Balkonkraftwerke: Ein verschenkter Sommer
Der Anspruch auf die Installation von Balkonkraftwerken verzögert sich um mehrere Monate. Das hätte die Ampelkoalition besser machen müssen.

Die Euphorie in der Solar-Community war groß, als die Ampelkoalition sich Anfang Juli endlich einigte. Nach monatelangen Verhandlungen beschloss der Bundestag den Anspruch von Mietern und Wohnungseigentümern auf die Installation eines Balkonkraftwerks. Doch wer gehofft hatte, unter Verweis auf die Gesetzesänderung gleich zur Tat schreiten zu können, wurde enttäuscht. Weil der Bundesrat noch nicht zugestimmt hat, tritt das Gesetz wohl frühestens Mitte Oktober dieses Jahres in Kraft. Das hätte die Ampel problemlos verhindern können.
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Der Vorlauf für das Gesetz war schließlich recht groß. Schon im Mai 2023 veröffentlichte die Koalition ihre Photovoltaik-Strategie. Demnach sollte im sogenannten Solarpaket I die "Aufnahme von Steckersolar in den Katalog privilegierter Maßnahmen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)" erfolgen.
Doch zunächst entschied sich die Ampel dafür, diese Privilegierung aus dem Solarpaket herauszulösen und in einem separaten Gesetz zusammen mit anderen WEG-Themen zu regeln. Kein gutes Omen, denn der Anspruch auf eine private Wallbox hatte sich durch die Verknüpfung mit einer WEG-Reform ebenfalls stark verzögert.
Immerhin einigte sich die Bundesregierung schon im September 2023 auf den Entwurf zur Privilegierung der Steckersolargeräte. Der Bundesrat befasste sich Ende November 2023 mit dem Entwurf und hatte an dem Vorschlag wenig auszusetzen (PDF). Damals hieß es noch, die Privilegierung könnte vermutlich im zweiten Quartal 2024 in Kraft treten.
Einigung erst kurz vor der Sommerpause
Nach der ersten Lesung des Entwurfs im Januar und der Expertenanhörung im Februar 2024 passierte im Bundestag aber zunächst wenig. Immerhin schaffte es die Koalition, das Solarpaket Ende April zu beschließen und damit die Anmeldung von Balkonkraftwerken bei der Bundesnetzagentur zu erleichtern. Doch diese Änderung nützt wenig, wenn Vermieter oder Hausverwaltung die Installation untersagen.
Kurz vor Beginn der Sommerpause, am 3. Juli 2024, einigte sich die Koalition dann auf das Privilegierungsgesetz. Hätte der Bundesrat am 5. Juli 2024 zugestimmt, hätte das Gesetz nach der Unterschrift des Bundespräsidenten und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten können. Doch im Gegensatz zu zwei anderen Gesetzen (PDF), die noch kurz vor der Sommerpause beschlossen wurden, stand dieses Gesetz nicht mehr auf der Tagesordnung der Länderkammer.
Warum nahm die Ampel die Verzögerung in Kauf?
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Fraktionen sehen keine Eilbedürftigkeit |
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[ ] Du hast den europäischen Strommarkt verstanden
Ein BKW ist inzwischen rechtlich einem Blumenkasten gleichgesetzt. Wenn dein Vermieter...
Das ist technisch nicht möglich. Daher bitte eine Quelle für diesen Unsinn. Danke.
Leider ist es nicht so einfach. Das Gesetz besagt eben bei WEGs nur, dass nicht mehr ohne...