion) 15:01, 1. Jan. 2025 (CET)Beantworten
danke, gut zu wissen. wobei das so versteckt ist, die allermeisten dürften unter dieser voreingestellen yt-lizenz stehen. --Subbass1 (Diskussion) 15:04, 1. Jan. 2025 (CET)Beantworten
Es gibt auf YouTube doch erstaunlich viele Videos, die unter CC-BY gestellt wurden, wovon Commons auch sehr profitiert - nur gibt es auch Fälle, in denen das m.E. nicht so recht glaubhaft ist (andere sehen es anders)... Gestumblindi 18:58, 2. Jan. 2025 (CET)Beantworten
Kann ich mir gut vorstellen. Die Lizenz ist schnell gewählt, z.B. auch bei noch geschützten Komponisten - ohne dass man Rechteinhaber wäre. Kann man eigentlich explizit nach dieser Lizenz suchen? --Subbass1 (Diskussion) 19:03, 2. Jan. 2025 (CET)Beantworten

PDD2025: löst PD-old CC ab?

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PD-old
cc-by-sa-3.0 Namensnennung: Fondazione Cariplo

Ich bin anlässlich des Public Domain Day 2025 dabei, die generierte Liste Wikipedia:Public Domain Day/2025 in Public Domain zu durchforsten, wo jetzt mit überschaubarem Aufwand aus dem Internet oder vielleicht auch aus Bildbänden Bilder als PD-old-70 hochgeladen und eingebunden werden können. Dabei stoße ich auch auf ein paar Merkwürdigkeiten, eine davon hier:

it:Mario Bazzi ist 1954 gestorben, sein Werk ist also jetzt gemeinfrei und kann auf Commons, oder wegen URAA lokal, hochgeladen werden.

Also fische ich das FIAT-Werbeplakat aus dem Internet und lade es als PD-old hoch. Der Vorgang ist nun keine Heldentat und auch nicht der weiteren Diskussion wert, sieht man mal von URAA ab.

Interessant ist vielmehr, dass es bei Commons bereits seit 2011 zwei Werke von Mario Bassi gibt, eines davon ist c:File:Artgate Fondazione Cariplo - Bazzi Mario, Interno urbano.jpg. Dort steht

This file by Artgate Fondazione Cariplo was uploaded as part of the Share Your Knowledge project developed within WikiAfrica. Artgate Fondazione Cariplo (it)
Namensnennung: Fondazione Cariplo
Die Freigabe zur Nutzung dieses Werks wurde im System des Wikimedia-VRT archiviert.

Ich wäre schon neugierig, was da unter VRT steht, warum also die Fondazione Cariplo über die Bildrechte verfügt, also meine Bitte an einen zur Einsicht Berechtigten, da mal nachzusehen.

Nun aber meine eigentliche Frage: Kann ich seit dem PDD2025 bei dieser Commonsdatei den ganzen Rechte-Sermon durch ein schlichtes PD-old ersetzen? Das würde einem potentiellen Nachnutzer die Orientierung erheblich erleichtern, denke ich mal.

--Goesseln (Diskussion) 15:08, 2. Jan. 2025 (CET)Beantworten

@Goesseln Ich würde die CC BY-SA-Lizenz weiterhin drin lassen, da es dann kein Problem mit dem URAA gibt. Zudem gibt es immer noch Länder mit anderen Fristen, ich glaube Mexiko mit 100 Jahren. Das Ticket verweist per Notiz auf eine archivierte Seite, in der Lizenz damals so auf der Seite stand. Wie die Fondazione an die Rechte gekommen ist, ist unklar. --Raymond Disk. 18:27, 2. Jan. 2025 (CET)Beantworten
Dennoch dann aber zusätzlich noch PD-old setzen, andernfalls wär das eine Schutzrechtsberühmung in den Ländern, in denen das Werk bereits gemeinfrei ist. -- Chaddy · D 19:27, 2. Jan. 2025 (CET)Beantworten
Gute Lösung. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 08:38, 3. Jan. 2025 (CET)Beantworten

Datei:Salzburger Land - Das Milchparadies - Teebutter.jpg

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Was hindert uns daran, das Foto auf Commons zu laden. Die Logos können zwar Musterschutz haben, aber die Zusammensetzung von Buchstaben und Linien sind ja nur einfache geometrische Formen und haben gar keine SH. Wie seht ihr das? --danke K@rl du findest mich auch im Ö..wiki 21:52, 4. Jan. 2025 (CET)Beantworten

