MEDIZIN: Übersichtsarbeit
Epidemiologie und Diagnostik der Masern
Besonderheiten bei niedrigen Inzidenzen
The epidemiology and diagnosis of measles—special aspects relating to low incidence
; ;
Hintergrund: Masern sind eine hochansteckende Viruserkrankung (Kontagionsindex nahe 100 %) mit einer Komplikationsrate bis 30 %. Für das Jahr 2022 wurde weltweit eine Inzidenz von 29 Fällen/1 Million Einwohner berechnet. Die Elimination der Masern ist möglich, wenn 95 % der Bevölkerung gegen Masern geimpft beziehungsweise immun sind und unmittelbar bei Auftreten eines ersten Verdachtsfalls Maßnahmen ergriffen werden, um eine Ausbreitung einzudämmen. Seit 2020 sind die Impfquoten allerdings weltweit gesunken (2019: 86 %; 2021: 81 %).
Methode: Um die epidemiologische Situation einzuschätzen und den Stand der Wissenschaft hinsichtlich der Labordiagnostik zu beschreiben, wurden aktuelle epidemiologische Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) ausgewertet und eine selektive Literaturrecherche durchgeführt.
Ergebnisse: Wiederholte Importe von Masernviren führen in Deutschland seit 2023 erneut zu einem Anstieg der Fallzahlen. Im Jahr 2023 wurden 79 und im Jahr 2024 bisher 475 Masernerkrankungsfälle an das RKI übermittelt (Stand 31.08.2024). Damit ist das präpandemische Niveau wieder erreicht. Es bestehen weiterhin Immunitätslücken in der Bevölkerung. So hatten im Alter von 24 Monaten 93,7 % der Kinder die erste jedoch nur 80,5 % die zweite Impfung erhalten. Um gezielte Maßnahmen einleiten zu können, muss jeder Masernverdacht labordiagnostisch bestätigt werden. Dafür bietet die Serologie keine ausreichende Zuverlässigkeit mehr. Eine valide Diagnostik sollte mittels Polymerase-Kettenreaktion (PCR) durchgeführt werden. Als Probenmaterial für die PCR dient ein Rachenabstrich oder eine Urinprobe. Die PCR erlaubt zudem, aufgetretene Masernvirusvarianten zu genotypisieren und die Transmissionsketten nachzuverfolgen.
Schlussfolgerung: Zuverlässige Labortests ermöglichen es, Masernfälle schnell zu erkennen, Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung zu ergreifen, Übertragungsketten zu verfolgen und das Risikopotenzial von Masern in Deutschland einzuschätzen.
Masern sind eine hochansteckende Virusinfektion (Kontagionsindex nahe 100 %), die vorwiegend aerogen übertragen wird. Für eine Ansteckung ist der Aufenthalt in einem Raum ausreichend, in dem sich zwei Stunden zuvor eine infizierte Person aufgehalten hatte (1, 2, 3). Masern haben eine hohe Komplikationsrate (bis 30 %) (4, 5). Insbesondere bei immunsupprimierten Personen können schwere Verläufe mit Todesfolge auftreten. Bei einer Erkrankung im frühen Kindesalter (unter 5 Jahren) ist das Risiko für eine subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) als tödliche Spätfolge besonders hoch (circa 1 : 1 300 bis 1 : 3 300) (6, 7, 8). Masern schwächen das Immunsystem nachhaltig, da B- und T-Gedächtniszellen, die bereits gegen verschiedene andere Erreger gebildet wurden, zerstört werden, und somit die Antikörper-Diversität reduziert wird (sogenannte Immunamnesie) (9). Die Erkrankten einer Studie verloren zwischen 11 % und 73 % des Antikörperrepertoires (10). Dies führt zu einer jahrelang erhöhten Anfälligkeit gegenüber anderen Krankheitserregern (11).
Die Masernerkrankung beginnt mit Fieber, Konjunktivitis, Schnupfen und Husten. Ab dem 2./3. Tag steigt das Fieber und es erscheint ein Enanthem an der Mundschleimhaut (weiße, kalkspritzerartige Koplik-Flecken) (12). Anschließend entwickelt sich das charakteristische makulopapulöse, konfluierende Exanthem – beginnend im Gesicht und hinter den Ohren –, das 4–7 Tage anhält. Am 5.–7. Krankheitstag fällt die Temperatur ab. Bei geimpften Personen können die Symptome abgeschwächt oder einzeln auftreten.
