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Volkszählung 2011: Bundesverfassungsgericht nimmt Beschwerde nicht an - Golem.de

Volkszählung 2011

Bundesverfassungsgericht nimmt Beschwerde nicht an

Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde gegen die umstrittene Volkszählung 2011 nicht angenommen. Die Begründung der Kläger sei nicht ausreichend und nicht stichhaltig genug. Hinter der Verfassungsbeschwerde des Arbeitskreises Zensus stehen über 33.000 Unterstützer.

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Volkszählung 2011: Bundesverfassungsgericht nimmt Beschwerde nicht an

Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat eine gegen die Volkszählung 2011 gerichtete Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. "Die Verfassungsbeschwerde genügt nicht den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgerichtsgesetz an die Begründung... stellt", erklärten die Richter heute.

Es sei nicht ausreichend, das gesamte Gesetz zum Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde zu machen. Notwendig sei die exakte Bezeichnung der mit der "Verfassungsbeschwerde angegriffenen Bestimmungen" im Zensusgesetz 2011. Die Beschwerdeführer wandten sich gegen das Zensusgesetz insgesamt und beantragten, dieses für unvereinbar mit den Grundrechten zu erklären, "ohne die angegriffenen Regelungen im Einzelnen zu benennen." Auch reiche die Begründung der Verfassungsbeschwerde inhaltlich nicht aus: Eine Grundrechtsverletzung lasse sich "nicht hinreichend erkennen", so die Richter.

Kai-Uwe Steffens vom AK Zensus sagte Golem.de: "Der politische Widerstand gegen die Volkszählung geht auf jeden Fall weiter, unabhängig davon, wie Karlsruhe entschieden hat. Wir sind damit natürlich überhaupt nicht einverstanden. Wir werden weitere Möglichkeiten prüfen, gegen die Volkszählung vorzugehen." Da die Frist nun abgelaufen sei, gebe es wahrscheinlich keine Möglichkeit mehr zur Nachbesserung der Verfassungsbeschwerde, sagte Steffens. Der AK Zensus will aber die Möglichkeit eines Verfahrens auf europäischer Ebene prüfen. Die Verfassungsbeschwerde hatten 33.000 Menschen mit unterstützt.

Für die Volkszählung kann bis zu ein Drittel der deutschen Bevölkerung zur Beantwortung zahlreicher Fragen verpflichtet werden. Dabei werden Fragen zum persönlichen Lebensbereich, etwa zur Religionszugehörigkeit, oder zum Migrationshintergrund gestellt. Bei Auskunftsverweigerung droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 5.000 Euro. Eine Zuordnung der Daten sei über eine eindeutige Personenkennziffer möglich, kritisierten die Gegner. Eine solche Ordnungsnummer habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungsurteil von 1983 jedoch verboten. Jörg Berres, Präsident des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz, ging im April 2009 davon aus, dass das Großprojekt etwa 750 Millionen Euro kosten wird.

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bergelmir 22. Mär 2011

Weil heutzutage schon der Bundesbürger Gläsern genug ist. Bei der Volkszählung würde die...

bergelmir 22. Mär 2011

Oh man, immer solche Schlauberger wie "dfsfdsfdsa" Damit auch "dfsfdsfdsa" es kapiert: Im...

NameBitteEinfügen 04. Okt 2010

mag ja alles sein, aber warum bis März warten? Je früher umso besser....

Kritischer Kunde 03. Okt 2010

Dabei ist es wirklich einfach: Bei allen Fragen, wo sie einem nichts nachweisen können...


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