Sehe ich auch so. -- Chaddy · D 23:18, 4. Jan. 2025 (CET)Beantworten
@Karl Gruber Bild habe ich nach Commons verschoben: File:Salzburger Land - Das Milchparadies - Teebutter.jpg --Raymond Disk. 10:05, 5. Jan. 2025 (CET)Beantworten
Super danke, schon weiter bearbeitet. Auf das Hindernis mit at wäre ich nicht gekommen :-) --K@rl du findest mich auch im Ö..wiki 10:34, 5. Jan. 2025 (CET)Beantworten
@Karl Gruber die at-Variante fehlt in der Whitelist erlaubter Lizenzen Könnte man nachtragen, ich weiß aber gerade nicht, wo die liegt. --Raymond Disk. 20:52, 5. Jan. 2025 (CET)Beantworten
@Raymond: Versteh, aber ich nehme nicht an , dass es wirklich viele sein werden. --lg K@rl du findest mich auch im Ö..wiki 22:26, 5. Jan. 2025 (CET)Beantworten

Möglicherweise massenhafte URV in Inhaltsangaben von Filmen

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Hallo,

ich habe bei dem Filmartikel Die Hochzeit von Florenz herausgefunden, dass die Inhaltsangabe praktisch wortwörtlich mit der übereinstimmt, die der Googletranslator aus der Seite Synopsis des zum Film des American Film Instituts (AFI) produziert. Mittlerweile ist dies auch bei den Artikeln Die Masken des Erwin Reiner, Die Kameliendame (1926), Im Tale der wilden Pferde, Die Schlucht der Abenteuer, Das Fräulein vom Amt, Banditen ohne Maske, Wie Madame befehlen, Die Großfürstin und ihr Kellner (1926), Ein Mann geht seinen Weg (1933), Anna von Singapur, Die Frau mit der eisernen Maske, Im Schatten des Korsen, Der Bandit von Sacramento und Wir senden Sonne aufgefallen (alle verglichen mit dem Text des AFI), die alle vom selben Autor (@Vintage Movies) stammen, und von denen einige erst dieses Jahr entstanden sind. Der Autor wurde darauf auf seiner Disc angesprochen, hat aber nicht reagiert und seitdem auch sonst nicht mehr editiert, was angesichts seiner Edits davor überraschend ist. Er hat in den letzten zwei Jahren fast 1200 Artikel angelegt, die weit überwiegende Mehrheit davon Filmartikel. Bei den meisten davon wäre ein solches Vorgehen möglich, ich habe aber nur wenige davon untersucht.

Ich habe ein paar weitere Filme daraufhin untersucht, bei denen die Unterschiede im Text die Frage in meinen Augen nicht eindeutig entscheidbar machen, siehe Die Plünderer von Nevada, Die Kameliendame (1921), Die Legion der Verdammten (1952), Der Rabe von London und Die Rache der Tänzerin. Wie sollte damit umgegangen werden? Gibt es eine Möglichkeit, so etwas mit einer Kombination aus Bot und URV-Erkennungssoftware zu untersuchen? Viele Grüße, --Senechthon (Diskussion) 00:56, 5. Jan. 2025 (CET)Beantworten

 Info: Hier läuft dazu bereits eine Diskussion. --Kompetenter (Diskussion) 20:51, 5. Jan. 2025 (CET)Beantworten

Import einer Datei aus dem FürthWiki

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Folgende Datei ist im FürthWiki unter CC-BY-SA 3.0 lizenziert: Anton Hausladen.jpg. Es handelt sich augenscheinlich um ein erkennungsdienstliches Lichtbild (Mugshot) der Polizeidirektion Nürnberg-Fürth; das angegebene Erstellungsdatum 21. April 1933 ist aufgrund der Biografie Anton Hausladens plausibel. Frage: Ist die Creative-Commons-Lizenz Schutzrechtsanmaßung, da das Bild als über 70 Jahre altes amtliches Werk eines anonymen Urhebers gemeinfrei ist, oder besitzt der Privatarchivar bzw. Uploader das Urheberrecht? --Kompetenter (Diskussion) 20:40, 5. Jan. 2025 (CET)Beantworten

