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Offenbar ist es auch ohne das Netzwerkdurchsetzungsgesetz möglich, gegen Hasskommentare im Internet vorzugehen. Dennoch will Unions-Fraktionschef Kauder den Entwurf noch in der nächsten Woche verabschieden. Sonst würden "Facebook und Freunde jubilieren".
Wie zu erwarten, haben IT- und Rechtsexperten das geplante Gesetz zur Bekämpfung von Hasskommentaren scharf kritisiert. Doch es fand sich sogar ein Unterstützer bei einer Expertenanhörung im Bundestag.
Die Kritik am Gesetzentwurf gegen Hasskommentare reißt nicht ab. In einigen Details verspricht die Regierung nun Nachbesserungen. Doch die Zeit wird knapp.
Ein Bericht von Friedhelm Greis
Über ein Leak sind interne Anweisungen von Facebook an die Öffentlichkeit gelangt. Nun sieht sich Bundesjustizminister Heiko Maas bestätigt: Die Kriterien über zu löschende Inhalte seien willkürlich. Außerdem kritisiert er die mangelnde Transparenz des sozialen Netzwerks.
Die Bundesländer begrüßen den Kampf gegen Hasskommentare in sozialen Netzwerken. Am Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas haben sie dennoch sehr viel auszusetzen. Dieser erklärt sich zu Änderungen bereit.
Noch vor der Bundestagswahl will Heiko Maas sein "Facebook-Gesetz" durchsetzen. Der Justizminister geht auch davon aus, dass alles klappt. Doch der Gesetzesentwurf droht gleich aus mehreren Gründen zu scheitern.
Von Dietmar Neuerer und Till Hoppe
Im jahrelangen Streit zwischen dem Piratenpolitiker Patrick Breyer und der Bundesregierung hat der BGH nun entschieden. Doch mit dem Urteil geht der Prozess in eine neue Runde.
Bundesjustizminister Heiko Maas hat sich den Kampf gegen Falschnachrichten auf die Fahne geschrieben. Dabei nimmt er es selbst mit der Wahrheit nicht ganz so genau, von politischen Überzeugungen einmal ganz abgesehen.
Ein IMHO von Friedhelm Greis
Die Bundesregierung will die Verbreitung strafbarer Falschnachrichten im Internet per Gesetz eindämmen. Auf Nachfrage kann sie aber kein einziges Beispiel für solche Fake-News nennen.
Die große Koalition hat es mit der Verabschiedung des Hatespeech-Gesetzes sehr eilig. Doch auch der Widerstand gegen die Pläne ist schon stark. Und führt sehr unterschiedliche Akteure zusammen.
Die Bundesregierung hat den umstrittenen Gesetzentwurf gegen Hasskommentare und strafbare Falschnachrichten verabschiedet. Minister Maas begründet die erweiterte Bestandsdatenauskunft aber selbst mit einer Falschbehauptung.
Die große Koalition muss sich sputen, wenn das "Netzwerkdurchsetzungsgesetz" noch im diesjährigen Wahlkampf greifen soll. Doch für eine kritische Auseinandersetzung mit den Schwächen des Gesetzes scheint keine Zeit mehr zu sein.
Von Friedhelm Greis
Justizminister Heiko Maas hat seinen Gesetzentwurf zur Kontrolle sozialer Netzwerke wie Facebook und Twitter überarbeitet. Doch darin taucht nun eine umstrittene Vorschrift auf, die alle Telemediendienste betrifft. Kritiker sehen einen Angriff auf die Anonymität bei Kommunikation im Netz.
Eine Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung wird es in dieser Legislaturperiode nach Aussagen der SPD nicht mehr geben. Das Wirtschafts- und das Justizministerium stellen sich damit gegen den CDU-Innenminister Thomas de Maizière.
Eine einfache Angabe des Postfachs im Impressum einer Website ist ein Wettbewerbsverstoß. Weitere Angaben wie die Telefonnummer, das Vereinsregister oder die E-Mail-Adresse dürfen nicht fehlen.
Die Abmahnung von Urheberrechtsverletzungen ist ein Geschäft. Viele zahlen auch, wenn sie nichts getan haben. Der Abmahnbeantworter des CCC bietet kostenlose Hilfe.
Von Mittwoch an soll es losgehen: Mit dem neuen Gesetz zur Störerhaftung hofft die Koalition auf eine größere Verbreitung von offenen WLANs. Verbraucherschützer warnen aber Privatpersonen weiterhin davor, ihr Netz zu öffnen.