Masern werden leicht mit anderen fieberhaften exanthematischen Erkrankungen, wie zum Beispiel Röteln, Ringelröteln, Infektionen mit dem Epstein-Barr-Virus (EBV), Scharlach oder dem Dreitagefieber verwechselt.
Der Mensch ist der einzige Wirt des Masernvirus (MV). Ein sicherer und zuverlässiger Masernimpfstoff steht seit Jahrzehnten zur Verfügung. Das aktuelle Cochrane-Review berichtet eine Impfeffektivität von 96 % für die zweimalige Impfung (13). Die Untersuchung eines Masernausbruchs in Duisburg ergab eine Impfeffektivität von 99 % (14). Unter diesen Voraussetzungen können die Masern theoretisch ausgerottet werden. Die Elimination dieser Erkrankung ist erklärtes Ziel aller WHO-Regionen (15).
Der vorliegende Artikel fasst die aktuellen epidemiologischen Daten zu Masern zusammen und beschreibt die optimale Diagnostik, die notwendig ist, um eine akute Erkrankung sicher zu erkennen und Ausbrüche in dieser Prä-Eliminationsphase schnell einzudämmen.
Methode
Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind jeder Masernverdacht, jede akute Erkrankung und jeder Todesfall infolge von Masern sowie der labordiagnostische Nachweis an das zuständige Gesundheitsamt zu melden. Die Daten werden gemäß IfSG über die Landesgesundheitsämter an das Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt. Das RKI wertet die Meldedaten aus und veröffentlicht regelmäßig die Ergebnisse. Die aktuelle Epidemiologie der Masern wird im vorliegenden Artikel anhand dieser Meldedaten sowie weiterer internationaler Daten, basierend auf einer selektiven Literaturrecherche, beschrieben. Daten zu Impfquoten liefert die Impfsurveillance der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) am RKI, deren Methodik in einem gesonderten Artikel publiziert wurde (16). Die Empfehlungen zur Labordiagnostik basieren ebenfalls auf einer selektiven Literaturrecherche.
Epidemiologie der Masern
Seit Einführung der Meldepflicht im Jahr 2001 ist die Zahl der gemäß IfSG an das RKI übermittelten Masernfälle aufgrund steigender Impfquoten rückläufig. Dennoch traten bis 2019 neben sporadischen Masernfällen und kleineren Ausbrüchen mit 2–5 Fällen auch ausgedehnte Ausbrüche auf. Die höchste altersspezifische Inzidenz wird bei Kindern in den ersten beiden Lebensjahren beobachtet (17). Je jünger die Kinder sind, desto höher ist das Risiko für komplikationsreiche Verläufe. Bei über 20-Jährigen steigt das Risiko erneut an (18). Eine Meningoenzephalitis wird bei 1 von 1 000 Fällen beschrieben, eine Pneumonie bei 11 von 1 000 Erkrankten. Seit 2020 ist die SSPE meldepflichtig; dem RKI wurden bisher drei Fälle gemeldet.
Die COVID-19-Pandemie und die damit verbundenen Eindämmungsmaßnahmen führten zu einem Einbruch der Fallzahlen fast aller impfpräventabler Erkrankungen. Im Jahr 2020 wurden dem RKI gemäß IfSG nur 76 Masernfälle übermittelt, in den Jahren 2021 und 2022 waren es nur 8 beziehungsweise 15 Fälle. Dies sind die niedrigsten Fallzahlen seit Einführung der Meldepflicht. Eine Untererfassung, insbesondere in Jahren mit niedriger Inzidenz, von etwa 1 : 3, ist jedoch möglich (19). Im Jahr 2023 stiegen die übermittelten Masernfallzahlen wieder auf 79 an, im Jahr 2024 wurden bis 31.08.2024 insgesamt 475 Fälle an das RKI übermittelt (Grafik). Im laufenden Jahr 2024 sind bisher vor allem Nordrhein-Westfalen, Berlin und Bayern von höheren Masernfallzahlen betroffen. Für 83 Fälle wurde eine mögliche Masernexposition im Ausland angegeben. Hohe Inzidenzen in der europäischen WHO-Region werden derzeit unter anderem in Großbritannien, Österreich und den östlichen Staaten beobachtet (20).