Ich sehe in der CC eine Schutzrechtsberühmung, solange das Gegenteil nicht bewiesen wurde. Die Datei ist theoretisch gesetzlich geschützt, da der Fotograf die Rechte hält (bzw. seine Erben). Für solche Fälle haben wir pragmatische Lösungen. --Ralf Roletschek (Diskussion) 21:06, 5. Jan. 2025 (CET)Beantworten
Und die wären? --Kompetenter (Diskussion) 21:09, 5. Jan. 2025 (CET)Beantworten
100 Jahre hier auf .de und auf Commons einge fadenscheinige Tricks, die sich ständig ändern ud mir nicht erschließen. EU vor 1949 oder so sinngemäß... --Ralf Roletschek (Diskussion) 09:14, 6. Jan. 2025 (CET)Beantworten

Privater Parkplatz

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Autofahrer fordern Verkehrslärmschutz vor der eigenen Haustüre

In den Artikeln Sankt-Florian-Prinzip und NIMBY werden zwei Autos auf vermeintlich privatem Grundstück an den Pranger gestellt. Verletzt das deren Privatsphäre?

Die Forderung nach Tempo 30 ist imho auch kein Widerspruch zum Besitz eines KfZ. --Bigbossfarin (Diskussion) 00:28, 6. Jan. 2025 (CET)Beantworten

@Bigbossfarin Ich denke nicht, da weder Adresse, Ort noch Kfz-Kennzeichen erkennbar sind. --Raymond Disk. 08:17, 6. Jan. 2025 (CET)Beantworten
Autos haben keine Privatsphäre, die kann also nicht verletzt werden. --Ralf Roletschek (Diskussion) 09:12, 6. Jan. 2025 (CET)Beantworten
Man kann auch bei völliger Ortsunkenntnis problemlos und relativ schnell finden, wo das ist. Dann stellt man allerdings auch fest, dass sich da seitdem einiges verändert hat (aus meiner Sicht ein schönes Beispiel, dass ein Foto im Internet kaum etwas zur Vorbereitung eines Einbruchs taugen dürfte, wie immer wieder befürchtet wird). Eine Einschränkung der Privatsphäre sehe ich nicht, ich erkenne nicht mal ein "an den Pranger stellen". Dass eine Forderung nach Tempo 30 oder nach Durchfahrtsbeschränkungen für LKW kein Widerspruch zum Besitz eines PKW ist, ist klar, sehe ich aber auch in den Artikeln nicht behauptet. Die Bildunterschrift besagt nämlich erstmal nur, dass die Anwohner eine Verkehrsberuhigung vor ihrem Haus fordern. Etwas anderes besagt NIMBY letztlich auch nicht. "Viele wollen ruhig wohnen und wenig Verkehr vor dem eigenen Haus haben, wenige wollen aber in ihrer Mobilität eingeschränkt werden": Für den ersten Teil dieser Behauptung ist das Foto ein Beispiel, für den zweiten Teil nicht wirklich. Das hat aber mit Urheberrecht nicht viel zu tun.--2003:E4:5F38:5900:CDE0:7D0:DF04:574D 10:19, 6. Jan. 2025 (CET)Beantworten
Urheberrechtlich ist das Bild sowieso völlig unbeenklich. --Ralf Roletschek (Diskussion) 10:27, 6. Jan. 2025 (CET)Beantworten
Nunja, die Besitzer/innen der KfZ unterstützen offensichtlich die IG Schürenweg in Mönchengladbach und fordern laut Fotograf weniger Lärm "vor der eigenen Haustüre". --Bigbossfarin (Diskussion) 11:43, 6. Jan. 2025 (CET)Beantworten
Hiermit wird mit Nichtwissen bestritten, 1. dass es die IG Schürenweg überhaupt noch gibt, 2. dass die Eigentümer der abegbildeten Autos oder die für das Aufhängen des Plakats Verantwortlichen im fotografierten Bereich wohnhaft sind, 3. dass die Eigentümer der Autos auch die Personen waren, die das Plakat aufgehängt oder dazu ihre Zustimmung gegeben haben. Es gibt zumindest für Teile der Thesen Gegenargumente. Was gegen eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten sprechen könnte, die aber wohl sowieso nicht vorliegt. Dass diejenaigen, die das Plakat aufgehängt oder ihre Zustimmung gegeben haben, dort gewohnt haben und für eine Verkehrberuhigung "vor der eigenen Haustür" waren, ist aber wahrscheinlich und rechtfertigt imho die Verwendung als Beispielbild auch dann, wenn sie sich grundsätzlich im Straßenverkerhr auch in anderen Regionen extrem rücksichtsvoll gegenüber Anwohnern und Fußgängern verhalten haben sollten (also nicht nur vor der eigenen Haustür Ruhe wollten). Übrigens: In Niedersaschsen würde der Zaun übrigens wohl dem Nachbarn gehören, da gäbe es möglicherweise schon gar keinen Zusammenhang zwischen Plakat und Autos (in NRW ist das wohl anders). --2003:E4:5F38:5900:CDE0:7D0:DF04:574D 12:18, 6. Jan. 2025 (CET)Beantworten
Trotzdem kein Problem des Urheberrechts. Allerdings ist der Schluß, dass die Eigentümer der Fahrzeuge die Ziele des Plakats unterstützen, tatsächlich nicht logisch korrekt, da die Kennzeichen anonymisiert wurden. Ohne im Bild am Auto sichtbaren Bezug nach Mönchengladbach könnten die Autobesitzer auch Fremde sein, die nur zu Besuch waren und mit Erlaubnis in der Garageneinfahrt parkten. Aber die Geeignetheit des Bildes zu Lemmata ist dort zu führen, nicht hier.--Auf Maloche (Diskussion) 12:27, 6. Jan. 2025 (CET)Beantworten