Opposition und Netzaktivisten kritisieren das neue Telemediengesetz, weil es privaten Hotspot-Betreibern keinen Schutz vor Abmahnungen bietet. Das wäre aber auch mit keiner anderen Formulierung möglich.
Erfolg und Schlappe für den Piratenpolitiker Patrick Breyer: Der Generalanwalt beim EuGH erklärt alle IP-Adressen zu persönlichen Daten, hält deren Speicherung durch Webseitenbetreibern unter Umständen jedoch für legitim.
Kommunikationsdienste wie Whatsapp oder Skype fallen derzeit nicht unter die Vorratsdatenspeicherung. Das könnte sich nach einer Bundesratsinitiative ändern.
Nach der kritischen Stellungnahme des EU-Generalanwaltes scheint Bundesverkehrsminister Dobrindt seine Meinung zur Störerhaftung geändert zu haben: Auf einmal stellt er sich auf die Seite derjenigen, die sich für ihre Abschaffung einsetzen.
Grundsätzlich besteht Facebook darauf, dass Nutzer ihre echten Namen angeben - viele Datenschützer und Aktivisten stört das. Nun hat ein Hamburger Gericht dem sozialen Netzwerk in einem ersten Verfahren recht gegeben.
Wenn ein Arzt einen Nachweis verlangt, dass eine Bewertung wirklich von einem Patienten stammt, muss das Bewertungsportal dies einfordern und vorlegen, entschied der Bundesgerichtshof. Das hat weitreichende Folgen.
Der schleswig-holsteinische Zeitungsverlag verlangt einen Klarnamenzwang für Online-Kommentatoren. Nun bekommt er Ärger von der zuständigen Datenschutzbeauftragten Hansen.
Die Verhandlungen zur Störerhaftung bei offenen WLANs stehen vor dem Abschluss. Möglicherweise bleibt nur ein Captive Portal als gesetzliche Forderung übrig. Doch auch das ist Freifunkern und Netzaktivisten zu viel.
Die Urheberrechtsexperten der SPD-Fraktion lehnen die Regierungspläne zur Störerhaftung bei offenen WLANs komplett ab. Die Union will ebenfalls die geplante Neuregelung für Hostprovider streichen.
IMHO Bei einer Konferenz haben einige Fachleute dafür plädiert, dass Nutzer besser identifizierbar sein sollen. Der Jurist und Blogger Thomas Stadler sieht das kritisch: Eine Abschaffung der Anonymität im Netz könne sich unter anderem negativ auf die Meinungs- und Informationsfreiheit auswirken.
Von Thomas Stadler
Die Bundesregierung will mehr offene WLAN-Hotspots. Ein sinnvolles Vorhaben - aber die vorgesehenen Haftungsregeln sind vielleicht nicht mit EU-Recht vereinbar.
Von Patrick Beuth und Claus Hecking
Alle haben dafür gestimmt: Sachsen-Anhalt wird Freifunk-Initiativen fördern. Uneinig war der Landtag beim Thema Störerhaftung.
Von Keywan Najafi Tonekaboni
Facebook hält in Europa konsequent am Klarnamenzwang seiner Nutzer fest. Nachdem vor zwei Jahren ein deutsches Gericht diese Praxis gebilligt hat, will der Hamburger Datenschützer Caspar nun mit Hilfe des EuGH die Regelung kippen.
Einen leichteren Zugang zu öffentlichen Funknetzen wollen Verbraucherschützer und Netzaktivisten durchsetzen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung verstoße gegen EU-Recht, kritisieren sie.
Der Verein für Anti-Piraterie (VAP) feiert ein Urteil zu Internetsperren. Die Provider müssen die Kosten übernehmen. IP-Sperren sollen folgen. Ein Anwalt hält eine ähnliche Entscheidung in Deutschland für möglich.
Von Achim Sawall
Mehr Anonymität für sich und andere im Tor-Netzwerk: Einen eigenen Tor-Relay aufzusetzen, ist nicht besonders schwierig, allerdings gibt es dabei einiges zu beachten.
Der IT-Branchenverband Eco hält die geplante Vorratsdatenspeicherung für einen "Mittelstandskiller". Auf Provider könnten hohe Kosten zukommen, falls die Vorgaben technisch überhaupt umsetzbar seien.