Impfschutz und -empfehlungen
Der überwiegende Teil der Masernfälle war nicht oder nicht ausreichend gegen Masern geimpft. Der Anteil der ungeimpften Fälle lag in den letzten 10 Jahren bei 83 % (Daten des RKI). Von geimpften Erkrankten mit Impfangaben waren 68 % zum Zeitpunkt der Erkrankung nur einmal und damit nicht ausreichend geimpft.
Bei Kindern sollte gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) die erste MMR-Impfung (MMR: Masern, Mumps, Röteln) im Alter von 11 Monaten und die zweite im Alter von 15 Monaten erfolgen. Jüngere Kleinkinder können durch Impfungen in ihrer Umgebung geschützt werden (Kokonstrategie). Für alle Erwachsenen ab 18 Jahren, die nach 1970 geboren sind, wird eine einmalige MMR-Impfung empfohlen, wenn sie ungeimpft sind, nur einmal in der Kindheit geimpft wurden oder der Impfstatus unbekannt ist. Darüber hinaus wird eine zweimalige Impfung gegen Masern für nach 1970 geborene Personen empfohlen, die zum Beispiel in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen oder in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten.
Es wird weiterhin davon ausgegangen, dass eine impfinduzierte Immunität gegen Masern lebenslang anhält (18, 21). Schwere Nebenwirkungen der MMR-Impfungen sind selten. Für Fieberkrämpfe wurde ein impfbedingtes attributales Risiko von 1 Fall/1 150 Dosen bis 1 Fall/1 700 Dosen berechnet. Für eine idiopathische thrombozytopenische Purpura wird es auf etwa 1 Fall/40 000 verabreichte MMR-Dosen geschätzt (13).
Die Daten der KV-Impfsurveillance am RKI zeigen, dass die Masernimpfung häufig nicht rechtzeitig gemäß den STIKO-Empfehlungen erfolgt. So hatten nur 89,1 % der 15 Monate alten Kinder des Geburtsjahrgangs 2019 eine erste Impfung mit einem MMR-Impfstoff erhalten, obwohl das Impfschema im Alter von 15 Monaten mit zwei Impfungen abgeschlossen sein sollte. Mit 24 Monaten hatten 93,7 % der Kinder dieses Jahrgangs eine erste und nur 80,5 % eine zweite MMR-Impfung erhalten (22).
Fehlende Impfungen werden jedoch bis zur Einschulung nachgeholt: Bei den Schuleingangsuntersuchungen 2020 hatten 97,5 % (Spannweite auf Bundeslandebene: 95,0–98,9 %) aller untersuchten Kinder die erste Impfdosis und 93,2 % (Spannweite auf Bundeslandebene: 87,1–97,1 %) die zweite Impfdosis bekommen. In allen untersuchten Bundesländern waren zum Zeitpunkt der Einschulung über 95 % der Kinder mindestens einmal gegen Masern geimpft. Eine Impfquote von 95 % für die zweite Impfung wurde in Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern erreicht (22).
Personen, die nach 1970 geboren sind und keinen ausreichenden Schutz gegen Masern haben oder deren Immunstatus unklar ist, wurden im Rahmen einer Bevölkerungsbefragung im Jahr 2021 gefragt, aus welchen Gründen sie sich bisher nicht gegen Masern haben impfen lassen. 59 Prozent der Befragten gaben an, dass sie bisher niemand auf die Impfempfehlung aufmerksam gemacht habe (23). Hier bestehen offenbar noch Optimierungsmöglichkeiten in den Praxen.
Globales WHO-Eliminationsziel für Masern und Röteln
Alle WHO-Regionen verfolgen das Ziel der Masernnelimination. Die europäische WHO-Region strebt darüber hinaus auch die Elimination der Röteln an. Die Elimination kann unabhängig von der Anzahl der übermittelten Fälle verifiziert werden, wenn Infektionsketten, die durch importierte MV ausgelöst wurden, in weniger als zwölf Monaten gestoppt werden, was der Definition der Unterbrechung einer endemischen Transmission entspricht. Der Status der Elimination wird zuerkannt, wenn die Unterbrechung der endemischen Transmission über drei Jahre hinweg nachgewiesen wurde. Für die Einschätzung der Länge der Transmissionsketten spielt die genomische Surveillance eine wesentliche Rolle (24).
