Brüssel-Hauptstadt
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Brüssel-Hauptstadt (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, n, Toponym
[Bearbeiten]Anmerkung zum Artikelgebrauch und zur Beugung:
- Der Artikel wird gebraucht, wenn „Brüssel-Hauptstadt“ in einer bestimmten Qualität, zu einem bestimmten Zeitpunkt oder Zeitabschnitt als Subjekt oder Objekt im Satz steht. Ansonsten, also normalerweise, wird kein Artikel verwendet. Der Genitiv ist nicht belegt.
Worttrennung:
- Brüs·sel-Haupt·stadt, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [ˌbʁʏsl̩ˈhaʊ̯ptʃtat]
- Hörbeispiele: Brüssel-Hauptstadt (Info)
Bedeutungen:
- [1] städtisches Gebiet um Brüssel, das politisch deckungsgleich eine Region (Gliedstaat), einen Verwaltungsbezirk und ein Sprachgebiet bildet und weitgehend mit dem Ballungsraum Brüssel übereinstimmt
Beispiele:
- [1] „Durch ein Gesetz, das mit der in Artikel 4 letzter Absatz bestimmten Mehrheit angenommen wird, können für das zweisprachige Gebiet Brüssel-Hauptstadt der Region Brüssel-Hauptstadt Befugnisse anvertraut werden, die in den in Artikel 127 § 1 Absatz 1 Nr. 1 und – was diese Angelegenheiten betrifft – Nr. 3 erwähnten Angelegenheiten den Gemeinschaften nicht übertragen worden sind.“[1]
- [1] „Im Verwaltungsbezirk Brüssel-Hauptstadt gibt es einen Kommissar der Föderalregierung, der den Titel eines Gouverneurs führt.“[2]
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] Hauptstadtgebiet um Brüssel
- [1] Wikipedia-Artikel „Brüssel-Hauptstadt“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Brüssel-Hauptstadt“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Brüssel-Hauptstadt“
Quellen:
- ↑ Die Verfassung Belgiens. Belgischer Senat, abgerufen am 30. Dezember 2023 (Artikel 135bis).
- ↑ Belgisches Provinzialgesetz. In: Belgisches Staatsblatt. Abgerufen am 30. Dezember 2023 (Artikel 5).