Parlamentsfoto

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Hallo zusammen, ist das wirklich CC0? File:Christian_Stocker.jpg ich lese zumindest ND. --Ailura (Diskussion) 13:37, 6. Jan. 2025 (CET)Beantworten

Lese ich auch so. --Raymond Disk. 13:55, 6. Jan. 2025 (CET)Beantworten
also urv? --Ailura (Diskussion) 14:50, 6. Jan. 2025 (CET)Beantworten
Ich lese Keine Lizenz am Bild, dafür ein Copyright. Damit ist augenfällig gemeint, daß das Bild geschützt ist. --Ralf Roletschek (Diskussion) 17:10, 6. Jan. 2025 (CET)Beantworten
So interpretiere ich das normalerweise nicht, ich halte mich durchaus auch bei Bildern unter freier Lizenz für einen Urheber der Rechte hat. Allerdings gibt es eine ziemlich langatmige Erklärung, die mit einem Verbot von Bearbeitung und einem Verbot von Nutzung in sinnentstellendem Zusammenhang [1] endet. --Ailura (Diskussion) 17:15, 6. Jan. 2025 (CET)Beantworten
Bei "Copyright: Parlamentsdirektion/Thomas Topf" komme ich nicht auf die Idee, eine freie Lizenz zu vermuten, im Gegenteil. Und CC0 ist das schon gar nicht. --Ralf Roletschek (Diskussion) 22:22, 6. Jan. 2025 (CET)Beantworten
Im Ergebnis sind wir uns ohnehin einig. --Ailura (Diskussion) 19:43, 7. Jan. 2025 (CET)Beantworten
Siehe jetzt c:Commons:Deletion requests/Files found with "Christian Stocker". --Rosenzweig δ 19:03, 7. Jan. 2025 (CET)Beantworten
Eine klare Copyvio als Deletion Request melden, wo es irgendwann im nächsten Jahr gelöscht wird, ist nicht zielführend. --Ailura (Diskussion) 19:43, 7. Jan. 2025 (CET)Beantworten
Löschanträge dieser Art werden meistens innerhalb weniger Wochen entschieden, oft schon direkt nach einer Woche. Der momentan älteste noch nicht entschiedene Commons-Löschantrag ist vom 18. September 2024. Ich frage mich, wie du auf „irgendwann im nächsten Jahr“ kommst. --Rosenzweig δ 05:00, 9. Jan. 2025 (CET)Beantworten

Liedtext in Jambo (Lied)

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Hallo zusammen,

in diesem Artikel wird 1 Strophe aus dem Lied wiedergegeben, eingeleitet von einem Satz. Caro und ich halten das beide für etwas zu wenig Kontext. Wie beurteilt Ihr das? siehe Toolergebnis. @Benutzer1607, CaroFraTyskland: zur Kenntnis. BG, --Leserättin (Diskussion) 09:45, 8. Jan. 2025 (CET)Beantworten

Ich wüürde das im Zitatrecht als großes Kleinzitat für zulässig halten. Aber Zitatrecht ist hier unerwünscht. --Ralf Roletschek (Diskussion) 10:39, 8. Jan. 2025 (CET)Beantworten

Textlogo gelöscht ?

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Weshalb wurde das Logo in Solvay gelöscht ? Laut Website besteht es doch nur aus Text. 194.230.147.106 08:42, 9. Jan. 2025 (CET)Beantworten