Um die endemische Übertragung nachhaltig zu unterbrechen und einen Gemeinschaftsschutz aufzubauen, müssen mehr als 95 % der Bevölkerung gegen Masern geschützt sein (15, 25, 26, 27, 28, 29, 30). Die WHO hat eine Impfquote von 95 % als Schlüsselstrategie zum Erreichen des Eliminationsziels festgelegt (31, 32).
Die geschätzte weltweite Impfquote für die erste Impfung gegen Masern (MCV1) ist zwischen 2000 und 2019 von 72 % auf 86 % gestiegen. Dadurch sank die globale Maserninzidenz von 145 Fällen/1 Mio Einwohner im Jahr 2000 auf 21 Fälle/1 Mio Einwohner im Jahr 2020. Nach WHO-Hochrechnungen wurden zwischen 2000 und 2022 rund 57 Millionen Todesfälle verhindert. Allerdings sanken die Impfquoten dann weltweit bis 2020 auf 83 % und bis 2021 weiter auf 81 % (33, 34). Im Jahr 2022 erhielten global rund 22 Millionen Kinder keine MCV1 im Rahmen der Routineimpfungen. Die Maserninzidenz stieg im Jahr 2022 gegenüber 2021 von 17 auf 29 Fälle/1 Mio Einwohner (34). Im Vergleich zu 2022 hat sich die Zahl der weltweit aufgetretenen Masernfälle im Jahr 2023 von rund 171 000 auf rund 323 000 Fälle fast verdoppelt (WHO-Daten) (35). Der weltweite Rückgang der Impfungen wird auf die COVID-19-Pandemie und globale Konflikte zurückgeführt, die den Zugang zu Impfungen und deren Inanspruchnahme einschränkten (36). Zudem beeinflussen Fehlinformationen über die Masernimpfung das Vertrauen von Eltern und noch umgeimpften Personen in die Impfung.
Status der Elimination von Masern und Röteln in Deutschland
Für Deutschland wurde die Nationale Verifizierungskommission Masern/Röteln (NAVKO) am RKI vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eingesetzt, um auf der Grundlage aller verfügbaren Daten dem BMG und der Regionalen Verifizierungskommission des WHO-Regionalbüros für Europa (RVC) über den Stand der Eliminierung zu berichten. Die NAVKO kam bereits für den Zeitraum 2019–2022 zu der Einschätzung, dass die endemische Transmission der Masern und der Röteln in Deutschland unterbrochen war (37). Für das Jahr 2022 stimmte die RVC der Bewertung der NAVKO zu und hat Deutschland den Status der Unterbrechung der Transmission der Masern für zwölf Monate zugesprochen. Für das Jahr 2023 liegt noch keine Bewertung vor. Für die Röteln hat die RVC Deutschland im Jahr 2020 rückwirkend ab 2017 den Status der Elimination bescheinigt.
Diagnostik
Labordiagnostik der Masern
Auch wenn die Zahl der Erkrankungsfälle wieder ansteigt, kommen die Masern in Deutschland mittlerweile vergleichsweise selten vor. Bei niedrigeren Inzidenzen ist die sichere Diagnose einer akuten Masernerkrankung eine Herausforderung (38, 39).
Aufgrund des sehr hohen Ansteckungsrisikos sollte bereits bei Auftreten eines ersten Masernverdachtsfalls unverzüglich mit der Abklärung begonnen werden, damit umgehend Schutzmaßnahmen wie Riegelungsimpfungen oder postexpositionelle Gaben von Immunglobulinen eingeleitet werden können, um die Ausbreitung einzudämmen. Dazu ist eine rasche und eindeutige Diagnosestellung möglichst schon beim ersten bekannten Fall (Indexfall) erforderlich (24). Jeder Verdacht auf eine akute Masernerkrankung ist nach dem Infektionsschutzgesetz dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Wichtig ist auch die Mitteilung, wenn der klinische Verdacht durch die Labordiagnostik nicht bestätigt wurde.
Bei klinischem Verdacht auf akute Masern sollte immer eine labordiagnostische Abklärung durch einen direkten Erregernachweis erfolgen (38). Dieser bietet neben der Diagnosesicherung auch die Möglichkeit, zirkulierende Viren zu charakterisieren, und damit Zusammenhänge zwischen Erkrankungsfällen aufzuklären und die Länge von Transmissionsketten abzuschätzen (24, 40). Der direkte Nachweis von MV sollte vorrangig mittels Polymerase-Kettenreaktion (PCR) aus Rachenabstrich und Urin erfolgen. Diese Methode bietet eine deutlich höhere diagnostische Sicherheit (Spezifität und Sensitivität) als die serologische Untersuchung. Zudem ist diese nichtinvasive Probengewinnung für die Untersuchung von Kindern geeignet.