Die Bundesregierung will WLAN-Betreiber aus der Störerhaftung befreien. Doch die geplanten Vorschriften werden Privatpersonen kaum ermutigen: Im schlimmsten Fall müssen sie jeden Benutzer namentlich kennen. Auch für Filehoster soll es neue Vorschriften geben.
Das IT-Sicherheitsgesetz soll eigentlich die kritische Infrastruktur schützen. Neue Vorschriften gibt es aber auch für alle kommerziellen Betreiber von Internetseiten wie Webshops und Medien. Noch bleiben viele Fragen offen.
Die Störerhaftung für offene WLANs endlich abzuschaffen - das sieht ein Entwurf zur Änderung des Telemediengesetzes vor. Doch ein Experte hält diesen für vollkommen ungenügend.
Auch im Strafrecht gelten für einen Hostprovider die Haftungsprivilegien aus dem Telemediengesetz. Ausgerechnet ein Programmierer, der 70 Internetseiten lokaler rechtsextremistischer Gruppen gehostet hat, findet damit in Berlin milde Richter.
Der Pirat Patrick Breyer will Behörden verbieten, seine IP-Adresse zu speichern, wenn er ihre Websites besucht. Geht Datenschutz so weit? Das muss der EuGH entscheiden.
Google gibt in seinem Impressum die Kundendienst-Adresse support-de@google.com an. Doch wer eine E-Mail dahin schreibt, bekommt keine sinnvolle Antwort. Das muss nun aufhören, hat das Landgericht Berlin entschieden.
Das Innenministerium hat den Entwurf für das IT-Sicherheitsgesetz veröffentlicht. Die Telekomfirmen müssen ihre Nutzer künftig direkt auf Sicherheitsprobleme hinweisen und dürfen die Nutzerdaten zur Abwehr von Störungen verwenden.
Die Gesetzesnovelle, die Cafés und Hotels als WLAN-Betreiber von der Störerhaftung befreit, ist offenbar fertig. Doch sie sieht auch vor, dass Internetanbieter, deren Geschäftsmodell angeblich auf einer Verletzung von Urheberrechten beruht, sich nicht länger auf das Haftungsprivileg berufen können.
Ein Onlinehändler muss eine E-Mail-Adresse für die Kontaktaufnahme bieten. Es reicht nicht, ein Kontaktformular bereitzustellen, weil der Nutzer die Aussendung nicht wirklich kontrollieren kann.
Gronkh und eine Handvoll anderer Let's Player gelten bei vielen Spielern als Stars. Aber längst nicht alle Youtuber sind so authentisch, wie sie sich geben - einige lassen sich für das Kommentieren von Gameplay-Szenen von Publishern bezahlen. Golem.de hat sich in der deutschen Szene umgehört.
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach Bewertungsplattformen nur bei strafrechtlichen Ermittlungen die Nutzerdaten herausgeben müssen, will die Union jetzt das Gesetz verschärfen, um doch an die Daten zu kommen.
Ein Bewertungsportal muss die Daten eines anonymen Nutzers nicht herausgeben. Der Bundesgerichtshof beruft sich auf den Schutz der Anonymität der Nutzer laut Telemediengesetz.
Datenschutzbeauftragte aus Politik und öffentlich-rechtlichen Sendern sprechen sich für klare Regeln bei den Onlinediensten von Smart-TVs aus. Die Nutzer, so eine Stellungnahme, müssten stets erst gefragt werden, was sich allein schon aus der Rechtslage ergibt.
Eigentlich dürfen Werber Cookies nur dann auf den Rechnern der Nutzer ablegen, wenn diese zugestimmt haben. Eine entsprechende Richtlinie der EU wurde vor vier Jahren verabschiedet. Umgesetzt werden sollte sie vor zwei Jahren. In Deutschland hat sich bis heute nichts getan.
Der Kieler Datenschützer Thilo Weichert muss eine weitere Niederlage einstecken. Seine Forderung, deutsche Nutzer müssten sich bei Facebook auch unter falschem Namen anmelden können, lehnte jetzt auch die zweite Gerichtsinstanz ab.
Facebook soll von seiner Klarnamenpflicht abrücken und pseudonyme Nutzerkonten zulassen, fordert das Unabhängige Landeszentrum Schleswig-Holstein. Kommt Facebook der Forderung nicht innerhalb von zwei Wochen nach, wird ein Zwangsgeld in Höhe von 20.000 Euro verhängt.
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