Die Masern-IgM-Serologie allein wird nicht mehr zur labordiagnostischen Sicherung einer Masernerkrankung empfohlen, da Masern-IgM nur in knapp 70 % der Fälle innerhalb der ersten drei Tage der Erkrankung nachweisbar sind (e1, e2). Eine zu frühe Blutentnahme kann deswegen zu falsch negativen Ergebnissen führen. Ein vielleicht noch größeres Problem ist der niedrige positive prädiktive Wert (PPV) des Masern-IgM-Nachweises bei niedriger Maserninzidenz (e3). Der PPV gibt an, wie viele Personen mit positivem Testergebnis tatsächlich erkrankt oder infiziert sind. In einer kanadischen Untersuchung lag dieser Wert für die Masern bei nur 17 % (e4): Weniger als ein Fünftel der IgM-positiven Personen waren tatsächlich an Masern erkrankt. Gründe für diese Verzerrung können unter anderem eine kürzlich erfolgte Masernimpfung oder eine polyklonale Stimulierung nach einer Infektion mit dem EBV oder Parvovirus B19 sein. Quelle für diese Befunde sind unter anderem Immunitätsbestimmungen, bei denen unnötigerweise auch IgM-Antikörper mitbestimmt werden. Eine IgM-Bestimmung sollte nur bei einem konkreten Krankheitsverdacht erfolgen.
Im Rachenabstrich ist MV circa 7 Tage nach Symptombeginn nachweisbar, im Urin ab Tag 3 bis circa Tag 10 (Tabelle). Das Nationale Referenzzentrum Masern, Mumps, Röteln (NRZ MMR) am RKI führt die PCR-Diagnostik kostenlos durch. Entnahmesets und der für die Untersuchung unbedingt erforderliche ausgefüllte Probenbegleitschein können über die Webseite des NRZ MMR angefordert werden (www.rki.de/DE/Content/Infekt/NRZ/MMR/Entnahmesets/Entnahmesets_node.html).
Die molekularbiologische Feintypisierung ermöglicht es, den MV-Genotyp sowie seine Sequenzvariante zu bestimmen. Daraus können Rückschlüsse auf die Zugehörigkeit der Viren zu einzelnen Übertragungsketten gezogen werden. MV werden nach der WHO-Nomenklatur anhand der Nukleotidsequenz eines definierten Genomabschnitts (450 Nukleotide auf dem N-Gen) in 24 Genotypen eingeteilt. Im Jahr 2018 zirkulierten jedoch weltweit nur noch die Genotypen B3, D4 und D8. Die Feintypisierung ist für die Surveillance essenziell (33, e5). Die Genotypisierung wird im NRZ MMR kostenlos durchgeführt.
Die molekularbiologischen Daten der nachgewiesenen MV werden im Rahmen einer integrierten genomischen Surveillance mit den fallbezogenen epidemiologischen Daten verknüpft, um die Transmissionswege aufzuklären und die Dauer der Transmission zu bewerten. Die Analysen der vorliegenden Daten zeigen, dass eine endemische Übertragung von MV in Deutschland seit einigen Jahren unwahrscheinlich ist. Eine größere Anzahl untersuchter Proben würde es jedoch ermöglichen, die Übertragungsketten der Varianten genauer einzuschätzen.
Maserndiagnostik bei Geimpften
Eine Immunität gegen Masern wird durch eine Impfung oder nach einer überstandenen Erkrankung aufgebaut. Geimpfte Personen mit sekundärem Impfversagen zeigen abgeschwächte typische Symptome und nur selten Komplikationen (e6, e7, e8, e9, e10).
Eine Maserninfektion bei Geimpften kann nur durch einen Virusnachweis mittels PCR sicher bestätigt werden. Da die Viruslast bei Geimpften meist niedriger ist, sollten Rachenabstriche möglichst umgehend, spätestens jedoch bis zum fünften Tag und Urinproben spätestens bis zum siebten Tag entnommen werden.
Bei Geimpften mit Verdacht auf Masern ist eine Serologie sinnvoll, um die Ursache für ein mögliches Impfversagen zu erkennen. Ein primäres Impfversagen wird zum Beispiel durch unsachgemäße Lagerung oder Applikation des Impfstoffs verursacht. In diesem Fall löst die Impfung keine primäre Immunantwort aus und die Infektion verläuft auch labordiagnostisch wie bei Ungeimpften. Ein solcher Fall ist durch eine positive PCR, hohe IgM- und ansteigende IgG-Werte bei niedriger Avidität der Antikörper (Bindungsstärke an das Antigen) charakterisiert. Ein sekundäres Impfversagen wird durch ein langsames Absinken des durch die Impfung induzierten IgG-Titers ausgelöst (e11). Nach erneutem Kontakt mit MV kann der Anstieg des IgM-Titers schwach ausfallen oder ganz ausbleiben; ein (hoch)positives IgG mit einer hohen Avidität aufgrund ausgereifter Antikörper ist typisch.
Der Lebendimpfstoff verursacht bei 3–5 % der Geimpften die sogenannten Impfmasern, eine Impfreaktion, die mit Fieber und Exanthem einhergeht. Mithilfe einer speziellen PCR, die am NRZ MMR durchgeführt wird, kann zwischen einer Impfreaktion und echten Masern unterschieden werden. Impfmasern sind nicht ansteckend und erfordern keine weiteren Maßnahmen. Durch eine schnelle Abklärung können unnötige Isolationsmaßnahmen vermieden werden.
Resümee
Die Erkenntnisse dieses Artikels sind im Kasten zu einem Fazit für die Praxis zusammengefasst. Im vorliegenden Artikel wurde beschrieben, welche Labordiagnostik nötig ist, damit akute Fälle schnell erkannt, Maßnahmen ergriffen und Übertragungsketten verfolgt werden können, um so das Risikopotenzial von Masern und den Stand der Eliminierung in Deutschland valide einschätzen zu können.
Nationale Verifizierungskommission Masern/Röteln am RKI
(Contributors)
Prof. Dr. med. Oliver Razum, Bielefeld
Dr. med. Fabian Feil, Hannover
Dr. med. Ivo Foppa, Dillenburg
Mirjam Mäusezahl, Bern
PD Dr. med. Cornelia Straßner, Heidelberg
Danksagung
Wir danken Herrn Dr. med. Cornelius Rau, Leiter des Teams Surveillance und Impfquotenmonitoring am Robert Koch-Institut, für wertvolle ergänzende Hinweise und Kommentare.
Interessenkonflikt
DMK ist Leiterin der Geschäftsstelle der Nationalen Verifizierungskommission Masern/Röteln am Robert Koch-Institut.
HH ist Vizepräsidentin der Österreichischen Gesellschaft für Vakzinologie sowie Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat und Organisationskommittee des Österreichischen Impftages.
AM erhielt Erstattung für Reise- und Übernachtungskosten vom BVOGD und Gesundheitsministerium Saarland. Sie ist Mitglied in den wissenschaftlichen Beiräten des Leibniz-Instituts für Virologie, Hamburg, und der Berliner Mikrobiologischen Gesellschaft und Vorstandsmitglied der Georg und Agnes Blumenthalstiftung.
Manuskriptdaten
eingereicht: 12.06.2024, revidierte Fassung angenommen: 01.10.2024
Anschrift der korrespondierenden Verfasserin
Dr. med. Dorothea Matysiak-Klose
Fachgebiet Impfprävention
Robert Koch-Institut
Seestraße 10
13353 Berlin
Matysiak-KloseD@rki.de
Zitierweise
Matysiak-Klose D, Mankertz A, Holzmann H: The epidemiology and diagnosis of measles—special aspects relating to low incidence. Dtsch Arztebl Int 2024; 121: 875–81. DOI: 10.3238/arztebl.m2024.0211
CME plus+
Dieser Beitrag wurde von der Ärztekammer Nordrhein für das Fortbildungszertifikat der Ärztekammer anerkannt. Die Fragen zu diesem Beitrag finden Sie unter http://daebl.de/RY95. Einsendeschluss ist der 26.12.2026.
Die Teilnahme ist möglich unter cme.aerzteblatt.de
Nationales Referenzzentrum für Masern, Mumps, Röteln am Robert Koch-Institut (NRZ MMR): Prof. Dr. rer. nat. Annette Mankertz
Nationale Verifizierungskommission Masern/Röteln am Robert Koch-Institut, Berlin: Prof. Dr. med. Heidemarie Holzmann
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